Änderungen am UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs
Mittwoch, 9. Februar 2022
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Ungeimpfte Spieler und Spieler ohne Genesenenstatus dürfen Spielstätten nur nach vorherigem PCR-Test betreten. Für die Heimmannschaft wird das Prinzip der „wechselseitigen Testung“ eingeführt, wenn das Auswärtsteam sich einem Covid-19-Test unterziehen muss, um zum bzw. ins Stadion zu kommen.
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Das UEFA-Exekutivkomitee hat weitere Änderungen am UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs genehmigt, weshalb die mittlerweile sechste Ausgabe dieses Protokolls veröffentlicht wurde.
Die genehmigten Änderungen am Protokoll, die in Konsultation mit dem Beratungsausschuss für das UEFA-Protokoll eingehend besprochen und begutachtet wurden, beschränken sich auf einige wenige Anpassungen und spiegeln die Entwicklung der epidemiologischen Situation in Europa wider.
Es wurden insbesondere folgende Änderungen am UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs beschlossen:
1. Testprogramm: (Abschnitt 6.5.1)
Angesichts der Fortschritte bei PCR-Tests und insbesondere der verkürzten Durchlaufzeit bis zum Erhalt der Testergebnisse erhalten Personen der gemäß Protokoll relevanten Zielgruppen, die nicht vollständig geimpft und/oder vor kurzem von einer Covid-19-Infektion genesen sind, nur gegen Vorlage eines negativen PCR-Tests Zutritt zum Stadion. Antigen-Tests sind hierfür nicht mehr ausreichend bzw. zulässig. Die Mannschaften müssen diesen Test selbst mit einem akkreditierten Testanbieter organisieren.
2. Testprogramm: (Abschnitt 6.5.1)
Es wurde das Prinzip der „wechselseitigen Testung“ eingeführt. Da die zuständigen Behörden einiger Länder auf dem Gebiet der UEFA für die Einreise Covid-19-Tests vorschreiben, müssen sich Gastmannschaften, die zu einem entsprechenden Austragungsort reisen, spezifischen Covid-19-Tests unterziehen, um zum jeweiligen Austragungsort gelangen zu können. Um die Gleichbehandlung aller gegeneinander antretenden Mannschaften zu gewährleisten, unterliegt die gesamte Delegation der Heimmannschaft denselben Testanforderungen wie die Delegation der Gastmannschaft, wenn diese sich für die Einreise in das Land des Austragungsorts einem spezifischen Test vor der Abreise und/oder bei Ankunft unterziehen muss.
Version 7
Am 20. April 2022 wurde die 7. Fassung des Protokolls veröffentlicht, die hier zugänglich ist.