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Disziplinarwesen

Fälle

Die UEFA hat drei Organe zur Rechtspflege - die Kontroll- und Disziplinarkammer, den Berufungssenat und die UEFA-Disziplinarinspektoren.

Die UEFA hat zwei Organe zur Rechtspflege - die Kontroll- und Disziplinarkammer und den Berufungssenat. Die UEFA-Disziplinarinspektoren repräsentieren die UEFA in Verfahren vor den Disziplinarorganen. Diese Organe sind innerhalb der Organisation unabhängig. Deren Mitglieder sind an die Regularien und Vorschriften der UEFA gebunden.

Die Kontroll- und Disziplinarkammer beschäftigt sich mit Disziplinar-Verstößen (auf und außerhalb des Platzes) gegen UEFA-Statuten, Regularien und Entscheidungen, die nicht in den Bereich oder in die Kompetenz einer anderen Kommission fallen. Die Kontroll- und Disziplinarkammer entscheidet über die Einstellung von Verfahren, über Freisprüche, Verurteilungen und die Ablehnung oder die Annahme von Protesten. Außerdem entscheidet sie darüber, ob Spieler eingesetzt werden dürfen und Vereine zu UEFA-Wettbewerben zugelassen werden.

Der Berufungssenat kümmert sich um Einsprüche gegen Entscheidungen der Kontroll- und Disziplinarkammer. Er bestätigt, korrigiert oder annulliert angefochtene Urteile.

Die Rolle der Disziplinarinspektoren kann man mit der eines Generalstaatsanwalts vergleichen. Disziplinarinspektoren untersuchen Verstöße gegen die Statuten, Regularien und Entscheidungen der UEFA. Außerdem vertreten sie die UEFA in Disziplinarverfahren. Sie können disziplinarrechtliche Untersuchungen einleiten und zudem Berufung und Anschlussberufung einlegen. Die Disziplinarinspektoren werden vom Exekutivkomitee der UEFA ernannt.

Innerhalb der UEFA-Verwaltung übernimmt das Disziplinarwesen die wichtige Aufgabe, Spiele mit dem Ziel zu beobachten, eventuelle Ergebnisabsprachen aufzudecken und diese zu verfolgen. Alle Spiele der ersten beiden Ligen und der Pokalwettbewerbe in sämtlichen UEFA-Nationalverbänden sowie sämtliche von der UEFA organisierten Spiele werden mit einem Wettbetrugsaufklärungssystem (BFDS) analysiert.

In Abstimmung mit den drei vorher genannten Organen können strikte Maßnahmen getroffen werden, wenn Klubs, Verbände oder individuelle Personen der Spielmanipulation für schuldig befunden werden.

Die Abteilung Rechtliche Angelegenheiten der UEFA unter der Leitung von Direktor Alisdair Bell ist zuständig für Disziplinarangelegenheiten.