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Wie wir arbeiten

Rechtspflegeorgane der UEFA

Rechtlich

Die Rechtspflegeorgane der UEFA sind die UEFA-Disziplinarinstanzen, d.h. die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer und der Berufungssenat, die Ethik- und Disziplinarinspektoren und die Finanzkontrollkammer für Klubs.

Sitzung des UEFA-Berufungssenats.
Sitzung des UEFA-Berufungssenats. UEFA via Getty Images

Die Rechtspflegeorgane der UEFA sind: 

  • Die UEFA-Disziplinarinstanzen, d.h. die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer und der Berufungssenat
  • Die Ethik- und Disziplinarinspektoren
  • Die Finanzkontrollkammer für Klubs

Die Mitglieder der Rechtspflegeorgane sind unabhängig und dürfen weder einer anderen Kommission noch einem anderen Organ der UEFA angehören.

Die Mitglieder der Rechtspflegeorgane werden vom Exekutivkomitee für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die gewählten Mitglieder der Rechtspflegeorgane werden dem Kongress zur Ratifizierung vorgelegt.

Weitere Bestimmungen zu den UEFA-Rechtspflegeorganen werden in der Rechtspflegeordnung oder einem anderen vom Exekutivkomitee genehmigten, spezifischen Reglement festgelegt.

Teilnehmende an einem Disziplinar-Workshop.
Teilnehmende an einem Disziplinar-Workshop. ©UEFA.com

Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer

Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Vizevorsitzenden und weiteren, vom Exekutivkomittee bestimmten Mitgliedern zusammen. Sie entscheidet in der Regel unter Anwesenheit von drei Mitgliedern. Der Vorsitzende kann das Quorum auf maximal sieben Mitglieder ausweiten.

Der Vorsitzende, einer der Vizevorsitzenden oder ein als Ad-hoc-Vorsitzender handelndes Mitglied kann in bestimmten, von der UEFA-Rechtspflegordnung vorgesehenen Fällen als Einzelrichter urteilen.

Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer

Berufungssenat

Der Berufungssenat setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei Vizevorsitzenden und weiteren, vom Exekutivkomittee bestimmten Mitgliedern zusammen. Er entscheidet in der Regel mit drei Mitgliedern. Der Vorsitzende kann das Quorum auf maximal sieben Mitglieder ausweiten.

Der Vorsitzende, einer der Vizevorsitzenden oder ein als Ad-hoc-Vorsitzender handelndes Mitglied kann in bestimmten, von der UEFA-Rechtspflegordnung vorgesehenen Fällen als Einzelrichter urteilen.

Der Berufungssenat entscheidet über Berufungen gegen Entscheidungen der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sowie in dringlichen Fällen, die vom Vorsitzenden der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer direkt an den Berufungssenat verwiesen werden.

Mitglieder des Berufungssenats
Die Mitglieder der Rechtspflegeorgane sind unabhängig.
Die Mitglieder der Rechtspflegeorgane sind unabhängig.©UEFA.com

Ethik- und Disziplinarinspektoren

Das Exekutivkomitee ernennt die notwendige Anzahl von Ethik- und Disziplinarinspektoren und einen von ihnen zum Generalinspektor. Die Ethik- und Disziplinarinspektoren vertreten die UEFA in Verfahren vor der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer und dem Berufungssenat.

Ethik- und Disziplinarinspektoren

Finanzkontrollkammer für Klubs

Die Finanzkontrollkammer für Klubs besteht aus der erstinstanzlichen Kammer und der Berufungskammer. Die Zusammensetzung der Kammern wird vom Exekutivkomitee bestimmt.

Jede Kammer entscheidet in der Regel mit mindestens drei Mitgliedern. Die erstinstanzliche Kammer entscheidet über Angelegenheiten, die in den vom Exekutivkomitee genehmigten, einschlägigen Reglementen festgelegt sind. Die Berufungskammer entscheidet bei Berufungen gegen Entscheidungen der erstinstanzlichen Kammer im Zusammenhang mit Angelegenheiten, die in den vom Exekutivkomitee genehmigten, einschlägigen Reglementen festgelegt sind.

Finanzkontrollkammer für Klubs

Die Aktivitäten der Rechtspflegeorgane der UEFA werden von der Abteilung Disziplinarwesen und Ethik koordiniert.

Weitere Informationen finden sich hier (auf Englisch).

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