Format des Qualifikationswettbewerbs zur UEFA EURO 2028 genehmigt
Mittwoch, 21. Mai 2025
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Endgültiger Verteilungsschlüssel für das Ausschüttungsprogramm für Klubs 2024-28
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Das UEFA-Exekutivkomitee ist heute im Vorfeld des Endspiels der UEFA Europa League in Bilbao zusammengekommen und hat folgende Entscheidungen getroffen:
Format des Qualifikationswettbewerbs zur UEFA EURO 2028
Das UEFA-Exekutivkomitee hat das Format des Qualifikationswettbewerbs für die in neun Städten im Vereinigten Königreich und in der Republik Irland mit 24 teilnehmenden Mannschaften stattfindende UEFA EURO 2028 bestätigt.
Wie schon bei den laufenden European Qualifiers 2024-26 werden zwölf Vierer- bzw. Fünfergruppen gebildet. Die Ausrichter England, Schottland, Wales und die Republik Irland nehmen ebenfalls am Qualifikationswettbewerb teil und werden in unterschiedliche Gruppen gelost.
Die zwölf Gruppensieger und die acht besten Gruppenzweiten (insgesamt 20 Mannschaften) qualifizieren sich direkt für die Endrunde.
Zwei Startplätze in der Endrunde werden für die beiden bestplatzierten Ausrichter reserviert, die sich nicht als Gruppensieger oder bester Gruppenzweiter nach Abschluss der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs für die Endrunde qualifizieren.
Die verbleibenden Startplätze werden über Playoffs zwischen den verbleibenden Gruppenzweiten des Qualifikationswettbewerbs und den bestplatzierten, nicht qualifizierten Gruppensiegern der UEFA Nations League 2026/27 vergeben.
Je nach Anzahl der von den Ausrichtern genutzten Startplätze beträgt die Zahl der Startplätze, die im Rahmen der Playoffs vergeben werden, gemäß der folgenden Szenarien zwischen zwei und vier:
•Beide der für die Ausrichter reservierten Startplätze werden genutzt: Acht Mannschaften treten in zwei Wegen für zwei Startplätze in der Endrunde an (mit in jeweils einer einzigen Begegnung ausgetragenen Halbfinal- und Endspielen).
•Einer der für die Ausrichter reservierten Startplätze wird genutzt: Zwölf Mannschaften treten in drei Wegen für drei Startplätze in der Endrunde an (mit in jeweils einer einzigen Begegnung ausgetragenen Halbfinal- und Endspielen).
•Keiner der für die Ausrichter reservierten Startplätze wird genutzt: Acht Mannschaften bestreiten in Heim- und Auswärtsspielen vier Playoff-Paarungen und die vier Sieger qualifizieren sich für die Endrunde.
Der Spielplan wird voraussichtlich im Herbst 2025 veröffentlicht. Das Wettbewerbsreglement mit allen ausführlichen Informationen wird spätestens Ende des Jahres 2025 veröffentlicht.
Ausschüttungsprogramm für Klubs – Verteilungsschlüssel 2024-28
Basierend auf der Grundsatzvereinbarung zwischen der UEFA und der Europäischen Klubvereinigung (ECA) beträgt der für den nächsten Zyklus im Rahmen der EM-Endrunde 2028 bereitstehende Ausschüttungsbetrag EUR 240 Mio. Darüber hinaus stehen weitere EUR 7 Mio. aus dem letzten Zyklus zur Verteilung zur Verfügung.
Auf Vorschlag der ECA hin wurde vereinbart, dass EUR 3 Mio. des Restbetrags aus dem Zyklus 2020-24 dem Ausschüttungsprogramm für Klubs im Rahmen der UEFA Women’s EURO 2025 zugewiesen werden, um dieses von EUR 6 Mio. auf EUR 9 Mio. zu erhöhen.
Der vorgeschlagene Verteilungsschlüssel für die verbleibenden EUR 244 Mio. bleibt im Vergleich zum Zyklus 2020-24 unverändert und der Betrag wird auf zwei Töpfe aufgeteilt. Der erste Topf in Höhe von EUR 104 Mio. berücksichtigt zwei Ausgaben der UEFA Nations League (2024/25 und 2026/27) sowie die European Qualifiers 2026-28, der zweite Topf in Höhe von EUR 140 Mio. ist der Abstellung von Spielern im Rahmen der UEFA EURO 2028 vorbehalten.
Einzelheiten werden zu gegebener Zeit mitgeteilt.
Endphase der UEFA Nations League – Spielerliste
Angesichts der Belastungen zum Saisonende sowie des Anstiegs der Aktivitäten im Sommer 2025 hat das UEFA-Exekutivkomitee die Erhöhung der Anzahl an Spielern, die von den an der Endphase der UEFA Nations League 2025 teilnehmenden Mannschaften registriert werden können, von 23 auf maximal 26 genehmigt.
Beobachtungsprogramm für Stehplätze
Das UEFA-Exekutivkomitee hat aktuelle Informationen über das Beobachtungsprogramm für Stehplätze erhalten und der Verlängerung des Programms ab der zentral vermarkteten Phase der Männer-Klubwettbewerbe in der Saison 2025/26 in den bereits am Programm teilnehmenden Nationalverbänden zugestimmt. Es handelt sich dabei um die zehn Verbände auf den zehn ersten Plätzen der Eintrittsliste der UEFA-Klubwettbewerbe der laufenden Saison (in denen auf nationaler Ebene Stehplätze zugelassen sind):
Stehplätze zulässig: Belgien, Deutschland, England, Frankreich, Niederlande, Österreich und Schottland
Stehplätze zulässig, aber Programm nicht durch die Klubs umgesetzt: Portugal
Stehplätze nach nationalem Recht nicht zulässig: Italien und Spanien
UEFA-Administration
Das UEFA-Exekutivkomitee hat zudem zur Kenntnis genommen, dass Zoran Laković zum stellvertretenden UEFA-Generalsekretär für geschäftliche Angelegenheiten Nationalverbände und internationale Beziehungen ernannt worden ist.
Nächste Sitzung
Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees findet am 11. September 2025 in Tirana, Albanien, statt.