WADA-Liste der verbotenen Substanzen 2010
Dienstag, 22. Dezember 2009
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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Dopingliste 2010 und die neuen internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen, die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, veröffentlicht.
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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Dopingliste 2010 und die neuen internationalen Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (MAG), die am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sind, veröffentlicht.
Dopingliste 2010
Im Anschluss an Fragen von Mannschaftsärzten wurde der Status von Blutplättchenpräparaten wie Thrombozytenkonzentrat (Platelet-Rich Plasma; PRP, auch bekannt als "Blood Spinning") klargestellt: Die intramuskuläre Verabreichung solcher Präparate ist verboten, doch für alle anderen Applikationsformen ist nur eine Anwendungserklärung erforderlich. Drei Stimulanzien - Benfluorex, Prenylamin und Methylhexanamin - wurden der Liste nicht spezifizierter Stimulanzien hinzugefügt. Pseudoephedrin wurde für 2010 mit einem Urin-Grenzwert von 150 mcg/ml wieder in die Dopingliste aufgenommen.
Verfahren betreffend die Medizinische Ausnahmegenehmigung (MAG)
Ab 1. Januar 2010 erfordert die therapeutische Einnahme von Salbutamol und Salmeterol keine MAG mehr, sondern eine Anwendungserklärung. Bei Dopingkontrollen muss der Spieler/Arzt die Verwendung auf der Medikationserklärung (Formular D3) angeben. Alle anderen Beta-2-Agonisten (einschließlich Formoterol und Terbutalin) sind verboten und erfordern somit weiterhin eine MAG, die auf der Grundlage eines vollständigen medizinischen Befunds erteilt wird (siehe unten). MAG-Anträge müssen ein vollständiges medizinisches Dossier umfassen (Spirometrieberichte mit Werten, die den WADA-Anforderungen entsprechen), wie im (entsprechend angepassten) Dokument "Asthma - Mindestanforderungen" festgehalten.
Verfahren für Anwendungserklärung
Die Inhalation von Salbutamol (maximal 1600 mcg / 24 Stunden) und Salmeterol sowie die lokale Anwendung von Thrombozytenkonzentrat muss bei Dopingkontrollen auf der Medikationserklärung (Formular D3) angegeben werden. Wird die Verwendung nicht angegeben, kann dies bei einem positiven Befund zu Disziplinarmaßnahmen führen. Keine Änderungen gab es in Bezug auf die nichtsystemische Verabreichung von Glukokortikosteroiden (GKS).
Hiererhalten Sie die Liste der verbotenen Substanzen 2010 (Englisch)
Hier erhalten Sie die Liste der Ausnahmegenehmigungen (Englisch)