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UEFA gibt Bewerbungsverfahren für die Ausrichtung der UEFA Women’s EURO 2029 bekannt

Medienmitteilungen

Bestimmung des Ausrichters bzw. der Ausrichter im Dezember 2025

Die UEFA hat bekanntgegeben, dass Mitgliedsverbände, welche die UEFA Women‘s EURO 2029 ausrichten möchten, ihr Interesse bis 24. September 2024 erklären müssen.

Die UEFA Women‘s EURO 2029 wird mit 16 Teams ausgetragen; es handelt sich um dasselbe Format wie in den beiden vorigen Turnieren. Gemeinsame Bewerbungen sind zulässig, solange die Ausrichterländer nahe genug beieinander liegen.

Interessierte Mitgliedsverbände müssen acht Stadien mit folgenden Mindestkapazitäten einreichen:

  • mindestens ein Stadion mit einer Bruttokapazität von 50 000 Sitzplätzen
  • mindestens drei Stadien mit einer Bruttokapazität von je 30 000 Sitzplätzen
  • mindestens vier Stadien mit einer Bruttokapazität von je 20 000 Sitzplätzen

Alle vorgeschlagenen Stadien müssen über Naturrasen verfügen.

Der Zeitplan für das Bewerbungsverfahren sieht folgende Daten vor:

  • 24. September 2024 – Frist für die Einreichung der Interessenerklärung seitens der UEFA-Mitgliedsverbände
  • 1. Oktober 2024 – Bekanntgabe der Bewerbungsanforderungen an alle interessierten Bewerber
  • 12. März 2025 – Einreichung der vorläufigen Bewerbungsunterlagen
  • 28. August 2025 – Einreichung der endgültigen Bewerbungsunterlagen
  • Dezember 2025 – Bestimmung des Ausrichters / der Ausrichter der UEFA Women‘s EURO 2029

Zur Vereinbarkeit des sportlichen und kommerziellen Formats des Wettbewerbs wird die automatische Qualifikation der Ausrichter bzw. des Ausrichters nur für einen einzelnen Ausrichter bzw. im Fall von gemeinsamen Bewerbungen für maximal zwei Ausrichter gewährleistet; dies erfolgt in Übereinstimmung mit vergangenen Bewerbungsverfahren.