Disziplinarverfahren gegen den FC Barcelona, Juventus Turin und Real Madrid ausgesetzt
Donnerstag, 10. Juni 2021
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UEFA nimmt Entscheidung des unabhängigen UEFA-Berufungssenats zur Kenntnis.
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Die UEFA nimmt die gestern getroffene Entscheidung des unabhängigen UEFA-Berufungssenats zur Kenntnis, das Disziplinarverfahren gegen den FC Barcelona, Juventus Turin und Real Madrid wegen eines möglichen Verstoßes gegen UEFA-Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Projekt der sogenannten „Super League“ auszusetzen.
Die UEFA nimmt weiter zur Kenntnis, dass der UEFA-Berufungssenat seine Entscheidung, das Verfahren auszusetzen, getroffen hat, nachdem die UEFA am 2. Juni 2021 eine formale Mitteilung der zuständigen Schweizer Behörden über einen Gerichtsbeschluss des Handelsgerichts Nr. 17 in Madrid vom 20. April 2021 mit Bezug auf der juristischen Person „European Super League Company SL“ erhalten hat. Die Entscheidung des unabhängigen UEFA-Berufungssenats wurde unbeschadet der Frage der Vollstreckbarkeit dieses Gerichtsbeschlusses in der Schweiz getroffen. Im Vertrauen auf den Gerichtsbeschluss bemühen sich die drei erwähnten Vereine darum, sich vor möglichen disziplinarischen Folgen im Zusammenhang mit der sogenannten „Super League“ zu schützen.
Der UEFA ist bewusst, warum das Disziplinarverfahren im Moment ausgesetzt werden musste, bleibt aber mit Blick auf ihren Standpunkt zuversichtlich und wird diesen in allen zuständigen Gerichtsbarkeiten verteidigen.
Die Rechtmäßigkeit von Disziplinarverfahren im Sport mit der Möglichkeit, Beschwerde beim Schiedsgerichts des Sports einzulegen, ist seit Langem als entscheidend für die einheitliche Rechtspflege im Sport anerkannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die EU-Gerichte und das Schweizerische Bundesgericht haben wiederholt entschieden, dass Disziplinar-/Schlichtungsregeln aufgrund der berechtigten Interessen im Zusammenhang mit den besonderen Merkmalen des Sports gerechtfertigt sind. Die UEFA hat daher bei der Eröffnung einer unabhängigen Untersuchung zum Verhalten der Vereine, die im Zusammenhang mit dem Projekt der sogenannten „Super League“ stehen, nicht nur in Übereinstimmung mit ihren Statuten und Bestimmungen, sondern auch mit EU-Recht, der Europäischen Konvention für Menschenrechte und dem Schweizer Recht gehandelt.
Die UEFA wird in Übereinstimmung mit nationalem und EU-Recht alle notwendigen Schritte unternehmen, damit der UEFA-Berufungssenat in die Lage versetzt wird, das Disziplinarverfahren so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.