Geschäftsmodell
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Die UEFA lässt einen möglichst hohen Anteil ihrer Nettoeinnahmen in den europäischen Fußball zurückfließen, um Nachhaltigkeit und Wachstum zu fördern.
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Das Geschäftsmodell der UEFA als nicht gewinnorientierte Organisation besteht darin, das Wachstum des Fußballs in Europa auf allen Ebenen zu unterstützen. Indem die Fixkosten so gering wie möglich gehalten werden, lässt die UEFA den Großteil der Einnahmen aus ihren Klub- und Nationalmannschaftswettbewerben so gleichmäßig und fair wie möglich in den europäischen Fußball zurückfließen.
„Wir dürfen nicht vergessen, dass 97 % unserer Nettoeinnahmen in den Fußball zurückfließen, was sich in konkreten Ergebnissen niederschlägt. Dies verdeutlicht auch den Weg, den wir in Zukunft gehen wollen.“
Für den Vierjahreszeitraum von 2019/20 bis 2022/23 wurden so jedes Jahr über 97 % der Nettoeinnahmen ausgeschüttet. Mehr als drei Viertel der Einnahmen gehen an die Vereine, vor allem als Preisgeld, aber auch im Rahmen von Solidaritätszahlungen an Vereine, die sich nicht für UEFA-Wettbewerbe qualifizieren und die Mittel für die Nachwuchsentwicklung verwenden.
Gut 8 % sind eigens für die Entwicklung des Frauenfußballs, die Kosten für die Durchführung von Nachwuchs- und Futsal-Wettbewerben der Männer und Frauen sowie für das HatTrick-Entwicklungsprogramm vorgesehen; dieses Programm, in dessen Rahmen Projekte von Nationalverbänden durch Einnahmen aus der EM-Endrunde der Männer finanziert werden, gehört zu den größten Entwicklungsfonds im Sport.
Verteilung der Mittel
So fließt der Großteil der Nettoeinnahmen zurück in den Fußball*
*Da die EM-Endrunde der Männer nur alle vier Jahre stattfindet, verwendet die UEFA kumulierte Zahlen über vier Jahre (z.B. 2019/20 bis 2022/23), um die Geldströme nicht zu verzerren.
Finanzieller Verteilungsschlüssel
Der Verteilungsschlüssel ist ein Mechanismus zur Umverteilung der Einnahmen aus den zentral vermarkteten Medien- und Sponsoringrechten (sowie in einigen Fällen der Ticketverkäufe) an den Klub- und Nationalmannschaftswettbewerben der UEFA. Dabei werden die Nettoerträge unter den teilnehmenden Teams in Form von leistungsabhängigen Prämien sowie unter den nicht teilnehmenden Teams in Form von Solidaritätszahlungen aufgeteilt.
Nationalmannschaftswettbewerbe
Die im Rahmen der Endrunden der Männer- und Frauen-Nationalmannschaftswettbewerbe an die teilnehmenden Verbände ausgeschütteten Preisgelder sollen zur Unterstützung der Entwicklung des Fußballs im Allgemeinen verwendet werden.
Alle Verbände, die an den Qualifikationswettbewerben der Männer- und Frauen-EM teilnehmen, erhalten ebenfalls entsprechende Zahlungen. Für die Teilnahme an der Nations League der Männer und Frauen erhalten die Verbände Startprämien. Je nach Abschneiden der Teams in den Wettbewerben werden darüber hinaus Leistungsprämien ausgezahlt. Für den EURO-2020-Zyklus machten diese Zahlungen insgesamt 13 % der Nettoeinnahmen aus.
Seit 2004 floss im Rahmen des HatTrick-Programms durchschnittlich mehr als die Hälfte der Nettoeinnahmen aus der Männer-EM-Endrunde für Entwicklungsprojekte in die Nationalverbänden zurück. Die Zahlungen erfolgen auf unterschiedliche Weise:
- als Pauschalbeträge für Investitionen in strategische Prioritäten;
- als jährliche Zahlung zur Deckung der laufenden Kosten und zur Durchführung von Governance-Projekten sowie als Beitrag zu den Reisekosten der Nationalteams und den durch die Teilnahme an Nachwuchs-, Frauen-, Futsal- und Amateurwettbewerben der UEFA entstehenden Kosten;
- als jährliche Anreizzahlung, welche die Verbände zur Umsetzung von diversen Entwicklungsinitiativen der UEFA verwenden können, beispielsweise zur Bekämpfung von Spielmanipulationen sowie in den Bereichen Trainerausbildung, Schiedsrichterwesen, Klublizenzierung, Elitenachwuchsförderung, Breiten- und Frauenfußball, Good Governance und soziale Verantwortung.
Von 2019/20 bis 2022/23 wurden 8 % der Nettoeinnahmen dazu verwendet, das HatTrick-Programm sowie andere Wettbewerbe (z.B. Frauen-, Nachwuchs-, Futsal-Wettbewerbe sowie Regionen-Pokal), eine Reihe von Fußballentwicklungsprojekten sowie Aus- und Weiterbildungen im Trainer- und Schiedsrichterwesen, im Frauenfußball und in nicht europäischen Konföderationen zu finanzieren.
Klubwettbewerbe
Im EURO-2020-Zyklus, der die Finanzjahre 2019/20 bis 2022/23 umfasst, wurden 68 % der Nettoeinnahmen an die Vereine ausgeschüttet, die sich für die Klubwettbewerbe der Männer qualifizierten – Champions League, Europa League, Conference League und Superpokal.
Neben den Preisgeldern für die sportliche Leistungen auf dem Platz wird mit dem finanziellen Verteilungsschlüssel für die Klubwettbewerbe der Männer und Frauen sichergestellt, dass der Erfolg dieser Wettbewerbe über die Elitestufe hinaus einen Beitrag zum Wachstum des Fußballs allgemein leistet.
Jede Saison erhalten die in den Qualifikationsrunden der Klubwettbewerbe ausgeschiedenen Vereine sowie andere Erstligisten, die sich über ihre nationalen Meisterschaften nicht für einen UEFA-Wettbewerb qualifiziert haben, entsprechende Solidaritätszahlungen. Die Zahlungen fließen ausschließlich in die Nachwuchsförderung oder in gemeinnützige Projekte vor Ort. Von 2019/20 bis 2022/23 betrugen die Solidaritätszahlungen 8 % der Nettoeinnahmen.
Seit der Spielzeit 1999/2000 sind die Solidaritätszahlungen für Vereine, die nicht an den UEFA-Klubwettbewerben der Männer teilnehmen, von EUR 32,9 Mio. auf EUR 177,2 Mio. gestiegen. Seit der Spielzeit 1999/2000 sind die Solidaritätszahlungen für Vereine, die nicht an den UEFA-Klubwettbewerben der Männer teilnehmen, von EUR 32,9 Mio. auf EUR 177,2 Mio. gestiegen. 2021/22 wurden im Rahmen der Neugestaltung der UEFA Women‘s Champions League erstmals Solidaritätszahlungen an Frauenvereine geleistet.
Mit den Solidaritätszahlungen werden auch die Ausschüttungsprogramme für Klubs finanziert, mit dem Vereine, die Spieler/-innen abstellen, für ihren Beitrag zum Erfolg der Nationalmannschaftswettbewerbe entschädigt werden.