UEFA verschärft Strafen gegen Rassismus
Donnerstag, 23. Mai 2013
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Bei seinem Treffen in London hat das Exekutivkomitee der UEFA die neue Ausgabe der UEFA-Rechtspflegeordnung genehmigt, damit werden die Strafen bei rassistischem Verhalten in Zukunft verschärft.
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Das UEFA-Exekutivkomitee genehmigte bei seiner Sitzung am Mittwoch und Donnerstag im Vorfeld des am Freitag stattfindenden XXXVII. Ordentlichen UEFA-Kongresses in London die neue Ausgabe der UEFA-Rechtspflegeordnung, die am 1. Juni 2013 in Kraft treten wird. Dank dieser Entscheidung werden die Strafen bei rassistischem Verhalten in Zukunft verschärft.
Kampf gegen Rassismus
Die neue UEFA-Rechtspflegeordnung sieht vor allem härtere Strafen zur Prävention rassistischen Verhaltens bei Fußballspielen vor. Diese stehen im Einklang mit der Null-Toleranz-Politik der UEFA, die auch vom Strategischen Beirat für Berufsfußball in dessen am 27. März in Sofia genehmigten Resolution unterstützt wurde. Eine weitere Resolution zur Bekämpfung von Rassismus wird morgen dem XXXVII. Ordentlichen UEFA-Kongress unterbreitet werden.
Die neue Rechtspflegeordnung beinhaltet folgende Strafen bei diskriminierendem Verhalten:
- Zuschauer: Teilschließung des Stadions bei Erstvergehen; ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit und Geldstrafe in Höhe von EUR 50 000 bei jeder weiteren Verfehlung
- Spieler oder Offizielle: Sperre für mindestens zehn Wettbewerbsspiele
Schutz des Spiels
Bei Belästigung oder Beschimpfung eines Spielleiters wird die Sperre von zwei auf drei Spiele erhöht und Tätlichkeiten gegenüber Spielleitern werden nun mit einer Sperre von mindestens 15 statt wie zuvor zehn Spielen bestraft.
Darüber hinaus werden den UEFA-Disziplinarinstanzen zusätzliche Befugnisse eingeräumt: Sollte ein UEFA-Mitgliedsverband es versäumen, einen schwerwiegenden Verstoß gegen die statutarischen Zielsetzungen der UEFA, namentlich in Form von Spielmanipulation, Korruption und Doping, zu verfolgen oder angemessen zu verfolgen, sind die UEFA-Disziplinarinstanzen nun dazu berechtigt, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem entschied das UEFA-Exekutivkomitee, dass bei Spielmanipulation, Bestechung und/oder Korruption keine Verjährung möglich sein soll, so dass ungeachtet des Zeitpunkts des Vergehens Disziplinarmaßnahmen eingeleitet werden können.
Endspiele des Klubwettbewerbe
Weiterhin entschied das Exekutivkomitee über die Austragungsorte der Endspiele 2015 der UEFA-Klubwettbewerbe. Das Berliner Olympiastadion wird Schauplatz des Endspiels der UEFA Champions League sein, das Finale der UEFA Europa League wird im Warschauer Nationalstadion stattfinden.
Antidoping-Initiativen
Das Exekutivkomitee gab auch grünes Licht für neue Antidoping-Initiativen, darunter die Durchführung einer Studie zur nachträglichen Erstellung und Analyse der Steroidprofile von fast 900 Spielern, die seit 2008 an UEFA-Wettbewerben teilgenommen haben. Ziel dieser Studie ist es, durch die Auswertung von Ergebnissen früherer Dopingkontrollen die Häufigkeit der Anwendung von Steroiden im europäischen Fußball einzuschätzen. Alle Daten werden anonym und in zusammengefasster Form verarbeitet, was bedeutet, dass Spieler aufgrund der Ergebnisse der Analysen nicht nachträglich für Verstöße gegen Antidoping-Vorschriften belangt werden können.
Abhängig von den Ergebnissen dieser Studie wäre es denkbar, die Erstellung solcher Profile künftig in das Antidoping-Programm der UEFA aufzunehmen. Darüber hinaus genehmigte das Exekutivkomitee die Einführung von Blutproben neben den bereits vorhandenen Standard-Urinproben ab der Saison 2013/14. Bisher wurden nur bei der Endrunde der UEFA-Europameisterschaft Blutproben entnommen.
Wettbewerbsreglemente
Schließlich wurden auch folgende Wettbewerbsreglemente genehmigt: UEFA-U19-Europameisterschaft 2013/14, UEFA-U17-Europameisterschaft 2013/14, UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft 2013/14 und UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft 2013/14.
Die nächste Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees findet am 19. und 20. September 2013 in Dubrovnik, Kroatien, statt.