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Abschluss des Klub-Monitorings für die Saison 2025/26

Klubfinanzkontrolle Medienmitteilungen

Erstinstanzliche Kammer der FKKK verhängt infolge von Verstößen gegen die Anforderungen zu finanzieller Nachhaltigkeit unbedingte Disziplinarmaßnahmen gegen 14 Vereine.

Abschluss des Klub-Monitorings für die Saison 2025/26

Die erstinstanzliche Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat ihre Beurteilung der an den UEFA-Klubwettbewerben 2025/26 teilnehmenden Vereine abgeschlossen und am 1. Juli eine Reihe von Entscheidungen im Zusammenhang mit Vereinen bekanntgegeben, die gegen die Anforderungen zu finanzieller Nachhaltigkeit verstoßen haben.

1. Fußballeinnahmen-Regel

Die erstinstanzliche Kammer der FKKK hat festgestellt, dass Newcastle United (ENG), Juventus Turin (ITA), OGC Nizza (FRA), Santa Clara (POR), FK Astana (KAZ) und Partizan Belgrad (SRB) gegen die Fußballeinnahmen-Regel verstoßen haben; diese Beurteilung erfolgte in der Saison 2025/26 erstmals auf einer aggregierten Drei-Jahres-Basis und umfasste die 2023, 2024 und 2025 endenden Finanzjahre.

In Übereinstimmung mit den in der letzten Spielzeit eingeführten Regeln haben Newcastle United und Juventus Turin mit der FKKK einen Vergleich für drei Jahre geschlossen. Die Dauer des Vergleichs hängt von der Fähigkeit eines Vereins ab, die Bestimmungen auf Grundlage der eingereichten Prognosen einzuhalten. Folglich müssen alle Vereine das gesetzte Ziel erreichen und die Fußballeinnahmen-Regel bis zum Ende des Vergleichszeitraums in der Saison 2028/29 (für die 2026, 2027 und 2028 endenden Finanzjahre) vollständig erfüllen.

Die gegen die Vereine verhängten und in den Vergleichen genannten finanziellen Disziplinarmaßnahmen sind in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst:

KlubsVergleichszeitraumGeldstrafe(davon bedingt)
Juventus Turin (ITA)3 JahreEUR 20 Mio.EUR 14 Mio.
Newcastle United (ENG)3 JahreEUR 10 Mio.EUR 7 Mio.

In den Vergleichen haben die Vereine folgenden Auflagen zugestimmt:

• Zahlung einer Geldstrafe, deren Höhe sich nach dem Umfang des festgestellten Verstoßes richtet.

• Beschränkungen bei der Registrierung neuer Spieler auf der A-Liste für UEFA-Klubwettbewerbe. Eine solche Maßnahme wird für jede im Rahmen des Vergleichs abgedeckte Spielzeit bedingt oder unbedingt verhängt, je nachdem, ob der Verein die im Vergleich festgelegten Bedingungen erfüllt.

• Erreichung jährlicher Zwischenziele und Anwendung bedingter finanzieller und sportlicher Maßnahmen, sollten diese Ziele nicht erreicht werden (die von einer strengeren Beschränkung für die Registrierung neuer Spieler auf der A-Liste bis zum Ausschluss aus dem jeweils nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den sich der Verein qualifiziert, reichen können).

Weitere Einzelheiten zu diesen Vergleichen finden Sie hier (nur auf Englisch).

OGC Nizza und Santa Clara konnten nachweisen, dass ihre Verstöße gegen die Fußballeinnahmen-Regel nur vorübergehend waren. Gegen die Vereine wurden Geldstrafen in Höhe von EUR 2 Mio. bzw. EUR 1 Mio. verhängt, wovon EUR 1,7 Mio. bzw. EUR 850 000 bedingt und nur dann zu zahlen sind, wenn die Vereine die Fußballeinnahmen-Regel in der Saison 2026/27 (für die 2024, 2025 und 2026 endenden Finanzjahre) nicht erfüllen.

Für FK Astana und Partizan Belgrad wurden geringfügige Verstöße gegen die Fußballeinnahmen-Regel festgestellt. Gegen die Vereine wurden Geldstrafen in Höhe von EUR 100 000 bzw. EUR 200 000 verhängt.

2. Kaderkosten-Regel

Die erstinstanzliche Kammer der FKKK hat festgestellt, dass Aston Villa (ENG), FC Chelsea (ENG), Newcastle United (ENG), Nottingham Forest (ENG), OGC Nizza (FRA), RC Straßburg (FRA), AEK Athen (GRE), AC Florenz (ITA) und Fenerbahçe Istanbul (TUR) mit einem Kaderkostenverhältnis von über 70 % im Kalenderjahr 2025 gegen die Kaderkosten-Regel verstoßen haben. Folglich wurde gegen jeden Verein eine Geldstrafe verhängt. Die Beträge wurden anteilig zu den Prozentpunkten über der festgelegten Obergrenze und des absoluten Umfangs der Überschreitung der Kaderkosten des jeweiligen Vereins berechnet.

Konkret wurden folgende Geldstrafen verhängt:

KlubsGeldstrafe(davon bedingt)
RC Straßburg (FRA)*EUR 25 Mio.EUR 12 Mio.
Aston Villa (ENG)*EUR 22,5 Mio.EUR 15 Mio.
Fenerbahçe Istanbul (TUR)EUR 7 Mio.
AC Florenz (ITA)EUR 6 Mio.
FC Chelsea (ENG)EUR 3 Mio.EUR 2 Mio.
Newcastle United (ENG)EUR 3 Mio.
Nottingham Forest (ENG)EUR 2,5 Mio.
AEK Athen (GRE)EUR 0,5 Mio.
OGC Nizza (FRA)EUR 0,45 Mio.

Vereine, bei denen ein wesentlicher Verstoß festgestellt wurde (mit einem * gekennzeichnet), unterliegen zudem Beschränkungen bei der Registrierung neuer Spieler auf der A-Liste für die UEFA-Klubwettbewerbe 2026/27.

Bei RC Straßburg hängt der Anteil der Geldstrafe, der das im UEFA-Wettbewerb verdiente Preisgeld übersteigt, davon ab, dass der Verein in der Lage ist, sein Kaderkostenverhältnis 2026 deutlich zu senken.

Gegen Aston Villa und FC Chelsea waren bereits in der vergangenen Saison Sanktionen verhängt worden. Daher hat die erstinstanzliche Kammer der FKKK der positiven Entwicklung des Kaderkostenverhältnisses zwischen 2024 und 2025 in Übereinstimmung mit der im Rahmen der Vergleiche eingereichten Prognosen Rechnung getragen. Folglich hängt ein Teil der Geldstrafe davon ab, dass die Vereine ihr Kaderkostenverhältnis 2026 weiter deutlich reduzieren.

Zudem verzeichneten die italienischen Vereine FC Bologna und SSC Neapel ein Kaderkostenverhältnis von über 70 %. Diese Überschreitungen wurden jedoch durch die in den 2025 und 2026 endenden Finanzjahren ausgewiesenen Fußballeinnahmen-Überschüsse vollständig aufgefangen; dies ist ein zu berücksichtigender Faktor laut Reglement.

3. Unvollständige Finanzinformationen

Die erstinstanzliche Kammer der FKKK hat bei Vardar Skopje (MKD) einen unvollständigen Berichtskreis festgestellt, der im 2025 endenden Finanzjahr korrigiert wurde. Gegen den Verein wurde eine Geldstrafe von EUR 250 000 verhängt. Im Fall eines identischen Verstoßes in den nächsten drei Spielzeiten wird der Verein vom nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den er sich qualifiziert, ausgeschlossen.

Endgültige begründete und verbindliche Entscheidungen der FKKK werden zu gegebener Zeit auf UEFA.com veröffentlicht.