Finanzkontrollkammer für Klubs schließt Beurteilung der Break-even-Vorschrift für die Saison 2022/23 ab
Freitag, 14. Juli 2023
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Die erstinstanzliche Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs hat heute eine Reihe von Beschlüssen im Zusammenhang mit Klubs bekanntgegeben, die in der Saison 2022/23 dem FFP-Monitoring unterlagen.
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Die erstinstanzliche Kammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) unter dem Vorsitz von Sunil Gulati hat während der Saison 2022/23 die Beurteilung der Break-even-Vorschrift für die Finanzjahre 2019, 2020, 2021 und 2022 abgeschlossen. Dies war die letzte Beurteilung von Vereinen unter Maßgabe des „alten“ UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (Ausgabe 2018), welches durch das UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit ersetzt wurde.
Die erstinstanzliche Kammer der FKKK stellte fest, dass Royal Antwerpen (BEL) und Trabzonspor (TUR) die Break-even-Vorschrift nicht eingehalten haben. In Anlehnung an frühere Beschlüsse hat die FKKK mit beiden Vereinen Vergleiche abgeschlossen.
Ziel dieser Vergleiche ist es, beide Vereine durch die Übergangsperiode zwischen dem alten und neuen regulatorischen Rahmen zu begleiten, da die neuen Bestimmungen zu finanzieller Nachhaltigkeit ab dem Finanzjahr 2023 schrittweise eingeführt werden. Das Ziel der Vereine besteht deshalb darin, die im aktuellen Klublizenzierungsreglement definierten Stabilitätsanforderungen (d.h. die Fußballeinnahmen-Regel) in der Saison 2025/26 zu erfüllen (vgl. UEFA-Reglement zu Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit, Ausgabe 2023).
Beide Vereine stimmen einem finanziellen Beitrag in Höhe von jeweils EUR 2 Mio. zu. Von dieser Summe sind EUR 300 000 (15 %) bedingungslos fällig, während die Begleichung der verbleibenden EUR 1,7 Mio. (85 %) bedingt ist und von der Einhaltung der Ziele gemäß dem jeweiligen Vergleich abhängt. Sollten diese Ziele nicht erreicht werden, könnten den Vereinen zusätzliche bedingte sportliche Maßnahmen auferlegt werden. Weitere Einzelheiten zu diesen Vergleichen finden Sie hier (nur auf Englisch).
Der FC Barcelona (ESP) wurde mit einer Geldstrafe von EUR 500 000 belegt, weil der Klub im Finanzjahr 2022 fälschlicherweise Gewinne aus der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten (ausgenommen Spielerregistrierungen), die gemäß Reglement keinen relevanten Ertrag darstellen, ausgewiesen hatte.
Manchester United (ENG), Konyaspor (TUR) und APOEL Nikosia wiesen geringfügige Break-even-Defizite aus. Diese Klubs wurden mit Geldstrafen von EUR 300 000 (United) respektive EUR 100 000 (Konyaspor und Nikosia) belegt.
Der FC Riga (LVA), Olimpija Ljubljana (SVN) und Slovan Bratislava (SVK) wurden jeweils mit EUR 10 000 gebüßt, weil sie es versäumt hatten, fristgerecht vollständige und korrekte Break-even-Informationen einzureichen.
Gegen den FC Porto (POR) und RSC Anderlecht (BEL) hatte die FKKK in der Vergangenheit bedingte Strafen verhängt. Die bisherigen Beschlüsse sind hier aufgeführt. Porto erfüllte das Ziel, Anderlecht hingegen nicht, weshalb der belgische Verein mit einer Geldstrafe von EUR 100 000 belegt wird.
Außerdem setzte die erstinstanzliche Kammer der FKKK das Monitoring der folgenden neun Vereine fort, die während der Saison 2022/23 einem Vergleich unterlagen. Weitere Einzelheiten zu bisherigen Vergleichen finden Sie hier (nur auf Englisch).
• Der OSC Lille (FRA) erfüllte das Ziel des Vergleichs, dem er somit nicht mehr unterliegt.
• AC Mailand (ITA), AS Monaco (FRA), AS Rom (ITA), Beşiktaş Istanbul (TUR), Inter Mailand (ITA), Olympique Marseille (FRA) und Paris Saint-Germain (FRA) haben die für das Finanzjahr 2022 festgelegten Ziele erfüllt. Die FKKK wird die Einhaltung der Vergleiche seitens dieser Vereine in der nächsten Saison weiterhin überwachen.
• Istanbul Başakşehir (TUR) hat die für das Finanzjahr 2022 festgelegten Ziele nicht erfüllt und wird mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 400 000 belegt.