Grobes Foulspiel
Ein grobes Foulspiel liegt vor, wenn bei einem Zweikampf die Unversehrtheit des Gegners bzw. der Gegnerin gefährdet wird.
- VARs sollten eine rote Karte empfehlen, wenn die Videobilder klar und deutlich zeigen, dass der/die Spieler/-in mit übermäßiger Härte in einen Zweikampf gegangen ist oder die Unversehrtheit des Gegenspielers bzw. der Gegenspielerin gefährdet hat.
- VARs sollten die Rücknahme einer roten Karte empfehlen, wenn die Unparteiischen auf dem Platz den Kontaktpunkt, die Art des Kontakts, die einwirkende Kraft oder die Art des Zweikampfs falsch beurteilt haben.
- Es sollte kein VAR-Eingriff erfolgen, wenn die Entscheidung darüber, ob die einwirkende Kraft übermäßig hart war, in den Ermessensspielraum des Schiedsrichterteams auf dem Platz fällt.
Begründung
Ein grobes Foulspiel und ein normales hartes Einsteigen sind Teil desselben Kontinuums. Das entscheidende Kriterium ist demnach das Risiko für den/die Gegenspieler/-in. Unparteiische müssen beurteilen, ob ein Einsteigen die Unversehrtheit eines anderen Spielers bzw. einer anderen Spielerin gefährdet hat. Dabei sind die Geschwindigkeit und Richtung bei der Zweikampfführung, der Kontaktpunkt und die Frage nach dem Stolleneinsatz zu bewerten.
Unparteiische berücksichtigen bei einer Entscheidung Folgendes
- Mit welcher Intensität wurde der Zweikampf geführt (Tempo, Krafteinsatz usw.)?
- War das Einsteigen übermäßig hart und war sogar die Unversehrtheit des Gegenspielers bzw. der Gegenspielerin gefährdet?
- Mit welchen Aktionen und Bewegungen ist der/die Spieler/-in in den Zweikampf gegangen (rennen, springen, grätschen usw.)?
- Welche Absicht verfolgte der/die Spieler/-in?
- Wie hoch war die Wahrscheinlichkeit, den Ball zu spielen?
- Aus welcher Richtung erfolgte das Einsteigen (von vorne, von der Seite, von hinten)?
- Waren die Stollen im Spiel?
- Wo erfolgte der Kontakt (Fuß, Knöchel, Bein, Achillessehne, Knie, Gesicht, Kopf usw.)?
- Was waren die möglichen Folgen des Kontakts (Risiko und potenzielle Schwere der Verletzung, Gefährdung des Unversehrtheit des Gegenspielers bzw. der Gegenspielerin usw.)?
✅ In diesen Fällen sollten VARs eine rote Karte empfehlen
Ein/e Spieler/-in gefährdet eindeutig die Unversehrtheit eines Gegenspielers bzw. einer Gegenspielerin durch:
- einen übermäßig harten Tritt auf die Achillessehne, die Wade, das Knie oder das Bein. (Video 1)
- durch ein übermäßig hartes Einsteigen oder Tackling mit den Stollen voraus in Richtung gegnerisches Bein. (Video 2)
- durch eine „Scherengrätsche“, die die Unversehrtheit des Gegners bzw. der Gegnerin gefährdet. (Video 3)
- durch den Einsatz des Arms im Zweikampf als „Waffe“, d.h. durch einen Ellbogentreffer am Kopf oder im Gesicht des Gegners bzw. der Gegnerin, wobei eine deutliche Vorwärts/-Rückwärtsbewegung sichtbar ist, die auf einen beabsichtigten kräftigen Kontakt hindeutet. (Video 4)
- durch ein hohes Einsteigen mit erheblicher Wucht oder Intensität, z.B. wenn ein hoher Fuß oder ein hohes Bein die Brust, den Rumpf, den Nacken oder den Kopf des Gegners bzw. der Gegnerin trifft. (Video 5)
✅ In diesen Fällen sollten VARs die Rücknahme einer rote Karte empfehlen
Die Unparteiischen haben den Kontaktpunkt, die Art des Kontakts, die einwirkende Kraft oder die Art des Zweikampfs falsch beurteilt. Beispiele hierfür sind:
- Ein/e Spieler/-in tritt auf den gegnerischen Fuß, doch die Unparteiischen nehmen den Kontakt in einem verletzlicherem Bereich wie der Achillessehne, der Wade oder dem Knöchel wahr. (Video 6)
- Ein/e Spieler/-in trifft die Brust oder den Oberkörper eines Gegners bzw. einer Gegnerin, doch die Unparteiischen nehmen fälschlicherweise einen Ellbogenschlag ins Gesicht bzw. an den Kopf wahr.
- Ein/e Spieler/-in zieht nach dem Spielen des Balls bzw. dem Kampf um den Ball das Bein zurück, um einen Kontakt mit dem gegnerischen Oberkörper oder Kopf zu verhindern, und ein etwaiger Folgekontakt ist nur minimal oder erfolgt ohne Stolleneinsatz und gefährdet nicht die Unversehrtheit des Gegners bzw. der Gegnerin. (Video 7)
❌ In diesen Fällen sollte kein VAR-Eingriff erfolgen
- Die Entscheidung darüber, ob die einwirkende Kraft übermäßig hart war oder nicht, fällt in den Ermessensspielraum der Unparteiischen auf dem Platz.
Hat eine Entscheidung nach einer Überprüfung weiterhin Bestand, bedeutet dies nicht, dass die VARs untätig gewesen sind. Es bedeutet lediglich, dass auf VAR-Seite keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung festgestellt wurde.