Vereine
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Die Zusammenarbeit mit Vereinen auf allen Ebenen des Fußballs ist für den anhaltenden Erfolg der Männer- und Frauenwettbewerbe der UEFA sowie für die langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit des europäischen Fußballs von entscheidender Bedeutung.
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Die enge Zusammenarbeit der UEFA mit den europäischen Vereinen, insbesondere im Rahmen der Europäischen Klubvereinigung (ECA), spielt mit Blick auf die Durchführung einiger der besten Sportwettbewerbe der Welt eine zentrale Rolle.
Die Partnerschaft mit der ECA und ihren über 500 Mitgliedern geht auf eine 2008 abgeschlossene Grundsatzvereinbarung zurück, in der die ECA als alleiniges Organ anerkannt wurde, das die Interessen der europäischen Vereine vertritt.
Im Zuge dieser langjährigen Zusammenarbeit wurde eine eine Reihe von Themen behandelt, die Männer- und Frauenfußballvereine beschäftigen, darunter Governance, Vertretung sowie regulatorische, finanzielle und sportliche Angelegenheiten. Zuletzt trug die Partnerschaft dazu bei, die für den nächsten Zyklus der Klubwettbewerbe der Männer (2024-27) beschlossenen Reformen auf den Weg zu bringen.
„Mit der Erneuerung der Grundsatzvereinbarung verlängern wir unsere Partnerschaft bis 2033. Das ist eine hervorragende Nachricht für alle europäischen Vereine und für die weitere Stabilität und das Wachstum des europäischen Fußballs.“
Auf Grundlage der über 15-jährigen Zusammenarbeit wurde die Grundsatzvereinbarung zwischen der UEFA und der ECA im September 2023 bis 2030 verlängert. Der Vereinbarung liegt das gemeinsame Bekenntnis zu den Kernprinzipien des europäischen Sportmodells zugrunde. Zu diesen Prinzipien gehören unter anderem ein offenes System mit Auf- und Abstieg sowie eine auf sportlichem Verdienst basierende Qualifikation. So wurde auch ein neuer Einnahmenverteilungsschlüssel für den Klubwettbewerbszyklus 2024-27 beschlossen, der für einen deutlichen Anstieg der Solidaritätszahlungen an Vereine, die sich nicht für die europäischen Wettbewerbe qualifizieren, sorgt.
Ein Jahr später wurde die Grundsatzvereinbarung um weitere drei Jahre bis Juli 2033 verlängert. In ihrem Rahmen wurde im Januar 2025 die Gründung der neu aufgestellten UEFA Club Competitions SA (UC3) ermöglicht, einem Joint Venture zwischen der UEFA und der ECA, das für das Management, den Verkauf und die Umsetzung aller kommerziellen Rechte an den UEFA-Elitewettbewerben der Männer und Frauen zuständig ist.
Formen der Zusammenarbeit
Die ECA stellt zwei Mitglieder im UEFA-Exekutivkomitee; diese haben dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder.
Die europäischen Profivereine sind auch in diversen ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen der UEFA vertreten, wodurch sichergestellt wird, dass diese zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit UEFA-Wettbewerben und der Nachhaltigkeit des Fußballs als Ganzes konsultiert werden.
Bereiche der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit der UEFA mit den Vereinen umfasst:
UEFA-Klubwettbewerbe
- Qualifikation, Format und Terminplanung, Logistik und Promotion
Finanzielle Ausschüttungen
- Verteilungsschlüssel für Preisgelder und Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine
Klublizenzierung und finanzielle Nachhaltigkeit
- Kriterien für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben und UEFA-Reglement zu finanzieller Nachhaltigkeit
Regulatorische und disziplinarische Angelegenheiten
- Spielberechtigung, Transfers und Disziplinarwesen
Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung
- Erhöhung der Standards und Förderung von Werten
Nachwuchsförderung
- Anreize für die Talentförderung
Stadioninfrastruktur
- Standards für Nachhaltigkeit, Sicherheit, Barrierefreiheit und Einrichtungen