Vereinbarung über Spielerverträge
Donnerstag, 19. April 2012
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Die UEFA hat eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern im Profifußballbereich abgeschlossen, um Mindeststandards für Spielerverträge in der Europäischen Union und dem Rest des UEFA-Gebiets sicherzustellen.
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Die UEFA hat heute eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern im Profifußballbereich abgeschlossen, um Mindeststandards für Spielerverträge im Profifußball in der Europäischen Union und dem Rest des UEFA-Gebiets sicherzustellen.
Die Vereinbarung, die erste dieser Art im Mannschaftssport auf europäischer Ebene, wurde von der UEFA, dem Verein der europäischen Berufsfußballligen (EPFL), der Europäischen Klubvereinigung (ECA) und der Fédération Internationale des Associations de Footballeurs Professionnels - Division Europe (FIFPro Division Europe) bei einer von der Europäischen Kommission in Brüssel organisierten Zeremonie unterzeichnet. In der Vereinbarung werden Mindestanforderungen für Spielerverträge festgehalten, um sowohl die Spieler als auch die Klubs zu schützen, das Wohlergehen der Spieler sicherzustellen und zur Good Governance im europäischen Fußball beizutragen.
Präsident Michel Platini erklärte dazu: "Ich freue mich, die europäische Fußballfamilie an einem Tisch vereint zu sehen. Wir haben dies dank harter Arbeit und gegenseitigem Vertrauen erreicht. Ich möchte allen Parteien und insbesondere der Europäischen Kommission, die den Rahmen für diesen Dialog gesetzt hat, danken. Der Schutz von Spielern ist für mich seit meiner Amtsübernahme als UEFA-Präsident eine Priorität gewesen."
Der Ausschuss für den europäischen sozialen Dialog im Bereich des Berufsfußballs wurde im Juli 2008 gegründet und bringt die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen, um gemeinsam Arbeits- und soziale Bedingungen für den Berufsfußballsektor zu erarbeiten. Als Führungsinstanz des europäischen Fußballs hat die UEFA einen Sitz in diesem Ausschuss, der vom UEFA-Präsidenten geleitet wird.
Die heute vereinbarten Mindestanforderungen verlangen unter anderem, dass Verträge:
• schriftlich abgefasst sind;
• die Grundrechte und -pflichten von Klubs und Spielern festhalten;
• Angelegenheiten wie Gehalt, Krankenversicherung, soziale Absicherung, bezahlte Urlaubstage usw. regeln;
• Bestimmungen zur Beilegung von Streitigkeiten und zum anwendbaren Recht enthalten.
Außerdem besteht eine Verpflichtung für den Spieler, am Training teilzunehmen, einen gesunden Lebenswandel zu führen und sich an das geltende Disziplinarverfahren zu halten.
Der UEFA-Kongress genehmigte die Vereinbarung am 22. März 2012 in Istanbul. Außerdem wurde sie auch von den zuständigen Entscheidungsorganen von EPFL, ECA und FIFPro Division Europe genehmigt.