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Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer

Fälle

Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA besteht aus einem Vorsitzenden und neun weiteren Mitgliedern.

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Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer hat Jurisdiktion über Disziplinarangelegenheiten und alle anderen Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich übereinstimmend mit den UEFA-Statuen oder Regularien des UEFA-Exekutivkomitees fallen.

Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer soll im Regelfall Entscheidungen in der Anwesenheit all ihrer Mitglieder treffen, kann aber Entscheidungen treffen, solange zumindest drei ihrer Mitglieder anwesend sind.

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Der Vorsitzende der Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer, einer der Vizevorsitzenden oder eines ihrer Mitglieder kann als Ad-hoc-Vorsitzender eine Entscheidung als Einzelrichter treffen, solange die Sanktion auf eine Verwarnung, einen Verweis, eine Geldstrafe bis 45.000 Euro, eine Spielsperre für einen Spieler oder Funktionär bis zu drei Spielen beschränkt ist. Solche Einzelrichter-Entscheidungen können auch in dringenden oder Protest-Fällen getroffen werden.

In besonders dringenden Fällen (insbesondere betreffend den Zugang oder Ausschluss zu einem UEFA-Wettbewerb) kann der Vorsitzende den Fall direkt der Einspruchskammer zur Entscheidung vorlegen.

Zusammensetzung der UEFA-Rechtspflegeorgane sowie UEFA-Ethik- und Disziplinarinspektoren für die Amtszeit 2019-23