Wie werden UEFA-Spiele in dieser Saison geleitet?
Mittwoch, 9. September 2026
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Bei einem Medienbriefing in Monaco stellte Roberto Rosetti, UEFA-Direktor Schiedsrichterwesen die aktualisierten Spielregeln, deren Anwendung in UEFA-Wettbewerben sowie die Vorgehensweise beim Einsatz von Videoassistenz (VAR) vor.
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Klare und einheitliche Schiedsrichterentscheidungen sind entscheidend für das anhaltende Wachstum und den Erfolg des europäischen Fußballs.
Im Vorfeld der Auslosung der UEFA Champions League in Monaco erläuterte Roberto Rosetti, UEFA-Direktor Schiedsrichterwesen, wie die aktualisierten Spielregeln in den UEFA-Wettbewerben umgesetzt werden (vgl. UEFA-Rundschreiben Nr. 46 vom 2. Juli 2026) und was die UEFA für eine einheitliche Anwendung des VAR-Systems in ganz Europa unternimmt.
Am Anfang des Sommers hatte sich Roberto Rosetti mit seinen jeweiligen Ansprechpartnern aus allen 55 europäischen Nationalverbänden getroffen, um die wichtigsten zu übernehmenden Grundsätze zu vereinbaren. Alle an UEFA-Wettbewerben teilnehmenden Vereine wurden vor Beginn der Ligaphasen entsprechend informiert.
„Jetzt wollen wir die Informationen, die wir bereits unseren Nationalverbänden und deren Verantwortlichen im Schiedsrichterwesen bereitgestellt haben, teilen“, so Rosetti. „Wir wollen die Spielregeln nicht nur in UEFA-Spielen, sondern im gesamten europäischen Fußball einheitlich umsetzen.
Wir müssen auf dem Platz und über alle Wettbewerbe hinweg identisch agieren, damit bei allen Spielen, egal ob in Aserbaidschan, England, Finnland, Frankreich oder der Türkei, immer der gleiche Ansatz gilt. Dafür müssen wir zusammen auf ein gleiches Ziel hinarbeiten.“
Im Folgenden wird beleuchtet, wie die auf diese Saison hin überarbeiteten Spielregeln in den UEFA-Wettbewerben umgesetzt werden.
Reduzierung unnötiger Verzögerungen
Die Unparteiischen werden Maßnahmen unterstützen, mit denen die Fortsetzung des Spiels nach Unterbrechungen beschleunigt, die Spieldynamik gewahrt, unnötige Verzögerungen verringert und lange Nachspielzeiten vermieden werden.
„Wir werden in diesen Situationen sehr streng vorgehen“, erklärte Rosetti. „Wir wollen die Fortsetzung des Spiels nach Unterbrechungen beschleunigen und allzu lange Nachspielzeiten verhindern. Die neuen Regeln zur Verhinderung von Zeitspiel haben in den nationalen und in UEFA-Wettbewerben bereits positive Ergebnisse gezeigt. Die Zeit, in welcher der Ball im Spiel ist, hat sich verlängert.“
Werden Spieler/-innen ausgewechselt, müssen sie jetzt innerhalb von zehn Sekunden das Spielfeld verlassen. Wird das Zeitlimit überschritten, dürfen Einwechselspieler/-innen das Spielfeld erst während der ersten Spielunterbrechung nach Ablauf einer Minute betreten.
Wurde das Spiel aufgrund der Behandlung eines Spielers bzw. einer Spielerin unterbrochen, muss der/die betroffene Spieler/-in ab dem Zeitpunkt, an dem das Spiel fortgesetzt wird, das Spielfeld für eine Minute verlassen. Dies gilt nicht für Torhüter/-innen bzw. wenn Feldspieler/-innen mit einem Torhüter bzw. einer Torhüterin zusammenprallen und beide behandelt werden müssen; weiteren Ausnahmen gelten z.B. dann, wenn der/die gegnerische Spieler/-in für ein Foul eine gelbe oder rote Karte erhält, wenn bei einem Zusammenstoß zwei Mitspieler/-innen verletzt werden, oder wenn ein Strafstoß ausgesprochen wird, den der/die zu behandelnde Spieler/-in ausführt.
Die verzögerte Ausführung eines Einwurfs oder Abstoßes kann zu einem Eckball für das gegnerische Team führen; der Unparteiische gewährt Spieler/-innen fünf Sekunden, um den Ball wieder ins Spiel zu bringen.
VAR-Maßnahmen
Es gibt neue Situationen, in denen der VAR eingreifen kann, um den/die Schiedsrichter/-in zu unterstützen.
Spielerverwechslungen können vom VAR überprüft werden, wenn Unparteiische den falschen Spieler bzw. die falsche Spielerin für ein zu ahnendes Vergehen bestrafen. Die Entscheidung über das Vergehen selbst darf nicht überprüft werden, da sich die Überprüfung allein auf die korrekte Identifizierung der fehlbaren Spieler/-innen beschränkt.
Rote Karten aufgrund einer eindeutig falschen zweiten Verwarnung dürfen vom VAR überprüft werden. Die Unparteiischen können somit aufgefordert werden, die betreffende Szene am Spielfeldrand zu überprüfen und die Verwarnung gegebenenfalls zurückzunehmen, sodass die Betroffenen im Spiel bleiben können.
Der VAR darf nun eingreifen, wenn das angreifende Team ein klares Vergehen begangen hat, bevor das Spiel durch einen Freistoß oder Eckball fortgesetzt wurde, und das somit einen direkten Einfluss auf das resultierende Tor, die Ausführung eines Strafstoßes oder eine andere Sanktion hat. Greift der VAR ein, werden Tor, Elfmeter bzw. Sanktion zurückgenommen und der Freistoß bzw. Eckball wiederholt.
Befindet sich ein ruhender Ball im Torraum und wird von einem Spielerin bzw. einer Spielerin abgestoßen, gilt der Abstoß als ausgeführt. Berührt ein Mitspieler bzw. eine Mitspielerin des Torhüters bzw. der Torhüterin den Ball anschließend im Strafraum absichtlich mit der Hand oder dem Arm, wird auf Elfmeter entschieden. Diese Entscheidung wurde getroffen, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten und unterschiedliche Bewertungen zu vermeiden. Ziel ist es, eine einheitliche Anwendung der Spielregeln sicherzustellen.
Optionale Regeländerungen
Das IFAB, die Regelhüter des Fußballs, hat bestätigt, dass einige der diesjährigen Regeländerungen optional sind und nach Ermessen des jeweiligen Wettbewerbsausrichters umgesetzt werden können. Nachfolgend wird erläutert, wie diese optionalen Regeln in UEFA-Wettbewerben gehandhabt werden.
Bei UEFA-Spielen werden zu Unrecht zugesprochene Eckstöße nur in ganz klaren Fällen in einen Abstoß verwandelt und wenn die Überprüfung sofort und ohne Spielverzögerung erfolgen kann. Ein zu Unrecht zugesprochener Abstoß darf nicht in einen Eckstoß geändert werden.
Die UEFA wird NICHT von der Option Gebrauch machen, dass Spieler/-innen, die ihren Mund bedecken, wenn sie mit dem Gegner sprechen, allein aufgrund dieses Umstands des Feldes verwiesen werden. Unparteiische können allerdings das Bedecken des Mundes, um die Kommunikation zu verbergen, als Akt unsportlichen Verhaltens betrachten und Spieler/-innen entsprechend verwarnen. Als Folge eines solchen Verhaltens können weitere disziplinarrechtliche Untersuchungen oder Verfahren eingeleitet werden.
Die UEFA wird nicht von der Option Gebrauch machen, Spieler/-innen, die das Spielfeld aus Protest verlassen, eine rote Karte zu zeigen. Allerdings möchten wir auf den Grundsatz hinweisen, der nun in den Spielregeln verankert ist: „[...]: Wenn ein Team dafür verantwortlich ist, dass ein Spiel nicht fortgesetzt und/oder abgebrochen wird, weil es weniger als sieben Spieler aufweist, verliert dieses Team das Spiel automatisch (vorbehaltlich der jeweiligen Wettbewerbsbestimmungen).“ (vgl. IFAB-Zirkular Nr. 33 vom 19. Mai 2026). Dieser Grundsatz kommt in einem umfassenderen Konzept, das nicht auf die Anzahl verfügbarer Spieler beschränkt ist, in allen UEFA-Wettbewerbsreglementen zum Tragen.
Zusammenarbeit zwischen Kapitän/-innen und Unparteiischen
Die UEFA wird den bei der UEFA EURO 2024 erfolgreich eingeführten Ansatz weiterführen, bei dem das Kooperationsprotokoll zwischen Kapitän/-innen und Unparteiischen den Respekt für die Referees fördern soll.
Die Schiedsrichter/-innen werden die Kapitän/-innen weiterhin über wichtige Entscheidungen im Spiel informieren und es ist nur dieser Spieler bzw. diese Spielerin, der/die zu den Unparteiischen gehen bzw. mit ihnen sprechen darf, und zwar stets in respektvoller Weise. Spieler/-innen, die dieses Verhalten ignorieren oder sich unsportlich und respektlos verhalten, können eine Verwarnung erhalten.
Klares und konsistentes VAR-Protokoll
Der VAR ist ein unverzichtbares Instrument im Elitefußball und existiert, um klare und offensichtliche Schiedsrichterfehler zu korrigieren. Angesichts des zunehmenden Einsatzes des VAR ist es wichtig, dass die Unparteiischen ein klares, einheitliches Überprüfungsverfahren anwenden.
Die UEFA verfolgt die Maxime „möglichst wenige Eingriffe für den größtmöglichen Nutzen“. Deshalb setzt sich der europäische Dachverband für einen einheitlicheren Einsatz des VAR ein. Gemeinsam mit den Nationalverbänden soll dafür gesorgt werden, dass die Unparteiischen wieder in den Mittelpunkt der Entscheidungsfindung rücken.
Das bedeutet, dass ein einheitlicher Ansatz bei den Eingriffen des VAR gelten muss. Damit Offizielle, Ligen, Vereine, Spieler/-innen und Fans verstehen, wie Entscheidungen getroffen werden, hat die UEFA ein standardisiertes Überprüfungsverfahren veröffentlicht, in dem erläutert wird, wie VAR-Entscheidungen zu treffen sind.
„Clear Line“: Ein neuer Leitfaden für Schiedsrichterentscheidungen im europäischen Fußball
Ebenfalls diesen Sommer wurde die Plattform „Clear Line“ aufgeschaltet. Es handelt sich um ein Videoarchiv der UEFA zu Schiedsrichterentscheidungen. Dort sind die Anweisungen für Unparteiische und Videoassistent/-innen öffentlich zugänglich, damit Referees die Spielregeln in ganz Europa einheitlich anwenden.
„Clear Line“ enthält über 100 Videos zu fünf Schlüsselthemen – Elfmeter, rote Karten, Verstöße bei Angriffsaktionen, Tatsachenentscheidungen und Spielerverwechslungen. Sie zeigen anschaulich, wann der VAR eingreifen sollte und wann nicht.
„,Clear Line‘ fungiert als Anlaufstelle für Spielerinnen und Spieler, Coaches, Medienleute und Fans, um die Hintergründe einer Schiedsrichterentscheidung zu erläutern und ein besseres Verständnis für den Entscheidungsprozess zu fördern“, so Rosetti.
Schiri werden?
Seit dem Start der UEFA-Kampagne „Werde Schiri!“ im Jahr 2023 konnte die Anzahl der Unparteiischen im europäischen Fußball um 90 000 erhöht werden.
Bei Interesse folgen Sie diesem Link, um herauszufinden, wie Sie in Ihrem Land mit der Schiedsrichterausbildung beginnen können!