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Vergleiche mit drei Vereinen im Rahmen des FFP beendet

Die UEFA FFP

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat über das Monitoring der mit vier Vereinen abgeschlossenen Vergleiche informiert.

Vergleiche mit drei Vereinen im Rahmen des FFP beendet
Vergleiche mit drei Vereinen im Rahmen des FFP beendet ©UEFA

Die Untersuchungskammer der Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat heute über das Monitoring der mit vier Vereinen unterzeichneten Vergleiche informiert, deren Laufzeit zu Ende gegangen ist.

Die FKKK-Untersuchungskammer hat bestätigt, dass der FC Astana, Beşiktaş Istanbul und Inter Mailand das vorrangige Ziel ihrer Vergleiche, die im Mai 2016 mit dem FC Astana und im Mai 2015 mit den anderen beiden Klubs abgeschlossen wurden, erfüllt haben und ihnen folglich nicht mehr unterliegen.

Die FKKK-Untersuchungskammer hat beschlossen, den Fall von Trabzonspor an die rechtsprechende Kammer der FKKK weiterzuleiten, da der Verein sich nicht an seinen im Mai 2016 unterzeichneten Vergleich gehalten hat. Der Verein hat während der in der Spielzeit 2018/19 bewerteten Monitoring-Periode gegen die Break-even-Vorschrift verstoßen.

Aktuelle Informationen zu Vereinen mit noch laufenden Vergleichen sowie zu den Ergebnissen des Monitorings hinsichtlich der Break-even-Vorschrift in der Saison 2018/19 folgen zu gegebener Zeit.