Tätlichkeit
Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein/e Spieler/-in außerhalb des Kampfes um den Ball übermäßige Härte oder Brutalität anwendet oder anwenden will.
- VARs sollten eine rote Karte empfehlen, wenn die Videobilder klar und deutlich zeigen, dass die Unparteiischen eine Tätlichkeit übersehen haben.
- VARs sollten die Rücknahme einer roten Karte empfehlen, wenn sich eindeutig herausstellt, dass der/die Spieler/-in keine übermäßige Härte angewendet hat oder der/die Gegenspieler/-in eindeutig übertrieben und unverhältnismäßig auf die Art bzw. Intensität des Kontakts reagiert hat.
- Ergeben die Bilder kein klares Bild, sollte kein VAR-Eingriff erfolgen.
Begründung
Bei der Unterscheidung zwischen einer Tätlichkeit und einem harten Zweikampf rückt der Ball in den Fokus.
Beim Kampf um den Ball wird die eingesetzte Kraft gegenüber der Art des Einsteigens abgewogen. Findet kein Kampf um den Ball statt, ist eine solche Abwägung nicht erforderlich, sodass die Aktion nur für sich allein beurteilt wird. Aus diesem Grund werden derartige Vergehen so streng geahndet.
Unparteiische berücksichtigen bei einer Entscheidung Folgendes
- Lag ein Versuch vor, den Ball zu spielen oder an den Ball zu gelangen?
- Befand sich der Ball in spielbarer Distanz?
- Hat sich die Aktion abseits des Balls ereignet?
- War übermäßige Härte im Spiel, ohne dass ein Kampf um den Ball stattfand?
- Gab es einen Kontakt mit dem Kopf oder Gesicht des Gegenspielers bzw. der Gegenspielerin, der über eine unerhebliche Krafteinwirkung hinausging?
✅ In diesen Fällen sollten VARs eine rote Karte empfehlen
Ein/e Spieler/-in begeht eine Tätlichkeit, worunter insbesondere folgende Ereignisse fallen:
- Ein/e Spieler/-in schlägt einem Gegner bzw. einer Gegnerin oder einer anderen Person ohne Kampf um den Ball absichtlich mit der Hand oder dem Arm an den Kopf oder ins Gesicht, sofern die eingesetzte Kraft nicht unerheblich war. (Video 1)
- Ein/e Spieler/-in versetzt einem Gegner bzw. einer Gegnerin oder einer anderen Person ohne Kampf um den Ball absichtlich mit erheblicher Wucht oder Intensität einen Kopfstoß. (Video 2)
- Ein/e Spieler/-in wendet Gewalt an, während der Ball nicht im Spiel ist oder sich in einem anderen Spielfeldbereich befindet. (Video 3)
- Ein/e Spieler/-in beißt oder bespuckt einen Gegner bzw. eine Gegnerin oder eine andere Person.
✅ In diesen Fällen sollten VARs die Rücknahme einer rote Karte empfehlen
Das Verfahren gilt in beide Richtungen. Das heißt, die Überprüfung kann auch ergeben, dass eine rote Karte zurückgenommen werden sollte, wenn:
- klar ersichtlich ist, dass der/die Spieler/-in nicht übermäßig hart eingestiegen ist und die Schiedsrichterentscheidung auf einer offensichtlichen Fehlinterpretation der Aktion beruht. (Video 4)
- der/die Gegenspieler/-in eindeutig übertrieben und unverhältnismäßig auf die Art bzw. Intensität des Kontakts reagiert, was fälschlicherweise als Tätlichkeit gewertet wurde. (Video 5)
❌ In diesen Fällen sollte kein VAR-Eingriff erfolgen
- Es gibt keine eindeutigen Beweise für eine Tätlichkeit oder übermäßige Härte.
- Die Entscheidung darüber, ob die einwirkende Kraft übermäßig hart war oder nicht, fällt in den Ermessensspielraum der Unparteiischen auf dem Platz.
- Die Videoüberprüfung ergibt kein klares Bild oder kann nicht eindeutig nachweisen, dass die Schiedsrichterentscheidung falsch ist.
Hat eine Entscheidung nach einer Überprüfung weiterhin Bestand, bedeutet dies nicht, dass die VARs untätig gewesen sind. Es bedeutet lediglich, dass auf VAR-Seite keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung festgestellt wurde.