Napoli von Kontroll- und Disziplinarkammer bestraft
Freitag, 26. Oktober 2012
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SSC Napoli ist für ein unangemessenes Verhalten der Fans, unzureichender Stadionorganisation sowie Verletzungen von UEFA-Anweisungen bei einem Spiel in der UEFA Europa League bestraft worden.
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Der italienische Verein SSC Napoli ist von der Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA für ein unangemessenes Verhalten der Fans, unzureichende Stadionorganisation sowie Verletzungen von UEFA-Anweisungen hinsichtlich Stadionsicherheit beim Spiel der Gruppe F der UEFA Europa League am 20. September gegen den schwedischen Vertreter AIK bestraft worden.
Die Kontroll- und Disziplinarkammer entschied, dass Neapel beim nächsten Spiel der UEFA Europa League gegen den FC Dnipro Dnipropetrovsk am 8. November im Stadio San Paolo für die Bereiche 3, 4, 5, 8, 9, 10, 11, 12, 17, 18, 23 und 24, sowie für den Bereich für behinderte Zuschauer am nördlichen Ende der Haupttribüne (Westtribüne) keine Karten verkaufen darf.
Diese Strafe tritt in Effekt, wenn der Verein keinen Bericht eines unabhängigen Bauunternehmens vorlegen kann, in der mit fotografischen Nachweisen belegt wird, dass die notwendigen Ausbesserungen durchgeführt wurden und die oben erwähnten Bereiche den relevanten Sicherheitsstandards für Zuschauer entsprechen. Wenn ein solcher Bericht übermittelt wird, kann die Ticketsperre für einen Bewährungszeitraum von fünf Jahren ausgesetzt werden.
Die Kontroll- und Disziplinarkammer entschied, dass bei Nichtausführung von zufriedenstellenden oder teilweise zufriedenstellenden Reparaturen bis spätestens 6. November - zuzüglich zur oben genannten Strafe - der Vorsitzende der Kammer, unter Anweisung des zuständigen UEFA-Gremiums, weitere Spiele im Stadio San Paolo im Rahmen von UEFA-Wettbewerben verbieten kann.
Zudem verurteilte die Kontroll- und Disziplinarkammer den italienischen Verein dazu, ein Spiel eines UEFA-Wettbewerbes vor leeren Rängen auszutragen. Diese Strafe wurde für fünf Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Napoli bekam außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Napoli kann gegen die Entscheidung innerhalb von drei Tagen nach Eingang der schriftlichen Begründung Einspruch einlegen.