Entscheidungen des UEFA-Berufungssenats
Montag, 11. März 2013
Artikel-Zusammenfassung
Der UEFA-Berufungssenat hat in Bezug auf einige Vorfälle in den Rückspielen der Runde der letzten 32 der UEFA Europa League seine Urteile gefällt.
Artikel-Aufbau
Der UEFA-Berufungssenat hat hinsichtlich der folgenden Vorfälle in Partien der UEFA Europa League seine Urteile gefällt:
21. Februar – Rückspiel der Runde der letzten 32 der UEFA Europa League:
Fenerbahçe SK - FC BATE Borisov
Anklage Fenerbahçe: Abfackeln und Werfen von Feuerwerkskörpern außerhalb des Stadions, unsachgemäßes Verhalten des Teams.
Der Einspruch wurde zurückgewiesen und die Entscheidung der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer vom 27. Februar wurde aufrecht erhalten (hier finden Sie die genaue Entscheidung).
21. Februar – Rückspiel der Runde der letzten 32 der UEFA Europa League:
S.S. Lazio - VfL Borussia Mönchengladbach
Anklage Lazio: Abfackeln und Werfen von Feuerwerkskörpern, rassistisches Verhalten, ungenügende Organisation
Der Einspruch wurde zurückgewiesen und die Entscheidung der UEFA-Kontroll- und Disziplinarkammer vom 27. Februar wurde aufrecht erhalten (hier finden Sie die genaue Entscheidung).
21. Februar – Rückspiel der Runde der letzten 32 der UEFA Europa League:
FC Rubin Kazan - Club Atlético de Madrid
Anklage Rubin: Rote Karte für César Navas
Der Beschwerde wurde teilweise stattgegeben. Damit ist César Navas nur noch für zwei Partien in UEFA-Klubwettbewerben gesperrt - anstelle von drei Spielen. Da der Spieler bereits eine Partie abgesessen hat (beim torlosen Remis von Levante UD gegen Rubin am 7. März), muss Navas nur noch im Rückspiel am 14. März zuschauen.