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WADA-Verbotsliste 2024

Integrität

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die neue Liste der im Sport verbotenen Wirkstoffe und Methoden herausgegeben, die am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

WADA-Verbotsliste 2024
WADA

Es ist entscheidend, dass allen Spieler/-innen und Betreuer/-innen die Neuerungen in der Verbotsliste bekannt sind, um sicherzustellen, dass sie die Bestimmungen einhalten.

Die Verbotsliste ist einer der acht Internationalen Standards, die für alle Unterzeichner des Welt-Anti-Doping-Codes verbindlich sind. Darin ist festgelegt, welche Wirkstoffe und Methoden bei und außerhalb von Wettbewerben verboten sind bzw. welche Wirkstoffe in bestimmten Sportarten verboten sind.

Die WADA hat auch folgende Dokumente veröffentlicht:

• die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen gegenüber 2023 („Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“; auf Englisch);

• das Überwachungsprogramm 2024 („The 2024 Monitoring Program“; auf Englisch), das Wirkstoffe enthält, die nicht auf der Verbotsliste stehen, aber welche die WADA überprüfen möchte, um potenzielle Muster des Missbrauchs im Sport aufzudecken.

Die Verbotsliste wird vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht, damit Sportlerinnen und Sportler, Coaches, medizinisches sowie anders Personal sich mit den Änderungen vertraut machen können. Letztlich sind Spielerinnen und Spieler selbst verantwortlich dafür, wenn verbotene Wirkstoffe in ihrem Körper gefunden werden bzw. ihnen nachgewiesen wird, dass sie verbotene Methoden verwendet haben. Das Betreuungspersonal ist bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften ebenfalls haftbar, wenn ihm eine Mitschuld nachgewiesen wird.

Besteht also irgendein Zweifel am Status eines Wirkstoffs oder einer Methode, ist es entscheidend, dass Spielerinnen und Spieler sowie das Betreuungspersonal ihre nationale Anti-Doping Organisation (NADO) oder die UEFA-Abteilung Antidoping kontaktieren, um sich beraten zu lassen.

Zu berücksichtigende Kriterien

Wirkstoffe werden in die Verbotsliste aufgenommen, wenn die WADA in Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Wissenschaft, Medizin und Antidoping zu dem Ergebnis kommt, dass sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

1. Der Wirkstoff verbessert die sportliche Leistung bzw. hat das Potenzial, diese zu verbessern.

2. Der Wirkstoff stellt ein tatsächliches bzw. potenzielles Gesundheitsrisiko für Sportlerinnen und Sportler dar.

3. Der Wirkstoff widerspricht dem „Geist des Sports“ (wie im Welt-Anti-Doping-Code definiert).

Verboten sind auch Wirkstoffe und Methoden, welche die Wirkung verbotener Wirkstoffe verschleiern bzw. deren Nachweis behindern, ebenso wie alle Wirkstoffe, die nicht von einer staatlichen Gesundheitsbehörde für den menschlichen Gebrauch zugelassen sind.

Wichtige Änderungen betreffend Tramadol ab 2024

Das Schmerzmittel Tramadol ist ab 1. Januar 2024 bei Wettbewerben verboten.

Die im Rahmen des Überwachungsprogramms der WADA erhobenen Daten zeigen eine erhebliche Verwendung von Tramadol im Sport; von der WADA finanzierte Studien haben das Potenzial von Tramadol zur Leistungssteigerung bestätigt. Dies vergrößert neben den Gefahren einer körperlichen Abhängigkeit, Opiatsucht und Überdosierung die gesundheitlichen Risiken von Spielerinnen und Spielern.

Spielerinnen und Spielern, die derzeit Tramadol als Schmerzmittel einnehmen, wird empfohlen, mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin zu sprechen, um ein im Sport erlaubtes Alternativmedikament zu finden.

Medizinische Ausnahmegenehmigungen

Spielerinnen und Spieler, die berechtigte medizinische Gründe haben, einen in der Liste enthaltenen verbotenen Wirkstoff einzunehmen oder eine verbotene Methode anzuwenden, dürfen eine medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) beantragen. Das MAG-Programm ist ein strikter und notwendiger Teil des Elitesports, der von Athletinnen und Athleten, Ärztinnen und Ärzten sowie Interessenträgern aus dem Bereich Antidoping weitgehend akzeptiert ist.

Die Kriterien zur Gewährung einer MAG sind im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen der WADA (WADA International Standard for Therapeutic Use Exemptions, ISTUE) aufgeführt; für weitere Informationen können Spieler/-innen sowie Mannschaftsärztinnen und -ärzte diesen UEFA-Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen konsultieren.