Kaderänderungen für die Europa League bestätigt
Freitag, 6. Februar 2026
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Die 24 verbliebenen Teams haben ihre Kader für die K.-o.-Phase der UEFA Europa League 2025/26 aktualisiert.
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Alle Teams, die noch in der UEFA Europa League vertreten sind, durften bis zum 5. Februar 2026 um 24:00 Uhr MEZ drei neue spielberechtigte Akteure für die A-Liste melden.
Klicke unten auf die Klubs, um die vollständigen Listen einzusehen.
Zu den vollständigen Kadern
B-Liste
Jeder Klub ist berechtigt, während der Saison eine unbegrenzte Anzahl von Spielern auf der B-Liste zu registrieren. Diese Liste muss spätestens um 24:00 Uhr MEZ am Tag vor dem jeweiligen Spiel eingereicht werden.
Ein Spieler kann für die B-Liste gemeldet werden, wenn er am oder nach dem 1. Januar 2004 geboren ist und seit seinem 15. Geburtstag für den betreffenden Klub spielberechtigt war – entweder ununterbrochen zwei Jahre oder insgesamt drei aufeinanderfolgende Jahre, wobei maximal eine Leihe zu einem Klub desselben Verbands von höchstens einem Jahr zulässig ist. 16-jährige Spieler dürfen ebenfalls auf der B-Liste registriert werden, sofern sie in den vorangegangenen zwei Jahren ohne Unterbrechung beim teilnehmenden Klub gemeldet waren.
Jeder Klub muss mindestens zwei Torhüter auf die A-Liste und insgesamt mindestens drei Torhüter (A-Liste und B-Liste zusammen) melden.