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Die Zusammenarbeit mit Vereinen auf allen Ebenen des Fußballs ist für den anhaltenden Erfolg der Männer- und Frauenwettbewerbe der UEFA sowie für die langfristige Stabilität und Nachhaltigkeit des europäischen Fußballs von entscheidender Bedeutung.

Kopfballduell zwischen Neil El Aynaoui vom RC Lens und Maximilian Eggestein vom SC Freiburg in der UEFA Europa League.
Kopfballduell zwischen Neil El Aynaoui vom RC Lens und Maximilian Eggestein vom SC Freiburg in der UEFA Europa League. Getty Images

Die enge Zusammenarbeit der UEFA mit den europäischen Vereinen, insbesondere im Rahmen der Europäischen Klubvereinigung (ECA), spielt mit Blick auf die Durchführung einiger der besten Sportwettbewerbe der Welt eine zentrale Rolle.

Die Partnerschaft mit der ECA und ihren über 500 Mitgliedern geht auf eine 2008 abgeschlossene Grundsatzvereinbarung zurück, in der die ECA als alleiniges Organ anerkannt wurde, das die Interessen der europäischen Vereine vertritt.

Im Zuge dieser langjährigen Zusammenarbeit wurde eine eine Reihe von Themen behandelt, die Männer- und Frauenfußballvereine beschäftigen, darunter Governance, Vertretung sowie regulatorische, finanzielle und sportliche Angelegenheiten. Zuletzt trug die Partnerschaft dazu bei, die für den nächsten Zyklus der Klubwettbewerbe der Männer (2024-27) beschlossenen Reformen auf den Weg zu bringen.

„Mit der Grundsatzvereinbarung werden die Vereinbarungen zwischen der UEFA und der ECA formalisiert und ein solides Fundament für die kontinuierliche Entwicklung des europäischen Klubfußballs geschaffen.“

Nasser Al-Khelaïfi, Vorsitzender der Europäischen Klubvereinigung (ECA)

Auf Grundlage der über 15-jährigen Zusammenarbeit wurde die Grundsatzvereinbarung zwischen der UEFA und der ECA im Jahr 2023 bis 2030 verlängert. Der Vereinbarung liegt das gemeinsame Bekenntnis zu den Kernprinzipien des europäischen Sportmodells zugrunde. Zu diesen Prinzipien gehören unter anderem ein offenes System mit Auf- und Abstieg sowie eine auf sportlichem Verdienst basierende Qualifikation.

Die überarbeitete Grundsatzvereinbarung ist für den Klubfußball auf dem ganzen Kontinent von Vorteil. So wurde zum Beispiel ein neuer Einnahmenverteilungsschlüssel für den Klubwettbewerbszyklus 2024-27 beschlossen, der einen beispiellosen Anstieg der Solidaritätszahlungen an Vereine, die sich nicht für die europäischen Wettbewerbe qualifizieren, mit sich bringt.

Formen der Zusammenarbeit

Die ECA stellt zwei Mitglieder im UEFA-Exekutivkomitee; diese haben dieselben Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder.

Die europäischen Profivereine sind auch in diversen ständigen Kommissionen und Arbeitsgruppen der UEFA vertreten, wodurch sichergestellt wird, dass diese zu Angelegenheiten im Zusammenhang mit UEFA-Wettbewerben und der Nachhaltigkeit des Fußballs als Ganzes konsultiert werden.

Bereiche der Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit der UEFA mit den Vereinen umfasst:

UEFA-Klubwettbewerbe

  • Qualifikation, Format und Terminplanung, Logistik und Promotion

Finanzielle Ausschüttungen

  • Verteilungsschlüssel für Preisgelder und Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine

Klublizenzierung und finanzielle Nachhaltigkeit

  • Kriterien für die Teilnahme an UEFA-Klubwettbewerben und UEFA-Reglement zu finanzieller Nachhaltigkeit

Regulatorische und disziplinarische Angelegenheiten

  • Spielberechtigung, Transfers und Disziplinarwesen

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

  • Erhöhung der Standards und Förderung von Werten

Nachwuchsförderung

  • Anreize für die Talentförderung

Stadioninfrastruktur

  • Standards für Nachhaltigkeit, Sicherheit, Barrierefreiheit und Einrichtungen

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