UEFA richtet Arbeitsgruppe zu Arbeitnehmerrechten in Katar ein
Mittwoch, 2. Juni 2021
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Zusammenarbeit mit unabhängigen internationalen Organisationen und Akteuren aus dem Fußball geplant
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Auf Anfrage mehrerer Nationalverbände hat die UEFA eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um die Problematik der Arbeitnehmerrechte in Katar im Hinblick auf die FIFA-Weltmeisterschaft 2022 und darüber hinaus zu untersuchen.
In Zusammenarbeit mit der FIFA sollen Unterlagen von Akteuren aus dem Fußball sowie von auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen geprüft werden.
Die Arbeitsgruppe wird einen Zeitplan mit verschiedenen Inspektionsbesuchen und Berichten bis zum Turnierbeginn im November 2022 erstellen. Ihre Tätigkeit soll sich bis 2023 erstrecken, um zu ermitteln, wie sich die WM über die Endrunde hinaus auf die arbeitsrechtliche Situation im Land auswirkt.
Folgende Nationalverbände sind in der von Michele Uva, UEFA-Direktor Fußball und soziale Verantwortung, geleiteten Arbeitsgruppe vertreten: Deutschland, England, Frankreich, die Niederlande, Russland, Schweden und die Schweiz.