UEFA-Klubwettbewerbe 2021/22: Erstinstanzliche Kammer der FKKK schließt Monitoring der teilnehmenden Vereine ab
Freitag, 2. September 2022
Artikel-Zusammenfassung
Die erstinstanzliche Kammer der FKKK hat Vergleiche mit acht Klubs abgeschlossen, die sich für die nächsten Jahre zu finanziellen Beiträgen in Höhe von insgesamt EUR 172 Mio. sowie ferner zu spezifischen Zielen und bedingten bzw. bedingungslosen sportlichen Maßnahmen verpflichtet haben.
Top-Medien-Inhalte des Artikels
Artikel-Aufbau
Die erstinstanzliche Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz von Sunil Gulati hat heute eine Reihe von Entscheidungen im Zusammenhang mit Vereinen bekanntgegeben, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2021/22 teilgenommen haben.
Unter anderem wurde mitgeteilt, dass AC Mailand (ITA), AS Monaco (FRA), AS Rom (ITA), Beşiktaş Istanbul (TUR), Inter Mailand (ITA), Juventus Turin (ITA), Olympique Marseille (FRA) und Paris Saint-Germain (FRA) die Break-even-Vorschrift nicht erfüllt haben.
Eine entsprechende Analyse wurde für die Finanzjahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 vorgenommen. Im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise galten temporär dringende Maßnahmen, die darauf abzielten, die negativen Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Dabei wurden die Finanzjahre 2020 und 2021 als eine Berichtsperiode gewertet; den Klubs wurden weitere spezifische Anpassungen im Zusammenhang mit Covid-19 gewährt, wobei die kombinierten Defizite der Finanzjahre 2020 und 2021 ermittelt wurden. Weitere Informationen zu den dringenden Maßnahmen finden Sie hier.
Diese acht Vereine haben finanziellen Beiträgen in Höhe von EUR 172 Mio. zugestimmt. Es handelt sich dabei um Einnahmen der Klubs, die aus ihrer Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben einbehalten werden, oder um direkt zu entrichtende Beträge. Von dieser Summe sind EUR 26 Mio. (15 %) bedingungslos fällig, während die Zahlung der verbleibenden EUR 146 Mio. (85 %) bedingt ist und von der Einhaltung der Ziele gemäß dem jeweiligen Vergleich abhängt.
Folgende Vergleiche wurden abgeschlossen:
Klub | Gesamtbetrag | Bedingungsloser Betrag |
AS Monaco (FRA) | EUR 2 Mio. | EUR 0,3 Mio. |
Olympique Marseille (FRA) | EUR 2 Mio. | EUR 0,3 Mio. |
Beşiktaş Istanbul (TUR) | EUR 4 Mio. | EUR 6 Mio. |
AC Mailand (ITA) | EUR 15 Mio. | EUR 2 Mio. |
Juventus Turin (ITA) | EUR 23 Mio. | EUR 3,5 Mio. |
Inter Mailand (ITA) | EUR 26 Mio. | EUR 4 Mio. |
AS Rom (ITA) | EUR 35 Mio. | EUR 5 Mio. |
Paris Saint-Germain (FRA) | EUR 6,5 Mio. | EUR 10 Mio. |
Für alle Klubs gelten die jeweils gleichen Rahmenbedingungen, wobei die Vergleiche entweder eine drei- oder vierjährige Berichtsperiode betreffen. Mit den Vergleichen beabsichtigt die UEFA, die Klubs während der Übergangsphase zwischen dem bisherigen Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay(Ausgabe 2018) und dem unlängst genehmigten Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit(Ausgabe 2022), das ab dem Finanzjahr 2023 stufenweise umgesetzt wird, zu begleiten. Das Ziel der Vereine besteht deshalb darin, die im aktuellen Klublizenzierungsreglement definierten Stabilitätsanforderungen (d.h. die Fußballeinnahmen-Regel) bis zum Ende des Vergleichs zu erfüllen.
Bei einem Vergleich mit einer Laufzeit von drei Jahren verpflichten sich die Klubs, die Fußballeinnahmen-Regel in der Saison 2025/26 einzuhalten und jährliche Zwischenziele zu erreichen. Sofern diese Ziele nicht erreicht werden, greifen bedingte finanzielle bzw. sportliche Maßnahmen.
Ein auf vier Jahre angelegter Vergleich unterscheidet sich insofern, als dass für die Einhaltung der Fußballeinnahmen-Regel eine zusätzliche Saison vorgesehen ist, jedoch gelten ab der Spielzeit 2022/23 bedingungslose sportliche Maßnahmen bei der Meldung neuer Spieler. Der AS Rom und Inter Mailand haben sich für einen Vergleich über einen Vierjahreszeitraum entschieden, während alle anderen Vereine einen dreijährigen Vergleich gewählt haben. Weitere Einzelheiten zu den Vergleichen in englischer Sprache finden Sie hier sowie hier.
Zudem stellte die erstinstanzliche Kammer der FKKK fest, dass im Falle von CS Santa Clara (POR) und RSC Anderlecht (BEL) geringfügige Verstöße gegen die Break-even-Vorschrift vorliegen. CS Santa Clara wurde mit einer Geldbuße von EUR 10 000 belegt. Zudem wird gegen RSC Anderlecht eine Strafe von EUR 100 000 verhängt, es sei denn, das aggregierte Break-even-Ergebnis des Vereins für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 erfüllt die Break-even-Vorschrift.
Darüber hinaus setzte die erstinstanzliche Kammer der FKKK in der Saison 2021/22 das Monitoring der Vereine fort, die bereits Vergleichen unterlagen, darunter AEK Athen (GRE), OSC Lille (FRA), İstanbul Başakşehir (TUR) und FC Porto (POR). Einzelheiten zu diesen Vergleichen in englischer Sprache finden Sie hier.
Die erstinstanzliche Kammer der FKKK stellte fest, dass der FC Porto (POR) das Hauptziel seines Vergleichs knapp verfehlt hat; folglich wurde entschieden, den Verein mit einer Geldbuße von EUR 100 000 zu belegen und ihn vom nächsten UEFA-Klubwettbewerb auszuschließen, für den er sich in den kommenden drei Spielzeiten qualifiziert, es sei denn, das aggregierte Break-even-Ergebnisses des Klubs für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 erfüllt die Break-even-Vorschrift.
Außerdem wurde befunden, dass OSC Lille (FRA) und İstanbul Başakşehir (TUR) die für die Saison 2021/22 festgelegten Ziele nur teilweise erfüllt haben. Dementsprechend gelten die im jeweiligen Vergleich auferlegten bedingten sportlichen Maßnahmen wie die Beschränkung der Anzahl Spieler, die ein Klub auf der A-Liste registrieren darf, sowie Restriktionen beim Transfer neuer Spieler in der Spielzeit 2022/23.
Mit Blick auf AEK Athen (GRE) bestätigt die erstinstanzliche Kammer der FKKK, dass der Verein die von der FKKK auferlegten Bedingungen innerhalb der vorgegebenen Fristen erfüllt hat, weshalb der Vergleich aufgehoben wird.
Des Weiteren stellte die erstinstanzliche Kammer der FKKK fest, dass 19 Vereine, die an den UEFA-Klubwettbewerben 2021/22 teilgenommen haben, dank der im Zusammenhang mit Covid-19 geltenden dringenden Maßnahmen und/oder positiver Break-even-Ergebnisse in vergangenen Berichtsperioden (T-3 und T-4) in der Lage waren, die Break-even-Vorschrift einzuhalten: Betis Sevilla (ESP), Borussia Dortmund (GER), FC Barcelona (ESP), FC Basel (SUI), 1. FC Union Berlin (GER), FC Chelsea (ENG), FC Sevilla (ESP), Fenerbahçe Istabul (TUR), Feyenoord Rotterdam (NED), Glasgow Rangers (SCO), Lazio Rom (ITA), Leicester City (ENG), Manchester City (ENG), Olympique Lyon (FRA), Royal Antwerpen (BEL), SSC Neapel (ITA), Trabzonspor (TUR), VfL Wolfsburg (GER) und West Ham United (ENG).
Diese Vereine wurden darauf hingewiesen, dass die aufgrund von Covid-19 angewendeten Abzüge ab dem Finanzjahr 2023 nicht mehr gelten; auch die Finanzergebnisse zurückliegender Berichtsperioden werden künftig nicht mehr berücksichtigt. Von diesen Klubs, die in der kommenden Periode einem umfassenden Monitoring unterliegen, wurden weitere finanzielle Informationen eingefordert. Damit soll erreicht werden, dass die finanzielle Situation dieser Vereine in den kommenden Jahren dem UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit (Ausgabe 2022) entspricht.