Kandidatur für eine letzte Amtszeit als UEFA-Präsident: Aleksander Čeferin folgt einstimmigem Ersuchen der 55 europäischen Nationalverbände
Donnerstag, 8. Oktober 2026
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Vorschläge für eine Reform der FIFA und Appell an einen Führungswechsel im Weltfußballverband
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Bei einem Treffen in Berlin gab UEFA-Präsident Aleksander Čeferin den Spitzen aller 55 UEFA-Mitgliedsverbände bekannt, dass er für eine letzte Amtszeit kandidieren werde und die Organisation auch über 2027 hinaus führen wolle. In den vergangenen Monaten sei er von allen Verbänden gebeten worden, seinen früheren Verzicht auf eine Wiederwahl zu überdenken. Aleksander Čeferin hat sich nun zu einer erneuten Kandidatur bereit erklärt und seine Absicht bekräftigt, sich beim 51. Ordentlichen UEFA-Kongress am 22. April 2027 in Astana, Kasachstan, erneut zur Wahl zu stellen. Sein Entschluss folgt auch auf die Unterstützung und Ermutigungen durch andere Interessenträger im europäischen Fußball.
„Ich möchte mich bei den Nationalverbänden für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Wir standen in den letzten Jahren vor außergewöhnlichen Herausforderungen, denen wir als Team begegnet sind. Da noch wichtige Aufgaben vor uns liegen, komme ich der Bitte der Verbände nach. Meine Ambition bleibt dabei unverändert: mit einer Stimme im europäischen Fußball zu sprechen, den Sport stärker zu machen und die UEFA der nächsten Generation solide zu hinterlassen. Auch meiner Familie bin ich zutiefst dankbar. Meine Entscheidung verlangt ihnen viel ab, und ohne ihr Verständnis und ihre Unterstützung hätte ich sie nicht treffen können.“
Bei dem Treffen ging es auch um die künftige Governance und Führung der FIFA.
Nach ihren Forderungen nach grundlegenden Veränderungen in den vergangenen Monaten haben sich die UEFA und alle Nationalverbände (mit Ausnahme des Aserbaidschanischen Fußballverbands) auf eine klare Richtung für eine grundlegende Reform der FIFA geeinigt.
Die in Berlin vereinbarten Reformvorschläge folgen im Anhang an diese Medienmitteilung.
Die Nationalverbände bekräftigten erneut, dass sie das Vertrauen in die aktuelle Führung der FIFA verloren haben. Eine institutionelle Reform allein werde nicht ausreichen. Der Weltfußballverband braucht gleichzeitig eine neue Führung: eine geachtete und verbindende Persönlichkeit aus den Kreisen des Fußballs, die über visionäres Denken und Führungserfahrung sowie die Fähigkeit verfügt, über die Konföderationen hinweg Vertrauen zu schaffen und sich kompromisslos für die Fußballentwicklung, Reformen, Integrität und Unabhängigkeit einzusetzen.
Unterdessen führen die UEFA-Mitgliedsverbände und die außereuropäischen Verbände Gespräche über Reformen und die künftige Führungsriege der FIFA.
Bis zum 17. November 2026 findet ein weiteres Treffen der 55 UEFA-Mitgliedsverbände statt.
ANHANG – VORSCHLÄGE FÜR EINE REFORM DER FIFA
Am 8. Oktober 2026 in Berlin verabschiedet
1. Institutionelle Governance:
Gewaltenteilung:
Kongress, Rat, Ratsausschuss, Präsident und Generalsekretär üben ihre jeweiligen Befugnisse aus. Keine Einzelperson darf die Zuständigkeiten einer anderen übergehen. Die Zuständigkeiten und die Entscheidungsprozesse müssen klar und transparent sein.
Ein gestärkter Ratsausschuss:
Der FIFA-Ratsausschuss übt festgelegte Exekutivbefugnisse aus und stellt sicher, dass sich die globale Ausgewogenheit des Fußballs in seinen Entscheidungen widerspiegelt.
Ein gestärkter FIFA-Rat:
Er legt die Ausrichtung der FIFA fest, bezieht wichtige Interessenträger ein und gestaltet wesentliche Vorschläge, bevor Verpflichtungen eingegangen werden.
Zweckmäßige Kommissionen:
Kommissionen sollten gestrafft werden, um einen klaren Zweck und einen Mehrwert zu gewährleisten.
Ein Präsident, der führt und nicht verwaltet:
Der Präsident führt den Vorsitz im Rat, vertritt die FIFA weltweit und übernimmt die Führung, ohne administrative Aufgaben wahrzunehmen.
Ein rechenschaftspflichtiger Generalsekretär:
Der Generalsekretär wird vom Ratsausschuss ernannt und überwacht; er leitet die FIFA-Administration unter Aufsicht des Rates.
2. Entscheidungsfindung, Aufsicht und Rechenschaftspflicht
Stärkung von Ethik, Disziplinarwesen, Prüfungs- und Compliance-Mechanismen:
Die Ernennungen und die Arbeit der Aufsichtsorgane der FIFA sind vor Einmischung des Präsidenten oder der Exekutive geschützt.
Keine einseitigen Entscheidungen über den internationalen Spielkalender und über FIFA-Wettbewerbe:
Änderungen am internationalen Spielkalender und an FIFA-Wettbewerben – neuen wie bestehenden – erfordern Einstimmigkeit im Ratsausschuss.
Recht der Mitgliedsverbände, Themen vor den FIFA-Rat zu bringen:
Eine bestimmte Anzahl von Mitgliedsverbänden kann verlangen, dass ein Thema auf die Tagesordnung des FIFA-Rates gesetzt wird.
Ein klarer Prozess für wichtige Beschlüsse:
Konsultation → Ratsausschuss → Rat → Beschluss. Wesentliche Vorschläge müssen alle erforderlichen Schritte durchlaufen, bevor ein Beschluss getroffen wird.
3. Entwicklung und FIFA-Ressourcen
Entwicklungsunterstützung unter der Leitung der Mitgliedsverbände:
Jeder Mitgliedsverband definiert seine Bedürfnisse gemeinsam mit seiner Konföderation. Die FIFA stellt die finanziellen Mittel bereit; die Konföderationen unterstützen die Umsetzung.
Mittel aus dem FIFA-Forward-Programm als geschützter Anspruch der Mitgliedsverbände:
Jeder Mitgliedsverband, der die Anforderungen erfüllt, hat Anspruch auf die Zuweisung seiner Mittel aus dem Forward-Programm; dies erfolgt über einen transparenten Verteilungsrahmen und ist vor politischer Einflussnahme geschützt.
FIFA-Reserven: Richtlinien und Freigabe
Formelle und transparente Richtlinien, welche die Höhe, die Investition und die Verwendung der finanziellen Reserven der FIFA regeln, mit mindestens USD 10 Mio. zusätzlicher Mittel für jeden Mitgliedsverband, zusätzlich zu den Mitteln aus dem Forward-Programm.
FIFA-Ressourcen für FIFA-Zwecke:
Die Ressourcen der FIFA dürfen nicht für persönliche oder wahlpolitische Interessen verwendet werden.