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UEFA Europa League, Auslosung 1. Qualifikationsrunde

Die Auslosung der 1. Qualifikationsrunde der UEFA Europa League 2024/25 wurde am Dienstag, den 18. Juni vorgenommen.

UEFA via Getty Images

Die Auslosung der 1. Qualifikationsrunde der UEFA Europa League 2024/25 fand am Dienstag, den 18. Juni ab 15 Uhr im Haus des Europäischen Fußballs in Nyon in der Schweiz statt.

Das komplette Prozedere der Auslosung

Auslosung 1. Qualifikationsrunde UEFA Europa League 2024/25

PFC Botev Plovdiv (BUL) - NK Maribor (SVN)
IF Elfsborg (SWE) - Pafos FC (CYP)
Paksi FC (HUN) - FC Corvinul Hunedoara (ROU)
FC Sheriff Tiraspol (MDA) - PFC Zire (AZE)
KF Llapi 1932 (KOS) - Wisła Kraków (POL)
MFK Ružomberok (SVK) - FC Tobol (KAZ)

Termine und Anstoßzeiten werden bis 21. Juni 2024 bekanntgegeben (Hin- und Rückspiele)

SO LÄUFT DIE AUSLOSUNG

Basierend auf Artikel 14 der UEFA-Europa-League-Regularien (UEL-Regularien) ist das Auslosungsprozedere von der Kommission für Klubwettbewerbe angenommen worden.

Spielsystem

Die Qualifikationsphase und die Play-offs folgen dem K.-o.-System. Jede Mannschaft spielt gegen ihre Gegner zweimal - einmal zu Hause, einmal auswärts.

Auslosung: System und Bedingungen

Eine Auslosung der gleichen Anzahl gesetzter und ungesetzter Vereine bestimmt die Paarungen für die Qualifikationsphase und die Play-offs. Die Vereine werden für diese Auslosungen gemäß der zu Beginn der Saison erstellten Rangliste der Vereinskoeffizienten (siehe Anhang D) und gemäß den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen gesetzt. Stehen die Teilnehmer der betreffenden Runden zum Zeitpunkt der Auslosung noch nicht fest, werden die Koeffizienten der beiden Vereine, die noch um das Weiterkommen kämpfen, für die Auslosung herangezogen. Als maßgeblich gilt dabei der Koeffizient des Vereins mit dem höheren Koeffizienten der beiden beteiligten Klubs. Steigt ein Verein aus einem anderen Wettbewerb in den betreffenden Wettbewerb ein, wird der niedrigere Koeffizient der beiden Gegner aus dem anderen Wettbewerb für die Auslosung herangezogen.

Die UEFA-Administration kann in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen Gruppen für die Auslosung bilden. Vereine desselben Verbandes können nicht gegeneinander gelost werden.

Mittels der Auslosung wird bestimmt, welche Mannschaft das Hinspiel zu Hause austrägt.

Gemäß der entsprechenden Beschlüsse des UEFA-Exekutivkomitees dürfen Mannschaften aus folgenden Verbänden nicht gegeneinander gelost werden:

Armenien - Aserbaidschan
Gibraltar - Spanien
Kosovo - Bosnien-Herzegowina
Kosovo - Serbien
Kosovo - Russland*
Ukraine - Russland*
Ukraine - Weißrussland*

* Alle Mannschaften aus Russland sind durch den Beschluss des Exekutivkomitees vom 28. Februar 2022 bis auf Weiteres gesperrt, was vom Internationalen Sportgerichtshof am 15. Juli 2022 bestätigt wurde.

Auslosung: System

Die zwölf Mannschaften wurden gleichmäßig aufgeteilt in sechs gesetzte und sechs ungesetzte Teams.

Gesetzte Mannschaften:

FC Sheriff Tiraspol (MDA)
NK Maribor (SVN)
FC Tobol (KAZ)
Wisła Kraków (POL)
Pafos FC (CYP)
Paksi FC (HUN)

Ungesetzte Mannschaften:

IF Elfsborg (SWE)
FC Corvinul Hunedoara (ROU)
PFC Botev Plovdiv (BUL)
PFC Zire (AZE)
MFK Ružomberok (SVK)
KF Llapi 1932 (KOS)

Auslosung: Prozedere

Für die Auslosung wurden drei Schalen vorbereitet, wobei die Kugeln mit den Namen der gesetzten und ungesetzten Mannschaften in die entsprechend markierten Schalen gelegt wurden.

Anschließend wurde aus jeder dieser Schalen eine Kugel entnommen und in die dritte leere Schale in der Mitte gelegt, wo sie gemischt wurden. Die erste Mannschaft, die aus dieser Schale gezogen wurde, bestreitet im ersten Duell das Hinspiel als Heimmannschaft gegen die Mannschaft, die als zweites gezogen wird.

Der Vorgang wurde dann mit den restlichen Kugeln wiederholt, um die Paarungen zu komplettieren.

Ausarbeitung des Kalenders (Artikel 24 der UEL-Regularien)

Die Stadien, Termine (gemäß Kalender in Anhang C) und Anstoßzeiten für alle Qualifikationsspiele werden von den Heimvereinen in Absprache mit ihren jeweiligen Verbänden festgelegt und müssen der UEFA-Administration innerhalb der von ihr festgelegten Frist bestätigt werden. Die UEFA-Administration kann die Termine und Anstoßzeiten ändern oder bestätigen, gemäß der von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Prinzipien.

Nehmen zwei oder mehr Vereine an einem UEFA-Klubwettbewerb teil, die in der derselben Stadt beheimatet sind, im Umkreis von 50 Kilometer voneinander entfernt liegen und/oder im selben Stadion spielen, und erklären der Verband und die betreffenden Vereine bei der Anmeldung der Klubs ausdrücklich, dass ihre Spiele nicht am selben Tag oder an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ausgetragen werden können, kann die UEFA-Administration die Daten und Anstoßzeiten gemäß den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen ändern oder bestätigen.

Die UEFA-Administration entscheidet von Fall zu Fall und in Übereinstimmung mit den von der Kommission für Klubwettbewerbe festgelegten Grundsätzen über Spieltermine und Heimspiel-Änderungen. Die UEFA-Administration behält sich in jedem Fall das Recht vor, einen neuen Spieltermin festzulegen, wenn die Umstände dies erfordern.

Alle Termin- und Heimspiel-Änderungen werden den Vereinen und ihren jeweiligen Verbänden bis zum 18. Juni 2024, 22.00 Uhr MEZ, schriftlich mitgeteilt.