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Kurz erklärt: Das neue UEFA-Reglement zu finanzieller Nachhaltigkeit

Klublizenzierung

Im Folgenden werden einige zentrale Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Reglement, das im Juni 2022 in Kraft tritt, beantwortet.

UEFA via Getty Images

Warum ändert die UEFA ihr Finanzreglement?

Die Erarbeitung und kontinuierliche Weiterentwicklung von Bestimmungen in den Bereichen Klublizenzierung und Finanzen ist nach wie vor eines der ehrgeizigsten und erfolgreichsten Governance-Projekte der UEFA.

Seit den im Juni 2010 erstmals eingeführten finanziellen Bestimmungen für an UEFA-Wettbewerben teilnehmende Vereine hat sich die Finanzsituation der europäischen Vereine auf allen Ebenen stark verbessert. Überfällige Verbindlichkeiten (Verbindlichkeiten gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern, Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden sowie der UEFA) wurden praktisch unterbunden. Bei den Klubfinanzen hat eine spektakuläre Wende stattgefunden: Aus einem Nettoverlust der europäischen Erstligisten in Höhe von insgesamt EUR 1,6 Mrd. im Jahr 2009 wurde 2018 ein Gewinn von EUR 140 Mio.

Dann allerdings folgte die Covid-19-Pandemie, die aufgrund der Ausfälle bei den betrieblichen Einnahmen, der mangelnden Flexibilität bei den Gehaltskosten und des Zusammenbruchs der Transfergewinne negative finanzielle Auswirkungen mit sich brachte; allein die Erstligisten erlitten Verluste in Höhe von EUR 7 Mrd.

Um dieser neuen Realität sowie der Tatsache Rechnung zu tragen, dass sich der europäische Fußball durch Globalisierung und technologische Innovationen im Vergleich zu 2010 verändert hat, bedurfte es verbesserter finanzieller Lösungen.

Was sind die Hauptziele des neuen Reglements?

Mit dem Reglement soll sichergestellt werden, dass alle Vereine finanziell stabil und solvent sind sowie ihre Kosten unter Kontrolle halten. Es ist ein von den anderen UEFA-Reglementen unabhängiges Regelwerk und allein durch den neuen Namen wird klar, dass das Hauptziel der UEFA finanzielle Nachhaltigkeit ist. Bei der Erarbeitung des Reglements beriet sich die UEFA mit Nationalverbänden, der Europäischen Klubvereinigung (ECA), den European Leagues, der FIFPro, Fanorganisationen, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europarat – bei allen Gesprächen wurde deutlich, dass neue Bestimmungen zu finanzieller Nachhaltigkeit notwendig und erwünscht sind.

Wie wird Nachhaltigkeit erreicht?

Durch das neue Maßnahmenpaket sollen Fußballklubs dazu ermutigt werden, Eigenkapital aufzubauen sowie in Infrastruktur und Nachwuchsförderung zu investieren, was ihnen einen langfristigen Nutzen bringen wird. Eine stärkere Bilanz kann bei Einnahmeausfällen einen ersten Schutz bieten. Ein eng damit zusammenhängendes Ziel besteht darin, einen bedeutenden Schritt hin zu einer besseren Kostenkontrolle zu machen.

Solvenz und keine überfälligen Verbindlichkeiten

Das neue Reglement beruht auf drei Säulen: die Vorschrift zu überfälligen Verbindlichkeiten, die Bestimmung zu Fußballeinnahmen und die Kaderkostenregel.

Die Änderungen an den Bestimmungen zu überfälligen Verbindlichkeiten werden den Gläubigerschutz fördern, die Solvenz der Vereine verbessern und die Integrität der Wettbewerbe schützen.

Alle Verbindlichkeiten gegenüber Fußballklubs, Arbeitnehmern, Sozialversicherungsinstitutionen/Steuerbehörden und der UEFA, die bis 30. Juni, 30. September und 31. Dezember der lizenzierten Spielzeit fällig sind, müssen jeweils bis 15. Juli, 15. Oktober bzw. 15. Januar beglichen werden.

Ein Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen wird von der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) als erschwerender Faktor betrachtet.

Finanzielle Stabilität und Regel zu Fußballeinnahmen

Die neuen Stabilitätsanforderungen sind eine Weiterentwicklung der aktuellen Break-even-Vorschrift. Um den Vereinen die Umsetzung zu erleichtern, wird die Berechnung der Fußballeinnahmen ähnlich gehandhabt wie jene des Break-even-Ergebnisses. Die bei der Berechnung der annehmbaren Abweichung vorgenommenen Änderungen begünstigen Eigenkapitalbeiträge gegenüber Schulden. Die Anforderungen werden dahingehend verschärft, dass die Kosten eines Vereins für relevante Investitionen (Infrastruktur, Nachwuchsförderung usw.) neu durch bestehendes Eigenkapital oder durch Beiträge gedeckt werden müssen.

Die annehmbare Abweichung wurde von EUR 30 Mio. über drei Jahre auf EUR 60 Mio. über denselben Zeitraum erhöht. Für finanziell gesunde Vereine kann die annehmbare Abweichung über diese Grenze hinausgehen, und zwar um bis zu EUR 10 Mio. für jeden Berichtszeitraum der Monitoring-Periode.

Kostenkontrolle und Kaderkostenregel

Im Rahmen des neuen Reglements werden die Vereine erstmals einer Kontrolle der Kaderkosten unterworfen. Die Kaderkostenregel sieht vor, dass die Ausgaben für Gehälter von Spielern und Trainern, Transfers und Spielervermittlerhonorare höchstens 70 % der Klubeinnahmen ausmachen dürfen. (Im Zuge der schrittweisen Umsetzung dieser Regel wird dieser Anteil 2023/24 bei 90 % liegen, 2024/25 bei 80 % und 2025/26 dann bei 70 %). Diese Anforderung stellt eine direkte Messgröße zwischen Kaderkosten und Einnahmen dar und soll leistungsabhängige Kosten fördern sowie die Marktinflation der Gehälter und Transferkosten für Spieler eindämmen.

Bei der Entscheidungsfindung während der lizenzierten Spielzeit werden aktuelle Finanzinformationen nunmehr stärker gewichtet, darunter auch das Sommer-Transferfenster vor Beginn der UEFA-Klubwettbewerbe.

Stellen diese Änderungen eine Lockerung der UEFA-Vorschriften hinsichtlich der Einnahmen und der zulässigen Verluste der Vereine dar?

Überhaupt nicht. Klubs, welche die Regel zu den Fußballeinnahmen erfüllen, werden auf Grundlage ihrer eigenen Einnahmen finanziell nachhaltig agieren.

Zudem wurde die Anforderung, Transaktionen zum Zeitwert zu erfassen, erweitert, da fortan alle Transaktionen zum Zeitwert erfasst werden, unabhängig davon, ob sie mit einer verbundenen Partei oder einer anderen Partei erfolgen.

Was geschieht mit Vereinen, die gegen die Bestimmungen verstoßen?

Ein zentrales Merkmal des neuen Reglements besteht darin, dass die überarbeiteten Berichtsperioden es der UEFA nunmehr ermöglichen, Verstöße sofort zu erkennen.

Regelverstöße werden von der Finanzkontrollkammer für Klubs auf Grundlage eines in den FKKK-Verfahrensregeln aufgeführten Sanktionskatalogs bestraft.

Die Sanktionen im Falle überfälliger Verbindlichkeiten wurden verschärft, während im Rahmen der Anforderungen betreffend Fußballeinnahmen unter anderem die Möglichkeit eines Vergleichs vorgesehen ist.

Die Sanktionen im Zusammenhang mit der Kaderkostenregel werden je nach Schwere des Verstoßes und der Anzahl begangener Verstöße über einen Zeitraum von vier Jahren schrittweise erhöht.

Wann werden die neuen Vorschriften eingeführt?

Das neue Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit tritt im Juni 2022 in Kraft. Die Umsetzung erfolgt schrittweise über drei Jahre, damit die Vereine genügend Zeit haben, sich anzupassen.