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UEFA-Klubwettbewerbe der Männer: Solidaritätszahlungen tragen zur Ausgeglichenheit und Weiterentwicklung der Wettbewerbe bei

Finanzwesen

Das neu gestaltete Format der UEFA-Klubwettbewerbe beinhaltet einen finanziellen Verteilungsschlüssel, der EUR 308 Mio. für nicht teilnehmende Vereine vorsieht. Im Folgenden erfahren Sie, wie diese Solidaritätszahlungen dem gesamten europäischen Fußball zugutekommen.

Durch Solidaritätszahlungen unterstützt die UEFA Mannschaften entlang der gesamten Fußballpyramide.
Durch Solidaritätszahlungen unterstützt die UEFA Mannschaften entlang der gesamten Fußballpyramide. BELGA MAG/AFP via Getty Images

Ein spannendes neues Format wurde für die UEFA Champions League, die UEFA Europa League und die UEFA Conference League für den Zyklus 2024-27 eingeführt und wird voraussichtlich rund EUR 4,4 Mrd. jährliche Einnahmen generieren.

Dank dem neuen finanziellen Verteilungsschlüssel werden nicht nur die teilnehmenden Mannschaften von den höheren Einnahmen profitieren. Teams, die nicht an den prestigeträchtigsten Klubwettbewerben Europas teilnehmen, werden von einer beispiellosen Erhöhung der Solidaritätszahlungen um 76 % profitieren.

Die Solidaritätszahlungen an Vereine, die nicht an UEFA-Klubwettbewerben der Männer teilnehmen, sind um 76 % gestiegen.
Die Solidaritätszahlungen an Vereine, die nicht an UEFA-Klubwettbewerben der Männer teilnehmen, sind um 76 % gestiegen.

Diese Zahlungen an die Profivereine, die nicht an der Ligaphase der drei Wettbewerbe teilnehmen, belaufen sich auf jährlich EUR 308 Mio. bzw. 7 % der gesamten Bruttoeinnahmen aus diesen Wettbewerben.

Im Vergleich zu EUR 175 Mio. für den Zyklus 2021-24 stellt dies den bedeutendsten Anstieg bei den Solidaritätszahlungen seit der Einführung des Systems dar.

Das Solidaritätssystem wird die finanzielle Stabilität des europäischen Fußballs weiter stärken, indem es diejenigen unterstützt, die nicht an den UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen. Ferner sollen die Ausgeglichenheit der nationalen Wettbewerbe gefördert und die Standards von Nachwuchsförderung, Sportinfrastruktur und Governance in den Klubs angehoben werden.

Wie werden die Solidaritätszahlungen verteilt?

Die Ausschüttung an die Top-5-Länder (England, Spanien, Italien, Deutschland und Frankreich) wird auf EUR 50 Mio. pro Jahr begrenzt und jedes Land erhält einen festen Anteil von EUR 10 Mio.

Der Gesamtbetrag für nicht teilnehmende Vereine aus den anderen Ländern beträgt EUR 258 Mio., was einem Anstieg von 91 % im Vergleich zum letzten Zyklus entspricht.

Von diesem Betrag werden 70 % auf der Grundlage der Position der einzelnen Verbände in der Eintrittsliste verteilt und die verbleibenden 30 % anteilig zum Betrag, den der bestverdienende Verein jedes Verbands bereits während der Saison erhalten hat. Insbesondere dieser Anteil soll die sportliche Ausgeglichenheit der nationalen Ligen fördern.

Verteilung der Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine aus den Nicht-Top-5-Ländern
Verteilung der Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine aus den Nicht-Top-5-Ländern

Gibt es Bedingungen für den Erhalt dieser Solidaritätszahlungen?

Ja. Um sicherzustellen, dass Solidaritätszahlungen das Fundament des Profifußballs in Europa stärken, müssen die Klubs nun die Erfüllung bestimmter Kriterien des UEFA-Reglements zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit nachweisen.

Die Umsetzung erfolgt gestaffelt über drei Spielzeiten unter Federführung der Verbände im Rahmen ihres ordentlichen Klublizenzierungsverfahrens.

Die Saison 2024/25 wird sich nicht wesentlich von der Vergangenheit unterscheiden und die Hauptanforderung an die Vereine besteht darin, über ein genehmigtes Nachwuchsförderprogramm zu verfügen. In den nächsten beiden Spielzeiten werden diverse Kriterien in folgenden Bereichen eingeführt:

  • Finanzen
  • Strukturen der Nachwuchsförderung
  • Medizinische Versorgung
  • Kinder- und Jugendschutz
  • Trainingseinrichtungen
  • Frauenfußball-Aktivitäten
  • Einsatz von Fanbeauftragte/-r
  • Soziale Verantwortung
Verteilung der Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine aus den Nicht-Top-5-Ländern
Verteilung der Solidaritätszahlungen an nicht teilnehmende Vereine aus den Nicht-Top-5-Ländern

Welche Klubs haben Anspruch auf Solidaritätszahlungen?

Alle Erstligaklubs, die nicht an der Ligaphase eines der drei UEFA-Klubwettbewerbe teilnehmen. Die verfügbaren Beträge werden zu gleichen Teilen unter den Vereinen verteilt.

Ein Teil der Gelder kann mit Zustimmung der Erstligisten bis in die zweithöchste Spielklasse weitergegeben werden (der Betrag wird dabei wiederum gleichmäßig aufgeteilt).