Warnung vor Nahrungsergänzungsmitteln
Montag, 6. Dezember 2010
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Spieler sollten vor Risiken bei Nahrungsergänzungsmitteln gewarnt sein, da diese verbotene Substanzen enthalten könnten. Sie sollten sich an die medizinische Abteilung ihrer Vereine oder Verbände wenden, bevor sie solche Mittel konsumieren.
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In den vergangenen Monaten gab es einige in der Öffentlichkeit sehr beachtete Dopingfälle in verschiedenen Sportarten, die die verbotene Substanz Methylhexaneamine beinhalteten.
Methylhexaneamine wird zunehmend in Nahrungsergänzungsmitteln gefunden, typischerweise solchen, die dazu dienen, Kraft zu stärken oder Gewicht zu verlieren. Es besteht das Risiko, dass diese oder andere verbotenen Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln enthalten sind, auch wenn die Angabe der Zutaten der Nahrungsergänzungsmitteln keinerlei Substanzen enthalten, die auf der verbotenen Liste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) aufgezählt sind. Das kommt daher, dass manche verbotenen Substanzen bei Nahrungsergänzungsmitteln unter anderen Namen verwendet werden.
Methylhexaneamine ist unter vielen Namen bekannt: 1,3-Dimethylamylamine, Dimethylamylamine, Dimethylpentylamine, DMAA, Forthan, Forthane, Floradrene, Geranamine und Geranium-Öl.
Nahrungsergänzungsmittel sind im Fußball nicht verboten, aber in vielen von ihnen fanden sich verschiedene verbotene Substanzen wieder. Den Spieler wird hiermit also deutlich geraten, sich an die medizinische Abteilung ihrer Vereine oder Nationalverbände zu wenden, bevor sie irgendwelche Nahrungsergänzungsmittel konsumieren.
Die Spieler sollten immer daran denken, dass sie dafür verantwortlich sind, was mit ihrem Körper passiert. Das betrifft auch verbotene Substanzen in Nahrungsergänzungsmitteln.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte die Anti-Doping-Einheit der UEFA unter antidoping@uefa.ch.