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Neues aus dem Schiedsrichterwesen mit Blick auf die Saison 2026/27

Die UEFA Mitglieder

Die obersten Schiedsrichterverantwortlichen aller 55 europäischen Fußballverbände sind letzte Woche zu einer Sitzung mit den UEFA-Schiedsrichterverantwortlichen zusammengekommen.

Schiedsrichterverantwortliche bei der UEFA in Nyon.
Schiedsrichterverantwortliche bei der UEFA in Nyon.

Auf der Tagesordnung der Sitzung, an der auch ein IFAB-Vertreter teilgenommen hat, standen insbesondere die jüngsten Änderungen an den Spielregeln. Diese zielen auf eine einheitlichere Auslegung und Anwendung der Spielregeln in nationalen und kontinentalen Wettbewerben ab.

„Es ist ein bedeutender Meilenstein, dass sich alle 55 Mitgliedsverbände und die UEFA auf Richtlinien für eine einheitlichere Anwendung der Spielregeln geeinigt haben“, sagte Roberto Rosetti, UEFA-Direktor Schiedsrichterwesen. „Dies wird dazu beitragen, dass Spieler, Klubs, Fans und alle Interessenträger im Fußball Schiedsrichterentscheidungen besser nachvollziehen können. Mit Blick auf die Beliebtheit des Fußballs ist es entscheidend, alle Unklarheiten zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Spielregeln eindeutig angewandt werden.“

Einigkeit bei Schlüsselthemen

Die Änderungen an den IFAB-Spielregeln für die Saison 2026/27 wurden einhellig unterstützt. Diese zielen darauf ab, die Fortsetzung eines Spiels nach Unterbrechungen zu beschleunigen, die Integrität des Fußballs zu schützen und unnötige Verzögerungen zu vermeiden, während gleichzeitig Spannung und Qualität der Spiele gewahrt werden sollen. Mit diesem Maßnahmenpaket wird Situationen, in denen Zeit verschwendet wird (Abstöße, Einwürfe, Auswechslungen, Verletzungen), wirkungsvoll Rechnung getragen und somit sichergestellt, dass der Ball länger im Spiel ist. Die Unparteiischen werden angewiesen, die neuen Bestimmungen konsequent umzusetzen.

VAR-Protokoll

Die Teilnehmenden einigten sich auch auf die Notwendigkeit eines einheitlicheren Ansatzes beim Eingreifen des Video-Schiedsrichterassistenten (VAR). Im Nachgang zu den jüngsten Änderungen am VAR-Protokoll wurden die Anwesenden über die korrekte Auslegung von Situationen im Zusammenhang mit „Spielerverwechslungen“ informiert; diese entsprachen den vom IFAB in seinem Zirkular Nr. 34 bereitgestellten Begründungen. Insgesamt wurde bekräftigt, dass der VAR gemäß Protokoll nur bei „klaren und offensichtlichen“ Fehlentscheidungen eingreifen darf, d.h. wenn eine Schiedsrichterentscheidung ganz klar falsch ist oder wenn der Schiedsrichter einen offensichtlichen Vorfall übersehen hat. Der VAR dient nicht dazu, ein Spiel doppelt zu leiten, sondern den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern eine wichtige Unterstützung zu bieten. Die auf dem Platz agierenden Unparteiischen müssen bei allen Entscheidungen weiterhin im Mittelpunkt stehen. Langwierige, zu detaillierte Überprüfungen sind oft ein Zeichen dafür, dass die Entscheidung auf dem Platz weder klar noch offensichtlich falsch war, und sollten daher beschränkt werden.

Schließlich betonten die Teilnehmenden, wie wichtig es sei, die Leitlinien zur Kapitänsregelung für eine bessere Kooperation zwischen Spielführer/-innen und den Unparteiischen mit Blick auf einen respektvollen Umgang mit den Schiedsrichter/-innen zu stärken. Die Entscheidung schreibt die erfolgreiche Einführung dieses Ansatzes bei der UEFA EURO 2024 fort.

Weitere Schritte und Initiativen, die klare Leitlinien bieten und eine einheitliche Anwendung der Spielregeln und den Einsatz des VAR im europäischen Fußball unterstützen sollen, werden in den kommenden Wochen bekanntgegeben.