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Europäischer Fußball für Begrenzung von kollektiven Stadionverboten für Auswärtsfans

Medienmitteilungen

Interessenträger des europäischen Fußballs für Empfehlung des Europarats zu kollektiven Stadionverboten gegen Auswärtsfans

Fans beim Endspiel der UEFA Champions League 2026 zwischen Paris Saint-Germain und dem FC Arsenal am 30. Mai 2026 in der Puskás Aréna im ungarischen Budapest.
Fans beim Endspiel der UEFA Champions League 2026 zwischen Paris Saint-Germain und dem FC Arsenal am 30. Mai 2026 in der Puskás Aréna im ungarischen Budapest. UEFA via Getty Images

Im Rahmen der UEFA-Sicherheitskonferenz am 1. und 2. September 2026 in Madrid trafen sich die UEFA, die European Football Clubs (EFC), Football Supporters Europe und die European Leagues, um den Beitrag von Auswärtsfans zum europäischen Fußball und die Herausforderungen im Zusammenhang mit kollektiven Stadionverboten zu erörtern.

Das zweite Jahr in Folge war die Fanbeteiligung das zentrale Thema der Konferenz, mit besonderem Schwerpunkt auf der Unterstützung von Auswärtsfans sowie auf der weiteren Förderung des im Saint-Denis-Übereinkommen des Europarats verankerten ganzheitlichen Ansatzes für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen.

Über 500 Vertreter/-innen von UEFA-Mitgliedsverbänden, Klubs, Fans, nationalen Ligen, Polizei, Regierungen, Sportverbänden und internationalen Organisationen nahmen an der Konferenz in Madrid teil.

Der europäische Fußball ist Gastgeber der weltweit führenden Vereins- und Nationalmannschaftswettbewerbe und bringt jede Saison Millionen von Fans zusammen. Auf dem ganzen Kontinent dienen Stadien als einzigartige Orte für sportliche Höchstleistungen, kulturellen Austausch und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Erfolg des europäischen Fußballs beruht auf dem einzigartigen Beitrag und der Zusammenarbeit von Wettbewerbsveranstaltern, Klubs, Fanorganisationen, Fans und Behörden, die alle gemeinsam die Verantwortung für ein sicheres, inklusives und einladendes Umfeld im Fußball tragen.

Fans, einschließlich der Auswärtsfans, leisten auf allen Ebenen einen wesentlichen Beitrag zur Atmosphäre, kulturellen Identität, Beliebtheit und sportlichen Integrität von Fußballwettbewerben. Fans haben das Recht, Fußballspiele zu besuchen und ihre Teams sowohl zu Hause als auch auswärts zu begleiten, sofern sie dabei die geltenden Gesetze und Vorschriften beachten. Dies ist ein seit langem etabliertes und geschätztes Merkmal der europäischen Fußballkultur.

Vor diesem Hintergrund können Kollektivstrafen für Auswärtsfans erhebliche Folgen für Fans und die Fankultur haben und gleichzeitig operative Herausforderungen für Wettbewerbsveranstalter und Klubs mit sich bringen.

In diesem Zusammenhang unterstützen die Interessenträger des europäischen Fußballs die Empfehlung Rec(2025)1 zu Kollektivverboten für Auswärtsfans, die im Oktober 2025 vom Saint-Denis-Ausschuss des Europarats verabschiedet wurde, und heben insbesondere folgende Grundsätze hervor:

1. Priorisierung der individuellen Verantwortung

Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt, Ausschreitungen und anderen Formen von Fehlverhalten sollten sich auf die verantwortlichen Einzelpersonen konzentrieren und nicht auf ganze Fangruppen. Ansätze zur Förderung der individuellen Verantwortung tragen zu Fairness, Verhältnismäßigkeit und einem besseren Gleichgewicht zwischen öffentlicher Sicherheit und den Rechten der Fans bei, und sollten auch durch eine engere internationale Kooperation zwischen Behörden, Nationalverbänden, Klubs, Ligen und anderen Wettbewerbsveranstaltern unterstützt werden.

2. Beschränkung von Kollektivverboten auf Ausnahmefälle

Kollektivverbote sollten nicht zur routinemäßigen Reaktion auf Sicherheitsbedenken werden. Sie sollten nur in Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, in denen klare, objektive und aktuelle dokumentierte Beweise belegen, dass weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen, um ernsthafte Risiken für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung einzudämmen. Bei ihrer Anwendung sollten stets die Grundsätze der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

3. Einbindung von Interessenträgern in Entscheidungsfindungsprozesse

Wirksame Ergebnisse im Bereich Sicherheit lassen sich am besten durch Informationsaustausch, Dialog und Zusammenarbeit erzielen. Umfassende Konsultationen mit Behörden, Wettbewerbsveranstaltern, Klubs und Fanorganisationen sollten ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse sein, die mögliche Einschränkungen der Zuschauerkapazität betreffen, insbesondere im Zusammenhang mit Hochrisikospielen.

4. Gewährleistung einer zeitnahen Kommunikation und eines wirksamen Zugangs zu Rechtsmitteln

Entscheidungen, die die Anwesenheit von Fans betreffen, sollten klar, so früh wie möglich und über geeignete Kanäle kommuniziert werden, damit Fans und andere Interessenträger entsprechende Vorkehrungen treffen und gegebenenfalls ihre Rechte im Rahmen der geltenden Gesetze wahrnehmen können.

5. Förderung von Fairness und Transparenz

Entscheidungen über Kollektivverbote sollten auf fairen und transparenten, evidenzbasierten Verfahren beruhen, wobei die Gründe für solche Entscheidungen klar dargelegt und kommuniziert werden sollten, um das Verständnis zu verbessern, ihre Legitimität zu stärken und konstruktive Beziehungen zwischen Behörden und Interessenträgern des Fußballs zu fördern.

Die Interessenträger des europäischen Fußballs bekräftigen ihr gemeinsames Engagement für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden, damit der Fußball ein sicheres, inklusives und einladendes Umfeld für Fans bleibt.

Sie vereinbaren ferner, diese gemeinsame Erklärung an den Saint-Denis-Ausschuss des Europarats zu übermitteln, um damit die gemeinsame Position der europäischen Interessenträger des Fußballs zum Einsatz kollektiver Stadionverbote für Auswärtsfans zum Ausdruck zu bringen.



Verabschiedet in Madrid am 3. September 2026