Entscheidungen des Dringlichkeitsausschusses
Donnerstag, 17. Juli 2014
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Der UEFA-Dringlichkeitsausschuss hat angesichts der aktuellen Sicherheitslage in Israel, der Ukraine und Russland Beschlüsse zu den Spielorten getroffen und auch eine Regeländerung hinsichtlich der Gelben Karten befürwortet.
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Der UEFA-Dringlichkeitsausschuss ist am 16. Juli zusammengekommen und hat dabei beschlossen, dass bis auf Weiteres aufgrund der angespannten Sicherheitslage in Israel keine UEFA-Wettbewerbe und -Spiele im Land ausgetragen werden. In Folge dessen wurden die israelischen Klubs aufgefordert, für ihre demnächst anstehenden Heimspiele in der UEFA Champions League und UEFA Europa League 2014/15 alternative Spielorte außerhalb des Landes zu benennen.
Nach einer aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage in der Ukraine hat der Dringlichkeitsausschuss der UEFA entschieden, dass nach Kiew und Lviv auch in Dnipropetrovsk und Odessa wieder Klubwettbewerbe ausgetragen werden dürfen. Dies betrifft den FC Dnipro Dnipropetrovsk und den FC Chornomorets Odesa, die in der dritten Qualifikationsrunde der UEFA Champions League beziehungsweise UEFA Europa League antreten.
Angesichts der aktuellen politischen Situation haben der Russische Fußballverband (RFS) und der Fußballverband der Ukraine (FFU) Bedenken geäußert, dass Duelle von Klubs dieser beiden Länder Sicherheitsprobleme hervorrufen könnten. Unter Betrachtung der Sicherheitslage in der Region hat der UEFA-Dringlichkeitsausschuss dieser Bitte nachgegeben und beschlossen, dass Mannschaften aus der Ukraine und aus Russland bis auf Weiteres nicht aufeinandertreffen können. Als Konsequenz hieraus werden der FC Zenit und Dnipro nicht aufeinander treffen, wenn die Auslosung der dritten Qualifikationsrunde der UEFA Champions League am 18. Juli ansteht.
Einer Empfehlung des UEFA-Ausschusses für Vereinswettbewerbe folgend, hat der Dringlichkeitsausschuss eine neue Regel in den UEFA-Klub-Wettbewerben eingeführt. Wie schon bei UEFA-Europameisterschaften praktiziert, werden von der neuen Saison an alle Gelben Karten aus der Gruppenphase mit dem Ende der Viertelfinalspiele gelöscht. Somit können keine Verwarnungen ins Halbfinale mitgeschleppt werden.