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UEFA Women’s EURO 2025: Rekordausschüttungen von EUR 9 Mio. für Vereine

Frauenfußball

Im Rahmen des Ausschüttungsprogramms für Klubs im Nachgang der UEFA Women’s EURO 2025, das mit den European Football Clubs (EFC) vereinbart wurde, konnte in diesem Jahr die Rekordsumme von EUR 9 Mio. an 103 europäische Vereine ausgeschüttet werden – doppelt so viel wie bei der Women’s EURO 2022.

Die Italienerinnen Arianna Caruso und Cristiana Girelli bei der UEFA Women’s EURO 2025.
Die Italienerinnen Arianna Caruso und Cristiana Girelli bei der UEFA Women’s EURO 2025. UEFA via Getty Images

Das Programm spiegelt den wachsenden Erfolg der Women’s EURO wider und unterstreicht die Bedeutung dieses Turniers als treibende Kraft für das anhaltende Wachstum des Frauenfußballs.

Mit diesen Zahlungen werden sowohl Elite- als auch Amateurvereine belohnt, deren Spielerinnen bei der Women’s EURO 2025 im Einsatz standen. Damit wird der wichtigen Rolle, die Vereine auf allen Ebenen mit Blick auf die Nachwuchsförderung und den Erfolg der Nationalteams ihres Landes spielen, Rechnung getragen.

Größeres finanzielles Engagement für den Frauenfußball

Der massive Anstieg bei den Ausschüttungen an Vereine folgt einer Reihe weiterer Investitionen im Rahmen des Turniers, darunter die Erhöhung des Preisgelds um 156 %, wobei die Spielerinnen erstmalig einen garantierten Prozentsatz an den Ausschüttungen erhielten.

Die Frauen-EM-Endrunde in der Schweiz war nicht nur mit Blick auf die finanziellen Ausschüttungen rekordträchtig, sondern verzeichnete auch auf und neben dem Spielfeld neue Bestmarken, was das anhaltende Engagement der UEFA für den Frauenfußball in ganz Europa unterstreicht.

UEFA-Präsident Aleksander Čeferin: „Der Frauenfußball wächst und gedeiht weiter und wir möchten, dass alle an seinem Erfolg teilhaben. Das Ausschüttungsprogramm für Klubs zeigt die zentrale Rolle, die europäische Vereine bei der Ausbildung der Spielerinnen gespielt haben, welche die UEFA Women’s EURO 2025 zu einem solch bahnbrechenden und denkwürdigen Turnier gemacht haben. Die Ausschüttungen sind nicht nur eine finanzielle Belohnung, sondern auch eine Investition in die Zukunft des Frauenfußballs, mit der die so wichtige Zusammenarbeit zwischen Klub- und Nationalmannschaftsfußball gestärkt wird.“

Nadine Keßler, Direktorin Frauenfußball der UEFA: „Der riesige Erfolg der UEFA Women’s EURO 2025 wurde durch gemeinsame Anstrengungen, bedeutende Investitionen und herausragende Leistungen von Weltklassespielerinnen ermöglicht, die mit Stolz das Trikot ihres Landes tragen. Das Ausschüttungsprogramm für Klubs würdigt den großen Beitrag, den die Vereine bei der Ausbildung dieser Topspielerinnen leisten.“

Nasser Al-Khelaïfi, Vorsitzender EFC: „Die EFC freuen sich sehr darüber, dass mehr als 100 Vereine aus dem gesamten europäischen Frauenfußball davon profitieren, ihre Spielerinnen für die UEFA Women’s EURO 2025 abgestellt zu haben. Die Ausschüttungsprogramme für Klubs sind eine der tragenden Säulen unserer strategischen Partnerschaft mit der UEFA. Sie stärken die für beide Seiten wichtige Partnerschaft zwischen Vereinen und Nationalmannschaften mit Blick auf weiteres Wachstum und die Weiterentwicklung des Fußballs.“

Welche Vereine haben Ausschüttungen erhalten?

Insgesamt haben Vereine aus 16 Ligen Zahlungen erhalten, wobei die Gesamtbeträge auf Grundlage der Anzahl Tage berechnet wurden, die jede Spielerin von ihrem Verein für die Endrunde abgestellt war. Dazu gehören zehn Vorbereitungstage, die Anzahl Teilnahmetage der jeweiligen Spielerin am Turnier sowie ein zusätzlicher Reisetag.

Die Tagespauschale betrug EUR 1 095 pro Spielerin, wodurch auch die Vereine von Spielerinnen, die in der Gruppenphase ausschieden, mit einem garantierten Mindestbetrag von EUR 21 900 pro abgestellte Spielerin rechnen konnten. Wurde eine Spielerin während des Turniers verletzungsbedingt ersetzt oder wechselte sie im Laufe des Turniers den Verein, erhielten die betreffenden Vereine einen anteiligen Betrag.

Die vollständige Liste der begünstigten Klubs sowie der ausgeschütteten Beträge findet sich hier.