UEFA Women’s EURO 2025: Menschenrechtserklärung der wichtigsten Interessenträger
Dienstag, 4. März 2025
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Zusammenarbeit der Schweizer Regierung, der Austragungsstädte, des Schweizerischen Fußballverbands und der UEFA für ein einladendes Umfeld für alle bei der Endrunde im Sommer in der Schweiz.
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Die Schweizer Regierung, die Austragungsstädte, der Schweizerische Fußballverband (SFV) und die UEFA haben heute eine gemeinsame Erklärung verabschiedet, um bei der UEFA Women‘s EURO 2025 in diesem Sommer Menschenrechte zu bewahren, zu schützen und zu fördern.
In der Erklärung sind die Verantwortungsbereiche der jeweiligen Akteure beschrieben und es wird die Notwendigkeit der Zusammenarbeit betont, um ein freundliches und einladendes Umfeld für alle zu schaffen – für Spielerinnen, Trainerinnen und Trainer, Offizielle, Personal, Volunteers und Fans.
„Die Frauen-EM-Endrunde ist das wichtigste Ereignis im europäischen Frauenfußball. Das beispiellose Wachstum des Frauenfußballs beruht auf unserer strategischen Vision, Fußball zum am meisten ausgeübten Sport bei Frauen und Mädchen in ganz Europa zu machen. Wir haben uns zudem dazu verpflichtet, in Zusammenarbeit mit unseren Partnern bei unseren Vorzeigewettbewerben Menschenrechte zu bewahren und zu fördern. Die heutige Erklärung ist ein Beweis dieses Engagements und wir sind der Schweizer Regierung, den Austragungsstädten und dem Schweizerischen Fußballverband dankbar für die gemeinsamen Anstrengungen.“
Was ist die Menschenrechtserklärung?
Die Erklärung ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit zwischen den oben genannten Interessenträgern, die vom Menschenrechtsrat der UEFA Women‘s EURO 2025 überwacht wurde und aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft, öffentlicher Behörden, von Nationalverbänden sowie aus Fachleuten für Vielfalt und Inklusion und ehemaligen Spielerinnen und Spielern besteht.
Diese Verpflichtung baut auf der im Rahmen der UEFA EURO 2024 in letzten Jahr geleisteten Arbeit in Deutschland auf und wird auch nach dem Abpfiff am 27. Juli in Basel zu einem nachhaltigen Vermächtnis beitragen.
Mit der Erklärung wird sichergestellt, dass das Turnier den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie deren Drei-Säulen-Modell „Schutz, Achtung und Abhilfe“ und der Empfehlung des Europarats zu Wirtschaft und Menschenrechten entspricht.
Viola Amherd, Bundesrätin und Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
„Mit dieser Erklärung bekennen wir uns zu Diversität, Chancengleichheit und Inklusion im und durch den Sport. Die UEFA Women’s EURO 2025 bietet uns die Chance, weit über das Spielfeld hinaus positive Impulse zu setzen.“
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ESG-Strategie der UEFA Women‘s EURO 2025
Die Menschenrechtserklärung ist Teil der ESG-Strategie der UEFA Women‘s EURO 2025, in der die Verpflichtung der Veranstalter für ökologische und soziale Nachhaltigkeit anhand von drei Kernzielen unterstrichen wird:
- Weitgehende Reduzierung der Umweltauswirkungen;
- Schutz und Wahrung der Rechte aller Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrem Hintergrund, ihrer Nationalität und ihren Fähigkeiten;
- Förderung transparenter, verantwortungsbewusster und nachvollziehbarer Verhaltensweisen bei allen Tätigkeiten.
Rund um die drei Säulen Umwelt, Soziales und Governance umfasst die Strategie elf Handlungsfelder und 91 individuelle Maßnahmen.
Dominique Blanc, Präsident des Schweizerischen Fußballverbands
„Die heutige Unterzeichnung der Menschenrechtserklärung bekräftigt unser Engagement für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zukunft des internationalen Fußballs. Als Mitgliedsverband der UEFA erkennen wir die Bedeutung unserer gesellschaftspolitischen Verantwortung an und verpflichten uns, auch für dieses Turnier soziale Nachhaltigkeit aktiv zu fördern.“
Die Menschenrechtserklärung ist auf Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar.