Tatsachenentscheidungen
Im Folgenden beleuchten wir Entscheidungen, die auf Fakten und nicht auf einer Beurteilung beruhen. War der Ball aus dem Spiel oder nicht? Fand ein Vergehen im Strafraum oder außerhalb statt? Wenn die Videobilder diese Fragen klar beantworten, informieren VARs den/die Schiedsrichter/-in und die Entscheidung wird ohne Videoüberprüfung am Spielfeldrand korrigiert.
Es gibt bestimmte objektive und faktenbasierte Entscheidungen, bei denen VARs immer eingreifen sollten. In den meisten Fällen ändert der/die Schiedsrichter/-in die ursprüngliche Entscheidung ohne Videoüberprüfung am Spielfeldrand. Hierzu gehört Folgendes:
- Eine Abseitsstellung vor einem Tor, einem Elfmeter oder einer roten Karte (wegen Vereitelns einer offensichtlichen Torchance oder einer zweiten gelben Karte wegen des Verhinderns eines aussichtsreichen Angriffs), sofern ein/e Angreifer/-in in Abseitsstellung den Ball in der Angriffsaktion berührt oder spielt (Video 1)
- Die Frage, ob der Ball vor einem Tor, einem Elfmeter oder einer roten Karte aus dem Spiel war
- Eine Situation, in der der Torschütze bzw. die Torschützin den Ball unmittelbar vor der Torerzielung mit der Hand oder dem Arm berührt, auch wenn es unabsichtlich war (Videos 2 & 3)
- Die Frage, ob ein mit direktem Freistoß geahndetes Vergehen innerhalb oder außerhalb des Strafraums erfolgte (Video 4)
- Ein eindeutig zu Unrecht zugesprochener Eckstoß, sofern die Entscheidung ohne Verzögerung der Spielfortsetzung abgeschlossen werden kann (Video 5)
- Ein Vergehen des Torhüters bzw. der Torhüterin bei einem Elfmeter (Video 6)
- Eine Doppelberührung durch den Elfmeterschützen bzw. die Elfmeterschützin (Video 7)
- Ein zu frühes Einlaufen in den Strafraum bei einem Elfmeter mit anschließender Ballberührung (Videos 8, 9, 10 & 11)
Begründung
Die meisten VAR-Eingriffe beruhen auf der Auslegung einer Spielsituation, weshalb der/die Schiedsrichter/-in sich die betreffende Szene noch einmal am Monitor anschaut. Bei auf Tatsachen beruhenden Entscheidungen ist das anders. Dabei müssen Referees keine Abwägung vornehmen, sodass es keines zweiten Blickes bedarf. VARs stellen fest, was passiert ist, informieren das Schiedsrichterteam und die Entscheidung wird entsprechend geändert. Deshalb erfolgen diese Eingriffe zügig und sind meist unumstritten.
Anhand der Abseitsregel lässt sich dieser Umstand gut erklären. Wenn ein/e Angreifer/-in in Abseitsstellung den Ball berührt, müssen Unparteiische keine Abwägung vornehmen. Entweder befand sich der/die Spieler/-in in einer Abseitsstellung oder nicht; entweder hat er/sie den Ball berührt oder nicht. Die Entscheidung wird in diesen Fällen ohne Videoüberprüfung am Spielfeldrand korrigiert. Wenn der/die Angreifer/-in den Ball nicht berührt, stellt sich die Frage, ob er/sie einen Gegner bzw. eine Gegnerin beeinflusst hat. Dies wiederum erfordert eine Beurteilung der betreffenden Spielsituation. In diesen Fällen ist eine Videoüberprüfung am Monitor die Folge.