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Berufungssenat bestätigt Strafe für Rapid Wien

Fälle

Der Einspruch von SK Rapid Wien gegen die Strafe nach den Vorfällen im Play-off-Hinspiel der UEFA Europa League gegen PAOK FC in Salonika am 23. August ist abgewiesen worden.

Szene aus der Play-off-Partie der UEFA Europa League zwischen Rapid Wien und PAOK
Szene aus der Play-off-Partie der UEFA Europa League zwischen Rapid Wien und PAOK ©Getty Images

Der UEFA-Berufungssenat hat den Einspruch von SK Rapid Wien gegen die von der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA auferlegte Strafe abgewiesen. Das Urteil nach den Vorfällen im Play-off-Hinspiel der UEFA Europa League gegen den griechischen Verein PAOK FC am 23. August in Salonika hat damit Bestand.

Die Geldstrafe in Höhe von 75 000 Euro für den österreichischen Verein wurde bestätigt, zudem muss Rapid das nächste Heimspiel in einem UEFA-Wettbewerb vor leeren Rängen austragen. Diese Bestrafung bezog sich allerdings nicht auf das Play-off-Rückspiel zwischen Rapid und PAOK am 30. August in Wien. Rapid gewann die Partie mit 3:0 und zog dank einem 4:2-Gesamterfolg in die Gruppenphase der UEFA Europa League ein.

Zudem wurde Rapid für einen (aktuellen oder zukünftigen) UEFA-Wettbewerb ausgeschlossen, für den sie sich in den nächsten fünf Jahren qualifizieren. Diese Sperre wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt.

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