Vereiteln einer offensichtlichen Torchance
Bei der Entscheidung darüber, ob das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance vorliegt, müssen Unparteiische verschiedene Faktoren berücksichtigen.
- VARs sollten eine rote Karte empfehlen, wenn sämtliche Kriterien für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance erfüllt sind und das Schiedsrichtergespann das Vergehen übersehen bzw. nicht als Vereiteln einer offensichtlichen Torchance bewertet hat.
- VARs sollten die Rücknahme einer roten Karte empfehlen, wenn mindestens eines der Kriterien nicht erfüllt ist.
- Bestehen Zweifel in Bezug auf eines der Kriterien, sollte kein VAR-Eingriff erfolgen. Welche Aspekte sind zu berücksichtigen?
Begründung
Bei einer roten Karten für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance geht es nicht um die Beurteilung des Fouls. Vielmehr geht es um die Beurteilung dessen, was durch das Foul verhindert wurde. Eine rote Karte sollte gezeigt werden, wenn das Vergehen eine offensichtliche Torchance vereitelt hat. Um zu entscheiden, ob dies tatsächlich der Fall ist, müssen sich Referees an einer Reihe konkreter Kriterien orientieren. Wurde das Foul innerhalb des Strafraums begangen, kommen weitere Erwägungen hinzu.
Unparteiische berücksichtigen bei einer Entscheidung Folgendes
Die Frage, ob eine offensichtliche Torchance vereitelt wurde, wird anhand von vier Kriterien bemessen:
- die Wahrscheinlichkeit, mit welcher der/die Angreifer/-in in Ballbesitz bleibt oder kommt
- die Distanz zwischen dem Ort des Vergehens und dem Tor
- die allgemeine Richtung des Spiels
- die Anzahl und Positionierung der Defensiv- und Offensivspieler/-innen
Weitere Erwägungen zum Vereiteln einer offensichtlichen Torchance innerhalb des Strafraums:
- Lag seitens des Verteidigers bzw. der Verteidigerin ein Versuch vor, den Ball zu spielen oder an den Ball zu gelangen?
- Handelte es sich bei dem Vergehen um ein absichtliches Handspiel?
✅ In diesen Fällen sollten VARs eine rote Karte empfehlen
Alle Kriterien für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance sind eindeutig erfüllt und zusätzlich trifft mindestens eine der folgenden Situationen zu:
- Der/die Schiedsrichter/-in übersieht ein Vergehen (klares Handspiel/Tackling/Halten/Stoßen usw.). (Video 1)
- Der/die Schiedsrichter/-in erkennt das Vergehen, bewertet es allerdings nicht als Vereiteln einer offensichtlichen Torchance. (Video 2)
- Der/die Schiedsrichter/-in ahndet ein Handspiel, bewertet es aber nicht als absichtlich. (Video 3)
- Der/die Schiedsrichter/-in ahndet ein Vergehen innerhalb des Strafraums, übersieht dabei allerdings, dass es sich weder um einen Kampf um den Ball noch um einen Versuch, den Ball zu spielen, handelt. (Video 4)
✅ In diesen Fällen sollten VARs die Rücknahme einer rote Karte empfehlen
Mindestens eines der Kriterien für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance wird nicht erfüllt, z.B.:
- Es liegt kein Vergehen vor. (Video 5)
- Beim Vergehen innerhalb des Strafraums hat der/die Spieler/-in des verteidigenden Teams versucht, den Ball zu spielen oder an den Ball zu gelangen. (Videos 6 & 7)
- Der/die Angreifer/-in hatte keine Kontrolle über den Ball und würde diese wahrscheinlich auch nicht erlangen. (Video 8)
- Ein anderer Verteidiger bzw. eine andere Verteidigerin könnte an den Ball kommen oder in den Zweikampf gehen. (Video 9)
- Die Richtung des Balls ließ nicht darauf schließen, dass sich daraus eine offensichtliche Torchance ergeben würde.
❌ In diesen Fällen sollte kein VAR-Eingriff erfolgen
Es bestehen Zweifel in Bezug auf mindestens eines der Kriterien für das Vereiteln einer offensichtlichen Torchance, z.B.:
- Hatte der/die Angreifer/-in den Ball unter Kontrolle oder war das Erlangen der Ballkontrolle wahrscheinlich?
- Könnte ein anderer Verteidiger bzw. eine andere Verteidigerin an den Ball kommen oder in den Zweikampf gehen?
- War die Wahrscheinlichkeit, ein Tor zu erzielen, ausreichend hoch, um von einer offensichtlichen Torchance zu sprechen?
Hat eine Entscheidung nach einer Überprüfung weiterhin Bestand, bedeutet dies nicht, dass die VARs untätig gewesen sind. Es bedeutet lediglich, dass auf VAR-Seite keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung festgestellt wurde.