WADA-Verbotsliste 2023
Mittwoch, 23. November 2022
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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die neue Liste der im Sport verbotenen Wirkstoffe und Methoden herausgegeben, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.
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Die Verbotsliste ist einer der acht internationalen Standards, die für alle Unterzeichner des Welt-Anti-Doping-Codes verpflichtend sind. Darin ist aufgeführt, welche Wirkstoffe und Methoden bei und außerhalb von Wettbewerben verboten sind; ferner enthält sie einen Überblick über in bestimmten Sportarten verbotene Wirkstoffe.
Die WADA hat auch folgende Dokumente veröffentlicht:
• die Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen gegenüber 2022 („2023 Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“; auf Englisch);
• das Überwachungsprogramm 2023 („2023 Monitoring Program“; auf Englisch), das Wirkstoffe enthält, die nicht auf der Verbotsliste stehen, aber welche die WADA überprüfen möchte, um potenzielle Muster des Missbrauchs im Sport aufzudecken.
Wichtigste Änderungen 2023
Die wichtigsten Änderungen 2023 sind in der entsprechenden Zusammenfassung („2023 Summary of Major Modifications and Explanatory Notes“; auf Englisch) angegeben.
Die Verbotsliste wird vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht, damit Spielerinnen und Spieler sowie das Betreuungspersonal und andere Interessenträger sich mit den Änderungen vertraut machen können.
Letztlich sind Spielerinnen und Spieler verantwortlich dafür, wenn verbotene Wirkstoffe in ihrem Körper gefunden werden bzw. ihnen nachgewiesen wird, dass sie verbotene Methoden verwendet haben.
Das Betreuungspersonal (z.B. Trainer/-innen, Mannschaftsärzte und -ärztinnen) ist bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften ebenfalls haftbar, wenn ihnen eine Mitschuld nachgewiesen wird.
Besteht also irgendein Zweifel am Status eines Wirkstoffs oder einer Methode, ist es entscheidend, dass Spielerinnen und Spieler sowie das Betreuungspersonal ihre nationale Anti-Doping Organisation (NADO) oder die UEFA-Abteilung Antidoping kontaktieren, um sich beraten zu lassen.
Wichtige Änderungen betreffend Tramadol ab 2024
Das Schmerzmittel Tramadol ist ab 1. Januar 2024 bei Wettbewerben verboten.
Infolge der Entscheidung der WADA, dieses Verbot auf 2024 zu verschieben, soll während eines zusätzlichen Jahres eine breite Kommunikation und Aufklärung von Spielerinnen und Spielern, deren Umfeld und dem medizinischen Personal erfolgen, um ein besseres Verständnis für die praktische Umsetzung des Verbots von Tramadol bei Wettbewerben zu erreichen. Dies gibt auch der Wissenschaft Zeit, die genauen Verfahrensdetails anzupassen, damit faire Vorgehensweisen für Spielerinnen und Spieler sichergestellt werden können.
Tramadol ist bereits Teil des Überwachungsprogramms der WADA; die im Rahmen dieses Programms erhobenen Daten zeigen, dass die Nutzung im Sport weit verbreitet ist. Die Gefahr körperlicher Abhängigkeit, Opiatsucht und Überdosierung durch Missbrauch von Tramadol in der breiten Bevölkerung ist besorgniserregend. Daher ist das Medikament in vielen Ländern nur noch mit Rezept erhältlich.
Von der WADA finanzierte Untersuchungen, die in den erläuternden Anmerkungen aufgeführt sind, haben das Potenzial von Tramadol zur Steigerung der sportlichen Leistungsfähigkeit bestätigt.
Medizinische Ausnahmegenehmigungen
Spielerinnen und Spieler, die berechtigte medizinische Gründe haben, einen in der Liste enthaltenen verbotenen Wirkstoff einzunehmen oder eine verbotene Methode anzuwenden, dürfen eine medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG) (auf Englisch) beantragen. Das MAG-Programm ist ein strikter und notwendiger Teil des Elitesports, der von Athletinnen und Athleten, Ärztinnen und Ärzten sowie Interessenträgern aus dem Bereich Doping weitgehend akzeptiert ist.
Die Kriterien zur Gewährung einer MAG sind im Internationalen Standard für Medizinische Ausnahmegenehmigungen der WADA (WADA International Standard for Therapeutic Use Exemptions, ISTUE) (auf Englisch) aufgeführt; für weitere Informationen können Spieler/-innen sowie Mannschaftsärztinnen und -ärzte diesen UEFA-Leitfaden zur WADA-Verbotsliste und zu medizinischen Ausnahmegenehmigungen konsultieren.