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Finanzielles Fairplay kurz erklärt

Was ist Finanzielles Fairplay? Wie es funktioniert und warum die UEFA glaubt, dass es zur Gesundheit des Klub-Fußballs in Europa beiträgt.

Beim finanziellen Fairplay geht es darum, die finanzielle Gesundheit des europäischen Klubfußballs zu verbessern.
Beim finanziellen Fairplay geht es darum, die finanzielle Gesundheit des europäischen Klubfußballs zu verbessern. ©UEFA

Finanzielles Fairplay kurz erklärt

1) Wie lässt sich finanzielles Fairplay in einem Satz erklären?

Beim finanziellen Fairplay geht es darum, die finanzielle Gesundheit des europäischen Klubfußballs zu verbessern.

2) Wann begann das finanzielle Fairplay?

Das finanzielle Fairplay wurde 2010 genehmigt, die ersten Bewertungen wurden 2011 vorgenommen. Seit jenem Jahr müssen für einen UEFA-Wettbewerb qualifizierte Klubs beweisen, dass sie im Verlauf einer Saison keine überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Klubs, ihren Sozialversicherungen bzw. Steuerbehörden haben. Mit anderen Worten: Sie müssen darlegen, dass sie ihre Rechnungen bezahlt haben.

Seit 2013 werden die Vereine entsprechend der Break-even-Anforderungen gemessen. Diese schreiben vor, dass die Vereine nicht mehr ausgeben, als sie einnehmen, außerdem werden Vereine bei der Anhäufung von Schulden eingeschränkt. Zur Überprüfung analysiert die unabhängige Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) bei allen Vereinen in UEFA-Wettbewerben jede Saison die Finanzberichte eines Vereins der letzten drei Jahre. Die ersten Sanktionen und Auflagen für Vereine, welche die Break-even-Vorschrift nicht erfüllen konnten, wurden im Mai 2014 verhängt. Die ersten möglichen Sanktionen betreffend Nichteinhaltung gegen die Break-even-Vorschrift galten für die Saison 2014/15.

Im Juni 2015 passte die UEFA das Reglement an (wie es bei allen Regularien von Zeit zu Zeit der Fall ist), um einige besonderen Umstände mit einzubeziehen und verfolgte das Ziel, mehr nachhaltiges Investment zu fördern, aber gleichzeitig die Kontrolle vor zu hohen Ausgaben zu behalten. Im Detail ging es um Vereine, die eine wirtschaftliche Umstrukturierung vorsehen, Klubs in wirtschaftlichen Nöten und Vereine mit erheblichen marktstrukturellen Defiziten in ihrem Operationsgebiet. Erstmals weitet sich die Arbeit des FKKK potenziell auf Vereine aus, die noch nicht für UEFA-Wettbewerbe qualifiziert sind, die jedoch darauf abzielen, in Zukunft daran teilzunehmen.

3) Dürfen Klubs keine Verluste mehr machen?

Genau genommen dürfen Klubs pro Bewertungszeitraum (drei Jahre) bis zu 5 Millionen Euro mehr ausgeben, als sie einnehmen. Dieses Defizit kann in einem bestimmten Rahmen überschritten werden, falls es vollständig gedeckt wird durch die direkte Bezahlung des/der Eigentümer oder einer in Verbindung stehender Partei. Dies verhindert den Aufbau von untragbaren Schulden.

Die Obergrenzen sind:

- 45 Millionen Euro für die Bewertungszeiträume 2013/14 und 2014/15;
- 30 Millionen Euro für die Bewertungszeiträume 2015/16, 2016/17 und 2017/18.

Kosten für Investitionen in Stadien, Trainingseinrichtungen, Juniorenförderung und Frauenfußball (ab 2015) sind von der Break-even-Berechnung ausgenommen, um derartige Projekte zu fördern.

4) Werden Klubs automatisch ausgeschlossen, wenn sie sich nicht an das FFP halten?

Verstößt ein Klub gegen das Reglement, entscheidet die Finanzkontrollkammer für Klubs der UEFA über Maßnahmen und Sanktionen.

Nichteinhaltung des Reglements hat nicht automatisch einen Ausschluss zur Folge, doch es werden keine Ausnahmen gewährt. Aufgrund verschiedener Faktoren (z.B. Trend des Break-even-Ergebnisses) können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen gegen einen Klub verhängt werden. Es besteht folgender Maßnahmenkatalog:

a) Ermahnung;
b) Verweis;
c) Geldstrafe;
d) Punktabzug;
e) Einbehaltung von Einnahmen aus einem UEFA-Wettbewerb;
f) Verbot der Meldung von neuen Spielern für UEFA-Wettbewerbe;
g) Beschränkung der Anzahl der Spieler, die ein Verein zur Teilnahme an
UEFA-Wettbewerben registrieren darf, einschließlich einer Beschränkung der
Gesamt-Personalausgaben für in der Liste A von UEFA-Klubwettbewerben
eingetragene Spieler;
h) Ausschluss aus dem laufenden und/oder künftigen Wettbewerben;
i) Widerruf von Titeln oder Auszeichnungen.

Zusätzlich hat die FKKK in zahlreichen Fällen entschieden, dass die Ziele des FFP besser durch Rehabilitierungsansätze anstelle von Strafen erreicht werden können. Dies hat zu dem Abschluss von Vergleichsunterzeichnungen zwischen einem Klub und der FKKK geführt, in denen finanzielle Zahlungen mit zahlreichen Restriktionen verbunden wurden, die darauf abzielen, den Verein in naher Zukunft an die Break-even-Vorschriften heranzuführen (weitere Details unter den Punkten 11. bis 16.)

5) Dürfen Klubbesitzer beliebig Geld nachschießen oder Sponsoringverträge abschließen?

Schießt ein Klubbesitzer durch einen Sponsoringvertrag mit einem Unternehmen, zu dem er in Beziehung steht, Geld ein, wird das zuständige UEFA-Organ Ermittlungen vornehmen und gegebenenfalls die Berechnung des Break-even-Ergebnisses für die Sponsoring-Einnahmen den Marktpreisen entsprechend anpassen.

Gemäß den angepassten Regularien wird eine Körperschaft, die entweder alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Körperschaften in Verbindung zu dem gleichen Besitzer oder der gleichen Regierung stehen, die mit mehr als 30 Prozent am Gesamtumsatz des Vereins beteiligt ist, automatisch als nahestehendes Unternehmen eingestuft.

6) Wer stellt den Klubs die Lizenz für die Teilnahme an UEFA-Wettbewerben aus?

Jeder Verein, der sich für die UEFA Champions League oder die UEFA Europa League qualifiziert hat, benötigt eine vom jeweiligen Nationalverband (oder in einigen Fällen von der Liga) ausgestellte Lizenz. Grundlage dafür bildet das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay. Die UEFA prüft dann die Unterlagen und Zahlen sämtlicher Klubs, die für einen der UEFA-Wettbewerbe angemeldet wurden.

7) Einige Klubs sind hoch verschuldet bzw. begleichen ihre Schulden nicht. Können diese Klubs die FFP-Vorschriften dennoch erfüllen?

Ein gewisses Niveau an Schulden ist Teil eines normalen Finanzierungsansatzes für jedes Unternehmen. Allerdings wird die Anhäufung von Schulden durch die Break-even-Vorschriften limitiert. Gemäß den Vorschriften müssen Besitzer oder Investoren rekapitalisieren und Verluste begleichen. Zusätzlich wird von Investoren, die eine freiwillige Vereinbarung mit der FKKK anstreben, in Zukunft erwartet, dass sie im Vorfeld Gelder freimachen, also vorab und nicht rückwirkend. Außerdem werden Schulden mit einer gewissen Dringlichkeit, also Schulden an Spielern, Mitarbeitern, Sozial- und Steuerbehörden sowie anderen Vereinen regelmäßig von der FKKK überwacht.

8) Wurde Klubs bereits aufgrund einer Nichteinhaltung von FFP-Vorschriften die Teilnahme an einem UEFA-Wettbewerb verweigert?

Das UEFA-Klublizenzierungsverfahren wurde 2003/04 eingeführt. Seither wurden 53 Klubs in 57 verschiedenen Verfahren, die sich auf direktem sportlichen Weg für die UEFA Champions League oder die UEFA Europa League qualifiziert hatten, aufgrund einer Nichterfüllung der Klublizenzierungskriterien nicht zugelassen. 2011 wurden die Klublizenzierungskriterien durch das finanzielle Fairplay ergänzt. Seither wurden sechs Vereinen die Teilnahme an UEFA-Wettbewerben verweigert, da sie Spielergehälter oder Transfersummen an andere Klubs nicht bezahlt haben. Ein Verein wurde aus UEFA-Wettbewerben ausgeschlossen, da man sich nicht an die Break-even-Vorschriften gehalten hatte.

9) Steht FFP im Einklang mit der europäischen Gesetzgebung?

Die UEFA steht mit der Europäischen Kommission in einem permanenten Dialog über das finanzielle Fairplay und wurde in dieser Initiative unterstützt. Es existiert eine gemeinsame Stellungnahme des UEFA-Präsidenten und des EU-Wettbewerbskommissars, in der festgehalten wird, dass die Vorschriften und Ziele des finanziellen Fairplays und die politischen Konzepte der EU-Kommission im Bereich der staatlichen Unterstützung übereinstimmen.

10) Macht es das finanzielle Fairplay für kleinere Klubs unmöglich, in finanzieller Hinsicht mit den größeren mitzuhalten?

Beim Vermögensstand verschiedener Klubs und Länder bestehen von jeher enorme Unterschiede, unabhängig vom finanziellen Fairplay. Das Ziel des finanziellen Fairplays besteht nicht in einer Angleichung der Klubs hinsichtlich Größe und Vermögensstand, sondern darin, sie zu ermutigen, auf langfristigen Erfolg hinzuarbeiten und nicht nur die unmittelbare Zukunft im Auge zu haben. Fußballklubs benötigen ein besseres Umfeld, in dem Investitionen in die Zukunft bessere Aussichten auf Erfolg haben, damit mehr Klubs hinsichtlich langfristiger Investitionen lohnenswert werden.

Durch die Begünstigung von Investitionen in Nachwuchsförderung und Stadioninfrastruktur und die Festlegung annehmbarer Defizite in absoluten Zahlen in Millionen Euro und nicht in relativen Prozentsätzen wurde die Break-even-Beurteilung für kleinere und mittelgroße Klubs weniger restriktiv gestaltet. Somit verfügen mehr kleinere und mittelgroße Klubs über Wachstumspotenzial.

11) Warum hat sich die Finanzkontrollkammer für Klubs mit Vereinen auf Vergleiche geeinigt?

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs kann Vereinen Vergleiche anbieten. Dabei handelt es sich für Finanzaufsichtsorgane um ein gängiges Instrument, Einhaltung zu unterstützen. Artikel 15 der Verfahrensordnung der Finanzkontrollkammer für Klubs besagt, dass "Vergleichsvereinbarungen Verpflichtungen der Beschuldigten aussetzen können. Dazu gehört auch eine mögliche Anwendung von Disziplinarmaßnahmen sowie - wenn angemessen - eine spezielle Zeitspanne. Der FKKK-Chefermittler überwacht die ordnungsgemäße und zeitnahe Umsetzung der Vergleichsvereinbarung. Wenn ein Beschuldigter der Vergleichsvereinbarung nicht nachkommt, ist der FKKK-Chefermittler angewiesen, den Fall an das Schiedsgericht weiterzuleiten."

12) Können Sie die ausgesprochenen Geldstrafen erklären? Wie wurden die Summen festgelegt?

Die Geldstrafen sind an die Einnahmen der Vereine in den betreffenden Zeiträumen im Europapokal angelehnt.

13) Können Sie die Sanktionen bezüglich der Spieler-Registrierungen erklären?

Die Finanzkontrollkammer für Klubs fand, dass es wichtig war, dass den Klubs sowohl sportliche als auch finanzielle Strafen für das Nichterfüllen der Break-even-Bestimmung auferlegt werden. Mit der Restriktion der Anzahl der Spieler, die auf die A-Liste aufgenommen werden, werden gleich zwei Ziele erreicht: Zum einen werden auf dem Feld die Vorteile, die durch den Regelverstoß erlangt wurden, eingedämmt, während außerdem eine Unterstützung dabei gewährleistet ist, in Zukunft die Break-even-Bestimmung zu erfüllen. Außerdem wird die Restriktion der A-Liste dadurch unterstützt, dass die Anzahl neuer Registrierungen für die A-Liste ebenso begrenzt wird wie auch die Nettotransfersumme.

14) Was ist das Berufungsverfahren für andere Klubs?

Jegliche Entscheidungen des FKKK-Chefermittlers bei der Abwicklung einer Vergleichsvereinbarung oder Anwendung von Disziplinarmaßnahmen können vom Schiedsgericht überprüft werden, wenn direkt betroffene Parteien innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung der Entscheidung Protest dagegen einlegen.

15) Welchen Anreiz erhalten Vereine, die gegen das finanzielle Fairplay verstoßen haben, sich an die Break-even-Ziele zu halten?

Vergleiche verlangen von den Vereinen, innerhalb kurzer Zeit das finanzielle Fairplay zu erfüllen. Wenn gegen die Vergleichsabsprachen verstoßen wird, wird der Verein automatisch vor das Schiedsgericht gestellt.

Wenn ein Verein dagegen jede einzelne Bedingung des Vergleichs erfüllt, können ihm für die folgende Saison die Beschränkungen der Anzahl der Spieler in UEFA-Wettbewerben erlassen werden. Wenn die Klubs während der Vergleichsphase die Break-even-Bedingungen erfüllen, werden alle Sanktionen für die folgende Saison aufgehoben, mit Ausnahme der nicht zur Bewährung ausgesetzten Geldstrafen.

16) Was passiert mit den Einnahmen aus den Geldstrafen.

Die UEFA wird kein Geld behalten. Die UEFA wird das Geld nach dem Solidarverfahren und einer vorher abgestimmten Verteilungsformel an andere europäische Vereine verteilen. Die exakten Details der Verteilung dieser Mittel werden zu gegebener Zeit von der UEFA und ihrem Exekutivkomitee bestimmt.

17) Wie geht finanzielles Fairplay mit Schulden um?

Angemessen Verschuldung zur langfristigen Entwicklung des Vereins (etwa für Stadien, Jugendakademien, Infrastruktur etc.) ist effiziente finanzielle Planung und Standard in den meisten Industriezweigen. Verschuldung, auch die Kapitalisierung zukünftigen Einkommens, um damit das Tagesgeschäft wie Gehälter oder Transfersummen oder kurzfristige Einnahmenengpässe zu finanzieren, kann zu Problemen führen und muss effektiv gehandhabt werden.

Durch die Notwendigkeit, dass die Vereine ihre finanziellen Verpflichtungen erfüllen und nicht mehr ausgeben dürfen, als sie einnehmen, verhindert das finanzielle Fairplay das Anhäufen von Verlusten zu nicht mehr handhabbaren Schulden.

Zuletzt aktualisiert: 18.20 MEZ, 30.06.2014