Neue Gruppenphase der Women's Champions League: Alle Infos
Montag, 13. September 2021
Artikel-Zusammenfassung
Wer ist in der Gruppenphase dabei? Wann sind die Spiele? Wo wird übertragen? Wie funktionieren die Kaderlisten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Frauen-Königsklasse.
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Artikel-Aufbau
Die neue Gruppenphase der UEFA Women's Champions League beginnt am 5. Oktober. Seit Mitte September wissen die 16 Teilnehmer, mit wem sie es dabei zu tun bekommen.
Wer ist in der Gruppenphase?
Auslosung der Gruppenphase
Gruppe A: Chelsea (ENG), Wolfsburg (GER), Juventus (ITA), Servette (SUI)
Gruppe B: Paris Saint-Germain (FRA), Breidablik (ISL), Real Madrid (ESP), WFC Kharkiv (UKR)
Gruppe C: Barcelona (ESP, Titelverteidiger), Arsenal (ENG), Hoffenheim (GER), HB Køge (DEN)
Gruppe D: Bayern München (GER), Lyon (FRA), Häcken (SWE), Benfica (POR)
Vier Teams konnten sich direkt qualifizieren. Dabei handelt es sich im Prinzip um den Titelverteidiger und den drei Meistern aus den höchstplatzierten Verbänden. In der Saison 2021/22 waren dies die Nationen Frankreich, Deutschland und Spanien. Da Barcelona in Spanien Meister wurde, jedoch als Titelverteidiger direkt qualifiziert ist, erhielt stattdessen Chelsea als Meister des viertbesten Verbandes ein Freilos für die Gruppenphase. Die vier direkt qualifizierten Mannschaften sind also: Barcelona, Paris Saint-Germain, Bayern München und Chelsea.
Die zwölf anderen Teilnehmer mussten sich in zwei Qualifikationsrunden bewähren. Sieben Teilnehmer wurden über den Meisterweg ermittelt, der aus allen nationalen Meistern bestand, die kein Freilos für die Gruppenphase erhielten.
Außerdem gab es fünf Tickets über den Ligaweg. Dieser bestand aus den zweit- und drittplatzierten der sechs besten Verbände: Frankreich, Deutschland, Spanien, England, Schweden und Tschechische Republik. Dazu kamen die Vizemeister der nächstbesten zehn Verbände: Dänemark, Niederlande, Italien, Kasachstan, Norwegen, Island, Schweiz, Schottland, Russland und Belarus.
Wie funktioniert die Gruppenphase?
Die 16 Mannschaften wurden am 13. September in vier Vierergruppen gelost.
Während der Gruppenphase spielen die Mannschaften einer Gruppe zwei Mal gegeneinander (zuhause und auswärts). Die beiden Gruppenersten qualifizieren sich für das Viertelfinale. Der restliche Verlauf des Wettbewerbs wird am 20. Dezember ausgelost. Auftakt der K.-o.-Phase ist im März.
Terminplan der Gruppenphase
Spieltag 1: 5./6. Oktober
Spieltag 2: 13./14. Oktober
Spieltag 3: 9./10. November
Spieltag 4: 17./18. November
Spieltag 5: 8./9. Dezember
Spieltag 6: 15./16. Dezember
Alle Spiele beginnen um 18:45 Uhr MEZ oder 21:00 Uhr MEZ.
Wo werden die Spiele übertragen?
In den nächsten vier Jahren werden alle Spiele ab der Gruppenphase weltweit live übertragen. Möglich macht dies eine globale Übertragungspartnerschaft mit dem Streamingdienst DAZN, zusammen mit YouTube. Der mehrjährige Vertrag verleiht DAZN exklusive weltweite Rechte, mit Ausnahme des Mittleren Ostens und Nordafrika (MENA) - wo die Rechte Clips und Highlights beinhalten - sowie China und seinen Territorien.*
*Volksrepublik China, Sonderverwaltungsregion Hong Kong, Sonderverwaltungsregion Macao und Chinesisch-Taipeh (Taiwan)
In den ersten beiden Spielzeiten (2021/22 und 2022/23), können Fans alle 61 Spiele ab der Gruppenphase live und auf Abruf auf DAZN ansehen. Kostenlose Übertragungen wird es auf dem YouTube-Kanal von DAZN geben. In den beiden anschließenden Spielzeiten (2023/24 und 2024/25) werden alle 61 Partien live auf DAZN übertragen, außerdem wird es 19 kostenlose Spiele auf dem YouTube-Kanal von DAZN geben.
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Welche Frist gibt es bei der Kader-Nominierung?
Jeder Klub muss zwei Spielerlisten einreichen, inklusive Details wie Trikotnummern, Geburtsdaten und Nationalitäten der Spielerinnen. Liste A muss bis Donnerstag, den 30. September (24 Uhr MEZ) bei der UEFA eingehen. Der gleiche Prozess gilt für Liste B (weitere Details unten), die bis spätestens 24 Uhr MEZ am Tag vor jedem Spiel eingereicht werden muss.
Können Vereine aus den ersten beiden Runden Änderungen am Kader vornehmen? Können Teams auch Spielerinnen melden, die in diesen Runden für andere Klubs im Einsatz waren?
Die Vereine reichen für die Gruppenphase eine völlig neue Spielerliste ein, die auch Spieler enthalten kann, die in den Runden 1 oder 2 des Wettbewerbs für einen anderen Verein gespielt haben.
Wer darf auf Liste A stehen?
Kein Verein darf mehr als 25 Spielerinnen auf der Liste A haben. Zwei dieser Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein.
Spielerinnen, die am Ende des Kalenderjahres, in dem das Spiel ausgetragen wird, das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten eine Spielberechtigung.
Was ist die Liste B?
Eine Spielerin kann auf Liste B eingetragen werden, wenn sie am oder nach dem 1. Januar 2000 geboren wurde und zwischen ihrem 15. Geburtstag und dem Zeitpunkt ihrer Registrierung bei der UEFA während zwei aufeinander folgenden Jahren ununterbrochen bzw. während insgesamt drei aufeinander folgenden Jahren mit einer Unterbrechung von maximal einem Jahr für eine Ausleihe an einen Verein desselben Verbands für den betreffenden Verein spielberechtigt war. 16-jährige Spielerinnen können auf Liste B eingetragen werden, wenn sie in den beiden vorangegangenen Jahren ununterbrochen für den betreffenden Verein spielberechtigt waren.
Jeder Verein kann während der Spielzeit eine unbegrenzte Zahl von Spielerinnen auf Liste B eintragen. Die Liste muss am Tag vor dem betreffenden Spiel bis spätestens 24 Uhr (MEZ) eintreffen. Jeder Verein muss mindestens zwei Torhüterinnen auf seiner Liste A haben und mindestens drei insgesamt (Liste A und Liste B zusammen).
Können Teams ihre Liste A während der Gruppenphase verändern?
Generell ist dies nicht möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen:
- Stehen einem Verein wegen langwieriger Verletzung oder Krankheit nicht mindestens zwei Torhüterinnen aus seiner Liste A zur Verfügung, darf der Verein die ausgefallene Torhüterin vorübergehend ersetzen. Die Nachmeldung der neuen Torhüterin anhand der offiziellen Anmeldeunterlagen (Liste A) kann zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison erfolgen. Eine Verletzung oder Krankheit gilt dann als langwierig, wenn sie ab dem Tag des Auftretens mindestens 30 Tage dauert. Eine Torhüterin, die vor Ablauf dieser 30 Tage genest, darf bis zum Ablauf der 30 Tage nicht wieder in Liste A aufgenommen werden. Der Verein muss der UEFA eine ärztliche Bescheinigung in einer der offiziellen Sprachen der UEFA unterbreiten. Die UEFA kann eine weitere medizinische Untersuchung der Torhüterin auf Kosten des Vereins anordnen; der medizinische Experte wird von der UEFA ernannt. Sobald die ursprüngliche Torhüterin wieder einsatzfähig ist, kann sie ihren angestammten Platz wieder einnehmen. Die Rückkehr der ursprünglichen Torhüterin ist der UEFA-Administration 24 Stunden vor dem Spiel, in dem sie wieder eingesetzt werden soll, zu melden.
- Ausnahmsweise darf ein Verein zu jedem Zeitpunkt der Saison eine Spielerin vorübergehend ersetzen, die schwanger ist und entschieden hat, in Übereinstimmung mit dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern auf andere Art für ihren Verein tätig zu sein; oder die schwanger ist und aufgrund gesundheitlicher Gründe im Zusammenhang mit der Schwangerschaft nicht mehr in der Lage ist, auf sportliche oder andere Art für ihren Verein tätig zu sein; oder die Mutterschaftsurlaub genommen hat, indem er gemäß Artikel 45 eine neue, spielberechtigte Spielerin offiziell auf Liste A anmeldet.
Können Vereine ihre Liste A nach der Gruppenphase anpassen?
Ja. Ab dem Viertelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spielerinnen für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 17. März 2022 (24 Uhr MEZ) erfolgen. Das Limit von 25 Spielerinnen in der A-Liste bleibt bestehen.