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Verdoppelung des Preisgelds für die UEFA Women’s EURO 2022

Medienmitteilungen

Erhöhung der Solidaritätszahlungen für europäische Klubs.

Die Niederländerinnen haben die UEFA Women’s EURO 2017 gewonnen.
Die Niederländerinnen haben die UEFA Women’s EURO 2017 gewonnen. UEFA via Getty Images

Das UEFA-Exekutivkomitee hat gestern in Chișinău, Moldawien, getagt und im Vorfeld der mit Spannung erwarteten Endrunde der UEFA-Frauen-EM in England im Sommer 2022 eine bedeutende Erhöhung der Beträge für die teilnehmenden Mannschaften sowie einen neuen Verteilungsschlüssel genehmigt.

Die 16 qualifizierten Teams erhalten insgesamt EUR 16 Mio. – dies entspricht einer Verdoppelung des bei der UEFA Women’s EURO 2017 in den Niederlanden ausgeschütteten Preisgelds von EUR 8 Mio. Der Verteilungsschlüssel sieht eine Erhöhung der garantierten Beträge sowie leistungsbezogene Bonuszahlungen für die Gruppenphase vor.

Darüber hinaus genehmigte das UEFA-Exekutivkomitee erstmals die Einführung eines Ausschüttungsprogramms für Vereine und stellte einen Gesamtbetrag von EUR 4,5 Mio. für europäische Klubs zur Verfügung, die Spielerinnen für die Endrunde der UEFA-Frauen-EM abstellen und so zum Erfolg des Turniers beitragen.

Die Erhöhung der finanziellen Beiträge und die Einführung eines Ausschüttungsprogramms für Vereine sind wichtige strategische Initiativen der UEFA-Frauenfußball-Strategie „Zeit zu handeln“, in deren Rahmen sichergestellt wird, dass mehr Geld als je zuvor für den Frauenfußball zur Verfügung steht.

Nähere Informationen zum Verteilungsschlüssel werden in den kommenden Tagen mitgeteilt.

Höhere Solidaritätszahlungen in den Männerklubwettbewerben

Das UEFA-Exekutivkomitee hat höhere Solidaritätszahlungen für nicht teilnehmende Vereine genehmigt. Somit unterstreicht die Exekutive das beachtliche finanzielle Engagement der UEFA für den gesamten europäischen Fußball und gewährleistet größere finanzielle Solidarität für mehr Klubs, die im Zyklus 2021-24 nicht an den UEFA-Klubwettbewerben teilnehmen. Dies wird die soliden Grundlagen, auf denen der Fußball in Europa beruht, weiter stärken.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

• Erhöhter Anteil der Zahlungen an Verbände außerhalb der Top-5 (England, Spanien, Deutschland, Italien und Frankreich) sowie Begrenzung des für die Top-5 vorgesehenen Anteils

• Verringerte Lücke zwischen Verbänden mit und ohne Klubs in der Champions-League-Gruppenphase

• Verringerte Gewichtung des Marktanteils sowie stärkere Verteilung auf Grundlage von gerechten und erkennbaren sportlichen Prinzipien

Die Solidaritätszahlungen in Höhe von 4 % für nicht teilnehmende Vereine (EUR 140 Mio. basierend auf angenommenen Gesamteinnahmen von EUR 3,5 Mrd.) werden um 30 % der Einnahmen aus den Klubwettbewerben, welche EUR 3,5 Mrd. übersteigen und bis zu einem Maximalbetrag von EUR 35 Mio., ergänzt.

Folglich stehen voraussichtlich insgesamt EUR 175 Mio. der Wettbewerbseinnahmen für nicht teilnehmende Vereine zur Verfügung, nachdem für diese im Zyklus 2018-21 ein Betrag von EUR 130 Mio. abgestellt wurde. Der für Verbände außerhalb der Top-5 vorgesehene Anteil wird im Vergleich zum letzten Zyklus um rund EUR 50 Mio. auf EUR 132,5 Mio. erhöht, was einem Anstieg von über 60 % entspricht.

Alle Details zum Verteilungsschlüssel werden in den kommenden Tagen mitgeteilt.

Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees findet am 16. Dezember 2021 im schweizerischen Montreux im Vorfeld der Auslosung der UEFA Nations League 2022/23 (am gleichen Ort) statt.