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UEFA Women’s EURO 2025: Beispielloses Preisgeld mit Beteiligung der Spielerinnen

Die teilnehmenden Nationalverbände und Spielerinnen erhalten Preisgelder in nie dagewesener Höhe und auch das Ausschüttungsprogramm für Klubs wurde deutlich ausgeweitet.

Die Preisgelder für die teilnehmenden Nationalverbände werden für die UEFA Women‘s EURO 2025 deutlich steigen; die Spielerinnen erhalten erstmals einen garantierten Anteil.

Das UEFA-Exekutivkomitee hat bei seiner Sitzung am Montag, 16. Dezember im schweizerischen Lausanne im Vorfeld der Endrundenauslosung am selben Tag Preisgelder in Höhe von EUR 41 Mio. für die Women‘s EURO 2025 genehmigt – ein Anstieg von 156 % im Vergleich zur Ausgabe 2022.

Die Ausschüttungen an Klubs steigen auf EUR 6 Mio.; im Rahmen dieses Programms werden europäische Klubs entschädigt, die Spielerinnen für die Endrunde abstellen.

Die Erhöhung der Ausschüttungen spiegelt das anhaltende Engagement der UEFA für das Wachstum des Frauenfußballs in Europa wider; für den Zeitraum 2025 bis 2030 wurden EUR 1 Mrd. für seine Weiterentwicklung reserviert.

Anstieg der Preisgelder um 156 % für die Ausgabe 2025

Das zur Verfügung stehende Preisgeld für die UEFA Women‘s EURO 2025 beträgt EUR 41 Mio. und ist somit mehr als doppelt so hoch wie 2022, als die teilnehmenden Nationalverbände insgesamt EUR 16 Mio. erhielten, und fünfmal höher als bei der Endrunde 2017 (EUR 8 Mio.).

Alle 16 Teams erhalten eine feste Startprämie von je EUR 1,8 Mio.; dies entspricht 70 % der gesamten Ausschüttungssumme.

Die verbleibenden 30 % teilen sich auf in Leistungsprämien, wobei jedes Team EUR 50 000 für ein Unentschieden und EUR 100 000 für einen Sieg in der Gruppenphase erhält. In der K.-o.-Phase steigen die Prämien mit jeder erreichten Runde.

Der mögliche Höchstbetrag an Preisgeldern für den Turniersieger (bei drei gewonnenen Gruppenspielen) beläuft sich auf EUR 5,1 Mio.

Bei der UEFA Women’s EURO 2022 erhielt jedes Team EUR 600 000 als feste Startprämie und der Europameister knapp über EUR 2 Mio.

Alle Spielerinnen gewinnen

Auch die Spielerinnen werden für ihren Beitrag zur UEFA Women’s EURO 2025 entlohnt, indem sie einen festen Anteil an den Preisgeldern ihrer Nationalverbände erhalten.

Dies unterstreicht die Bedeutung der Spielerinnen für den Nationalmannschaftsfußball. Zudem kann ihre Beteiligung gegebenenfalls auch mit Blick auf Verhandlungen zwischen Verbänden und Spielerinnen bzw. Spielervertretungen hilfreich sein.

Jeder teilnehmende Nationalverband muss zwischen 30 % und 40 % seiner gesamten Ausschüttungssumme an seine Spielerinnen auszahlen. Für Teams, welche die K.-o.-Phase erreichen, wird empfohlen, den Spielerinnen zwischen 35 % und 40 % der Ausschüttungen auszuzahlen.

Der Restbetrag ist von den Verbänden zur Kostendeckung im Zusammenhang mit der Endrunde und/oder für andere Initiativen im Bereich der Frauenfußballentwicklung zu verwenden.

Erhöhung der Ausschüttungen für Klubs

Das Ausschüttungsprogramm für Klubs wurde bei der UEFA Women‘s EURO 2022 eingeführt, um den wichtigen Beitrag der Klubs und ihrer Spielerinnen zum Erfolg der Endrunde anzuerkennen.

2025 steigt der Umfang des Programms auf EUR 6 Mio. (2022: EUR 4,5 Mio.). Durch die Erhöhung um 33 % handelt es sich hierbei um das bis anhin größte Ausschüttungsprogramm dieser Art im Frauenfußball.

Die Gelder aus diesem Programm gehen an europäische Vereine, deren Spielerinnen für an der Women’s EURO 2025 teilnehmende Nationalteams aufgeboten werden.

Wie hoch ist die Entschädigung für die Klubs?

Der Gesamtbetrag berechnet sich nach der Anzahl Tage, die eine Spielerin für die Endrunde abgestellt war. Dazu gehören zehn Vorbereitungstage, die Teilnahmetage einer Spielerin am Turnier sowie ein zusätzlicher Reisetag.

Für jede abgestellte Spielerin erhält der jeweilige Klub eine Entschädigung von EUR 657 pro Tag. Der mindestens ausgezahlte Betrag pro Spielerin beläuft sich auf EUR 13 140; diese Summe gilt für eine Spielerin, deren Nationalteam nach der Gruppenphase ausscheidet.

Der maximal ausgezahlte Betrag beläuft sich auf EUR 24 309 und gilt für eine Spielerin, deren Team in Gruppe A antritt und das Finale erreicht.

Wird eine Spielerin während des Turniers verletzungsbedingt ersetzt oder wechselt sie im Laufe des Turniers den Verein, erhalten die betreffenden Vereine jeweils einen anteiligen Betrag.

Unstoppable: UEFA-Strategie für die Zukunft des Frauenfußballs

Die neue UEFA-Frauenfußballstrategie unter dem Titel „Unstoppable“ wird den Frauenfußball noch weiter voranbringen und Leidenschaft, Ambitionen sowie Spielgelegenheiten in ganz Europa fördern.

In den nächsten sechs Jahren soll der Frauenfußball: ­ ­

  • anhand von Entwicklungsmöglichkeiten für Spielerinnen, Coaches und Referees sowie durch Möglichkeiten im Breitenfußball die am meisten praktizierte Sportart für Frauen und Mädchen in allen europäischen Ländern sein;
  • in Europa die Heimat der weltbesten Spielerinnen, mit sechs reinen Profiligen und 5 000 reinen Profispielerinnen, sein;
  • der nachhaltigste und für Investitionen attraktivste Frauensport sein, mit rekordverdächtigen UEFA-Wettbewerben;
  • für seine Werte, Kultur und eigene Geschichte gefeiert werden, der für alle einen Platz bietet.

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