Medienakkreditierung und Medienkontakt
Montag, 22. Dezember 2014
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Medienakkreditierung
Die folgenden Informationen richten sich an Medienschaffende im Sportbereich, die über UEFA-Veranstaltungen berichten möchten.
Bei der UEFA registrierte Medienvertreterinnen und -vertreter können über das UEFA-Medienportal Akkreditierungs- und Buchungsanfragen stellen.
Akkreditierungsverfahren
Das Akkreditierungsverfahren ist von der UEFA-Veranstaltung abhängig, über die Sie berichten möchten:
1. UEFA-Klubwettbewerbsendspiele, Auslosungen der UEFA-Klubwettbewerbe, Endrunde der UEFA-Fußball-Europameisterschaft oder Auslosung zur Endrunde, Endphase der UEFA Nations League, UEFA-U21-Europameisterschaft, UEFA Women’s EURO, UEFA Futsal EURO
Die Akkreditierung für diese Veranstaltungen ist ausschließlich den bei der UEFA registrierten Medienschaffenden vorbehalten, die eine vertrauenswürdige Organisation vertreten und/oder in deren Auftrag tätig sind.
Akkreditierungs- und Buchungsanfragen für bestimmte Spiele sind über das UEFA-Medienportal einzureichen.
Registrierte Medienvertreter/-innen erhalten nach Validierung ihrer beruflichen Nachweise Zugang zum UEFA-Medienportal.
Sollten Sie Zugang zum UEFA-Medienportal benötigen, um Akkreditierungs- oder Buchungsanfragen für die oben aufgeführten UEFA-Veranstaltungen zu stellen, nehmen Sie bitte die untenstehenden Informationen zur Registrierung von Medienschaffenden zur Kenntnis.
Bitte beachten Sie die Fristen für Medienakkreditierungen und stellen Sie sicher, dass Ihr Profil auf dem neusten Stand ist und neben ihren persönlichen Daten ein Foto, Ihre Kontaktangaben sowie einen gültigen Presseausweis und aktuelle Arbeitsproben enthält. Nach der Frist eingereichte Akkreditierungsanträge werden nicht berücksichtigt.
2. UEFA-Klubwettbewerbsspiele in der laufenden Saison
Die Vereine sind direkt für Medienakkreditierungen verantwortlich. Die Kontaktdaten der jeweiligen Medienstelle sind der Adressliste europäischer Erstligisten zu entnehmen.
3. Länderspiele (UEFA Nations League, European Qualifiers)
Die Nationalverbände sind direkt für Medienakkreditierungen verantwortlich. Die Kontaktdaten der jeweiligen Medienstelle sind der Adressliste der Nationalverbände zu entnehmen.
4. Auslosungen der UEFA-Klubwettbewerbe (mit Ausnahme der Auslosungen der Gruppenphasen zum Saisonauftakt), UEFA-Exekutivkomiteesitzungen, UEFA-Kongress und weitere, nicht oben aufgeführte UEFA-Veranstaltungen
Ein Link zum öffentlichen Antragsformular für Medienakkreditierungen ist im folgenden Abschnitt hinzugefügt.
Anforderungen der UEFA zur Registrierung von Medienschaffenden
Um von der UEFA als Medienvertreter/-in registriert zu werden, müssen Sie fest angestellt oder freiberuflich in der Sportmedienbranche tätig sein, z.B. als Journalist/-in, Fotograf/-in, Videojournalist/-in oder Broadcaster (Fernsehen oder Radio).
Antragsteller/-innen benötigen zunächst Zugang zum Medienkanal innerhalb des UEFA-Medienportals. Dort gibt es eine Informationsseite zu den anstehenden UEFA-Veranstaltungen. Hier erfahren Sie, welche Dokumente hochgeladen werden müssen, um Zugriff auf das UEFA-Medienportal zu erhalten.
Auf dieser Informationsseite werden die konkreten Verfahren und geltenden Fristen zur Teilnahme an UEFA-Veranstaltungen erläutert.
Wichtigste Daten und Fristen
Nachstehend ist aufgeführt, wann das UEFA-Medienportal mit Blick auf Akkreditierungsanträge für die Endspiele und -runden in dieser Saison öffnet bzw. schließt.
FAQs
Häufig gestellte Fragen finden Sie hier. Sollten Sie in diesem Dokument keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Kontakt für Medien
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E-Mail: media@uefa.ch
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Medienakkreditierungen
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