Beinstellen
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Im Falle eines möglichen Beinstellens müssen Unparteiische beurteilen, welches Ausmaß der Kontakt hatte, von wem er ausging und ob der/die Verteidiger/-in auch den Ball gespielt hat.
- VARs sollten einen Elfmeter empfehlen, wenn ein/e Spieler/-in einem Gegner bzw. einer Gegnerin klar das Bein stellt.
- VARs sollten die Rücknahme einer Elfmeterentscheidung empfehlen, wenn der/die Verteidiger/-in klar den Ball spielt und ein anschließender Kontakt die natürliche Folge des Kampfes um den Ball ist oder wenn der/die Angreifer/-in den Kontakt eindeutig initiiert oder provoziert.
- Ist die Auswirkung des Kontakts schwer zu beurteilen, sollte kein VAR-Eingriff erfolgen.
Begründung
Bei nahezu jedem Zweikampf kommt es zu einer Berührung der Beine. Demnach ist ein Kontakt allein keine hinreichende Entscheidungsgrundlage. Vielmehr müssen Referees unterscheiden zwischen einem Zweikampf, der den/die Angreifer/-in zu Fall gebracht hat und einem Zweikampf, bei dem der zuerst Ball gespielt wurde und es erst danach zu einem Beinkontakt kam.
In den meisten Fällen ist die Frage, ob der Ball zuerst gespielt wurde, der entscheidende Faktor. Doch das gilt nicht immer. Bei einem rücksichtslosen oder übermäßig harten Einsteigen liegt ein strafbares Vergehen auch dann vor, wenn zuerst der Ball gespielt wurde.
Unparteiische berücksichtigen bei einer Entscheidung Folgendes
- Hat der/die Verteidiger/-in ein Bein, einen Fuß oder den Körper in den Laufweg des Angreifers bzw. der Angreiferin gestellt und dadurch ins Stolpern, aus dem Gleichgewicht oder zu Fall gebracht?
- Hat der/die Verteidiger/-in ein Bein, einen Fuß oder den Körper in den Laufweg des Angreifers bzw. der Angreiferin gestellt, ohne den Ball zu spielen oder regelkonform abzuschirmen?
- Hat der/die Angreifer/-in den Kontakt provoziert?
Wenn der/die Verteidiger/-in zunächst klar den Ball spielt, ist ein anschließendes Beinstellen grundsätzlich als natürliche Folge des Kampfes um den Ball zu werten und sollte normalerweise nicht geahndet werden, sofern es nicht als rücksichtslos oder übermäßig hart angesehen wird. Eine leichte Berührung oder ein minimales Abfälschen des Balls gilt nicht automatisch als „klar den Ball gespielt“.
✅ In diesen Fällen sollten VARs einen Elfmeter empfehlen
VARs überprüfen die Szene am Bildschirm und empfehlen dem/der Hauptschiedsrichter/-in eine Ansicht der Bilder, wenn:
- ein/e Spieler/-in einem Gegner bzw. einer Gegnerin klar das Bein stellt. (Video 1)
✅ In diesen Fällen sollten VARs die Rücknahme einer Elfmeterentscheidung empfehlen
Das Verfahren gilt in beide Richtungen. Das heißt, die Überprüfung kann auch ergeben, dass eine Elfmeterentscheidung zurückgenommen werden sollte, wenn:
- der/die Verteidiger/-in klar den Ball spielt und ein anschließender Kontakt nicht als rücksichtslos oder übermäßig hart gewertet wird, sondern als natürliche Folge des Kampfes um den Ball. (Video 2)
- der/die Angreifer/-in den Kontakt mit dem/der Verteidiger/-in klar initiiert oder provoziert und kein Vergehen seitens des Verteidigers bzw. der Verteidigerin vorliegt. (Video 3)
❌ In diesen Fällen sollte kein VAR-Eingriff erfolgen
- Es gibt einen Bein-zu-Bein-, Fuß-zu-Fuß- oder Körper-zu-Körper-Kontakt, ohne dass ein eindeutig strafbares Beinstellen vorliegt.
- Die Auswirkung des Kontakts ist schwer zu beurteilen.
Hat eine Entscheidung nach einer Überprüfung weiterhin Bestand, bedeutet dies nicht, dass die VARs untätig gewesen sind. Es bedeutet lediglich, dass auf VAR-Seite keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung festgestellt wurde.