Zusätzliche Assistenten bleiben
Donnerstag, 12. Juli 2012
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Die UEFA hat entschieden, ab den Play-offs der UEFA Champions League 2012/13, der Gruppenphase der UEFA Europa League 2012/13 und im UEFA-Superpokal 2012 wieder zusätzliche Schiedsrichterassistenten einzusetzen.
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Die UEFA hat entschieden, ab den Play-offs der UEFA Champions League 2012/13, der Gruppenphase der UEFA Europa League 2012/13 und im UEFA-Superpokal 2012 wieder zusätzliche Schiedsrichterassistenten einzusetzen.
Dieser Beschluss wurde infolge der einstimmigen Entscheidung des International Football Association Board (IFAB) vom 5. Juli 2012 betreffend die Änderung der Spielregeln, nach der zusätzliche Schiedsrichterassistenten erlaubt sind, gefasst. Damit wird der Nutzen der zwei zusätzlichen Assistenten offiziell anerkannt, der über die vergangenen Jahre in Tests in verschiedenen Wettbewerben bewiesen wurde.
In den Experimenten standen jeweils sechs Unparteiische im Einsatz: der Schiedsrichter, zwei Assistenten und der Vierte Offizielle sowie zwei zusätzliche Schiedsrichterassistenten, die jeweils neben dem Tor positioniert waren mit dem besonderen Auftrag, auf Vorfälle im Strafraum zu achten.
Die ersten Tests fanden 2008 in ausgewählten Qualifikationsminiturnieren der UEFA-U19-Europameisterschaft statt, bevor das Konzept probeweise in der Saison 2009/10 in allen 144 Gruppenspielen der UEFA Europa League sowie in der K.-o.-Phase des Wettbewerbs einschließlich des Endspiels galt.
Auf Entscheid des IFAB vom Juli 2010 wurden die Tests bei den Partien der UEFA Champions League und der UEFA Europa League der Spielzeiten 2010/11 und 2011/12 fortgesetzt. Auch im UEFA-Superpokal 2011 und bei der UEFA EURO 2012 standen zusätzliche Schiedsrichterassistenten am Spielfeldrand.
Dank der zusätzlichen Assistenten wachen zwei Augenpaare mehr über das Spielgeschehen und die Einhaltung der Spielregeln. Sie weisen den Schiedsrichter auf Vorfälle jeglicher Art hin, die ihm ansonsten möglicherweise entgangen wären, insbesondere in den Schlüsselbereichen des Platzes – dem Strafraum und seiner unmittelbaren Umgebung. Die Entscheidungsgewalt liegt jedoch wie bisher ausschließlich beim Schiedsrichter, der die alleinige Verantwortung trägt.