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Neue Verbotsliste der WADA

Die Welt-Antidoping-Agentur hat eine neue Liste verbotener Substanzen herausgegeben und einen neuen internationalen Standard für therapeutische Ausnahmen veröffentlicht. Gültig ist all dies seit dem 1. Januar 2011.

Neue Verbotsliste der WADA
Neue Verbotsliste der WADA ©UEFA.com

Verbotsliste 2011
Die Verbotsliste - die in der Dokumentation rechts auf dieser Seite gefunden werden kann - ist einer der Ecksteine des gemeinsamen Kampfs gegen das Doping. Sie spezifiziert Substanzen und Methoden, die im Sport verboten sind. Ihre Umsetzung ist verpflichtend für Organisationen, die dem Welt-Antidoping-Code beigetreten sind.

Die Liste für 2011 reflektiert die neusten wissenschaftlichen Fortschritte und hat einige Änderungen gegenüber der Liste für 2010 vorzuweisen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Eine neue Kategorie "S0. Nicht-freigegebene Substanzen": Diese Sektion handelt von Arzneistoffen, die gegenwärtig nicht für therapeutische Behandlung an Menschen zugelassen sind (entweder weil sie noch unter Entwicklung sind oder nicht mehr benutzt werden).
  • Die Stimulanz Methylhexaneamine wurde in die Liste der aufgeführten Stimulanzien übernommen. Wie im letzten Monat gewarnt, kann diese Substanz zunehmend in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden werden, wird dort aber unter anderen Namen aufgeführt, beispielsweise "Geranium-Öl" oder "Geranium-Wurzel-Extrakt". Den Spielern wird geraten, sich bei der medizinischen Abteilung ihres Vereins oder Nationalverbands Rat zu verschaffen, ehe sie irgendwelche Nahrungsergänzungsmittel zu sich nehmen.
  • Aus Blutplättchen abgeleitete Präparate (etwa PRP oder Blood-Spinning): Jegliche Wege der Verabreichung sind nun erlaubt. Das heißt, dass intramuskuläre Injektionen nicht mehr verboten sind und daher auch keine TUE (Medizinische Ausnahmegenehmigung) mehr benötigt wird und dass eine lokale Injektion ebenfalls nicht mehr deklariert werden muss (siehe unten).

Deklarierung
Es existiert keine Maßgabe mehr, den Einsatz von bestimmten autorisierten Substanzen zu deklarieren. Dies betrifft die Inhalation von Salbutamol (bei einem Maximum von 1600 Mikrogramm pro Tag) und Salmeterol, die lokale Anwendung von Glucocorticoiden sowie die lokale Anwendung von aus Blutplättchen abgeleiteten Präparaten.

TUE-Prozedur
Es hat sich allerdings nicht geändert, dass Formoterol, Terbutalin und andere β2-Sympathomimetika (mit der Ausnahme der Inhalation von Salbumatol und Salmeterol) nach wie vor verboten sind und daher eine TUE(Medizinische Ausnahmegenehmigung) benötigen, bevor man sie benutzen darf. Dem Antrag für eine medizinische Ausnahmegenehmigung muss die vollständige medizinische Akte beiliegen, wie es im Dokument "Asthma - Minimalanforderungen" festgeschrieben ist.

Der Rundbrief, der im Dezember an alle Nationalverbände und die Vereine in den UEFA-Wettbewerben verschickt wurde, enthält weitere Details zur Verbotsliste 2011. Dies kann ebenfalls in der Dokumentation rechts auf dieser Seite gefunden werden.