Einnahmenverteilung in der UEFA Europa League 2018/19
Dienstag, 5. Juni 2018
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Für die an der UEFA Europa League 2018/19 teilnehmenden Vereine wurden insgesamt EUR 560 Mio. bereitgestellt.
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Die UEFA hat Einzelheiten zur Ausschüttung der Einnahmen aus der UEFA Europa League 2018/19 und dem UEFA-Superpokal 2018 an die Vereine sowie zu den Solidaritätszahlungen für die Qualifikationsphasen bekanntgegeben.
Die Bruttoeinnahmen aus der UEFA Champions League 2018/19, der UEFA Europa League 2018/19 und dem UEFA-Superpokal 2018 werden insgesamt auf ca. EUR 3,25 Mrd. geschätzt.
Von dem geschätzten Bruttobetrag von EUR 3,25 Mrd. werden EUR 295 Mio. für die Deckung von Organisationskosten im Zusammenhang mit den Wettbewerben abgezogen; weitere 7 % (EUR 227,5 Mio.) werden für Solidaritätszahlungen zurückgestellt. Von den übrigen EUR 2,73 Mrd. legt die UEFA 6,5 % für den europäischen Fußball beiseite; die verbleibenden 93,5% werden an die teilnehmenden Vereine ausgeschüttet.
Auf der Grundlage der oben genannten Einnahmenschätzung und der festgelegten Zuteilungen werden in der Saison 2018/19 EUR 2,55 Mrd. zur Verteilung an die teilnehmenden Vereine zur Verfügung stehen. Davon gehen EUR 2,04 Mrd. an die Teilnehmer der UEFA Champions League und des UEFA-Superpokals sowie EUR 510 Mio. an die Teilnehmer der UEFA Europa League. Hinzu kommen folgende Überträge aus dem Anteil der UCL-Vereine:
• EUR 50 Mio. zum Anteil der Vereine der UEFA Europa League;
• EUR 10 Mio. zur Quersubventionierung der Solidaritätszahlungen an Vereine, die in der Qualifikationsphase der UEFA Champions League und UEFA Europa League 2018/19 ausscheiden.
UEFA Europa League
Anteil für Vereine, die an der UEFA Europa League teilnehmen (ab Gruppenphase)
Voraussichtliche Beträge (insgesamt EUR 560 Mio.)
Der Nettobetrag für die teilnehmenden Vereine wird auf vier verschiedene Säulen aufgeteilt:
• 25 % werden den Startprämien zugewiesen (EUR 140 Mio.);
• 30 % werden den leistungsabhängigen Festbeträgen zugewiesen (EUR 168 Mio.);
• 15% werden auf der Basis der leistungsabhängigen Koeffizientenrangliste aus den vergangenen zehn Jahren verteilt (EUR 84 Mio.);
• 30 % werden den variablen Beträgen (Marktpool) zugewiesen (EUR 168 Mio.).
Startprämien (EUR 140 Mio.)
Alle 48 Vereine, die an der Gruppenphase teilnehmen, erhalten eine Startprämie für die Gruppenphase in Höhe von EUR 2,92 Mio.
Feste Beträge (EUR 168 Mio.)
In der Gruppenphase werden für jedes Spiel leistungsabhängige Prämien gezahlt: EUR 570 000 für einen Sieg und EUR 190 000 für ein Unentschieden. Die Restbeträge (d.h. EUR 190 000 pro Unentschieden) werden am Ende entsprechend der Anzahl gewonnener Spiele in der Gruppenphase auf alle daran teilnehmenden Vereine verteilt.
Die Gruppensieger erhalten je EUR 1 Mio. und die Zweitplatzierten je EUR 500 000.
Vereine, die sich für die K.-o.-Phase qualifizieren, erhalten folgende Beträge:
• Qualifikation für das Sechzehntelfinale: EUR 500 000 pro Verein
• Qualifikation für das Achtelfinale: EUR 1,1 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Viertelfinale: EUR 1,5 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Halbfinale: EUR 2,4 Mio. pro Verein
• Qualifikation für das Endspiel: EUR 4,5 Mio. pro Verein
• Der Sieger der UEFA Europa League erhält weitere EUR 4 Mio.
Die beiden Vereine, die sich für den UEFA-Superpokal 2018 qualifizieren, erhalten je EUR 3,5 Mio.; der Sieger dieses Spiels erhält weitere EUR 1 Mio.
Koeffizientenrangliste (EUR 84 Mio.)
Auf der Grundlage der neuen Zehnjahreswertung wurde eine Rangliste erstellt und der Gesamtbetrag von EUR 84 Mio. in „Koeffizientenanteile“ aufgeteilt, wobei jeder Anteil EUR 71 430 entspricht. Das am schlechtesten platzierte Team erhält einen Anteil (EUR 71 430); für jeden Rang kommt ein zusätzlicher Anteil hinzu, so dass das am besten platzierte Team 48 Anteile (EUR 3,42 Mio.) erhält.
Marktpool (EUR 168 Mio.)
Der geschätzte Betrag von EUR 168 Mio. wird gemäß dem jeweiligen Wert des Fernsehmarktes, den die an der UEFA Europa League (ab der Gruppenphase) teilnehmenden Vereine vertreten, anteilig ausgeschüttet. Die verschiedenen Marktanteile werden unter den teilnehmenden Vereinen aus dem jeweiligen Verband aufgeteilt.
Die entsprechenden Beträge pro Verein, die gemäß dem jeweiligen Marktwert verteilt werden, hängen von fünf Faktoren ab:
1) am Ende tatsächlich im Marktpool vorhandener Betrag;
2) Zusammensetzung der Teilnehmerliste der UEFA Europa League 2018/19;
3) Anzahl Vereine aus den einzelnen Nationalverbänden, die in der UEFA Europa League 2018/19 vertreten sind;
4) Abschneiden der betreffenden Vereine in den nationalen Wettbewerben der vergangenen Saison;
5) Leistung des betreffenden Vereins in der UEFA Europa League 2018/19.
Solidaritätszahlungen
Solidaritätszahlungen in der Qualifikationsphase der UEFA-Klubwettbewerbe
Unter dem neuen Verteilungsschlüssel werden EUR 107,5 Mio. an die Vereine ausgeschüttet.
UEFA Europa League – Meister- und Ligaweg
Alle an der Qualifikationsphase beteiligten Vereine erhalten pro bestrittener Runde folgende Beträge:
• Vorrunde – EUR 220 000
• Erste Qualifikationsrunde – EUR 240 000
• Zweite Qualifikationsrunde – EUR 260 000
• Dritte Qualifikationsrunde – EUR 280 000
• Playoffs – EUR 300 000 (nur ausgeschiedene Vereine)
Die Sieger der Playoffs erhalten keine Solidaritätszahlungen. Ihnen bleiben jedoch die Zahlungen für die vorangegangenen Qualifikationsrunden erhalten.
Solidaritätszahlungen an Vereine, die nicht an der Gruppenphase der UEFA Champions League und der UEFA Europa League teilnehmen
Die Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine, die über ihre Nationalverbände bzw. Ligen ausgezahlt werden, betragen 4 % der gesamten Bruttoeinnahmen aus beiden Wettbewerben.
In diesem Rahmen wird voraussichtlich ein Gesamtbetrag von EUR 130 Mio. an die Nationalverbände bzw. Ligen für ihre Vereine ausgeschüttet.