Bekanntgabe der Ausrichter der UEFA EURO 2020
Donnerstag, 14. August 2014
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In Genf werden die 13 Endrundenausrichter bestimmt
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36 - Am Freitag, 19. September 2014 wird das UEFA-Exekutivkomitee über die 13 Ausrichterverbände der UEFA EURO 2020 entscheiden.
Am Freitag, 19. September 2014 wird das UEFA-Exekutivkomitee über die 13 Ausrichterverbände der UEFA EURO 2020 entscheiden. Diese werden im festlichen Rahmen um 13.00 Uhr (MEZ) im Genfer Espace Hippomène (Avenue de Châtelaine 7, 1203 Genf, Schweiz) bekanntgegeben.
Die Entscheidung, eine „EURO für Europa“ in verschiedenen Städten auf dem ganzen Kontinent auszutragen, gründet auf einer von UEFA-Präsident Michel Platini in Abstimmung mit den UEFA-Mitgliedsverbänden vorgestellten Idee. Das UEFA-Exekutivkomitee hatte diese bei seiner Sitzung im Dezember 2012 in Lausanne genehmigt.
Die Spiele wurden auf 13 verschiedene Pakete verteilt, darunter zwölf Standardpakete mit je drei Gruppenspielen und einer Achtel- oder Viertelfinalbegegnung, sowie ein Paket mit den Halbfinalspielen und dem Finale.
Für die Standardpakete gingen Bewerbungen folgender 19 Mitgliedsverbände/Städte (in alphabetischer Reihenfolge) ein: Aserbeidschan/Baku, Belarus/Minsk, Belgien/Brüssel, Bulgarien/Sofia, Dänemark/Kopenhagen, Deutschland/München, EJR Mazedonien/Skopje, England/London, Israel/Jerusalem, Italien/Rom, Niederlande/Amsterdam, Republik Irland/Dublin, Rumänien/Bukarest, Russland/St. Petersburg, Schottland/Glasgow, Schweden/Stockholm, Spanien/Bilbao, Ungarn/Budapest und Wales/Cardiff.
Um das Halbfinal-/Endspiel-Paket haben sich folgende Verbände/Städte (in alphabetischer Reihenfolge) beworben: Deutschland/München und England/London.
Das Programm für den Tag der Bekanntgabe der Ausrichter der UEFA EURO 2020 sieht folgendermaßen aus:
• 9.00 - 13.00 Uhr – Beratung und Abstimmung des UEFA-Exekutivkomitees
• 13.00 Uhr – Bekanntgabe der Ausrichterverbände der UEFA EURO 2020
• 13.30 Uhr – Pressekonferenz, Interviews mit den ausgewählten Verbänden und deren für die Bewerbung verantwortlichen Delegationen
Abstimmungsverfahren
Die Aufteilung der Bewerber in sechs bis acht geografische Zonen wird im Vorfeld der Sitzung des UEFA-Exekutivkomitees am Donnerstag, 18. September von den Mitgliedern des UEFA-Exekutivkomitees, deren Verbände nicht zu den 19 Bewerbern gehören, verabschiedet.
Anhand der Einteilung in geografische Zonen, die jeweils mindestens zwei Spielorte umfassen, wird sichergestellt, dass in ganz Europa Spiele stattfinden werden.
Das Abstimmungsverfahren besteht aus vier Phasen.
In der ersten Phase wird der Verband/die Stadt bestimmt, in dem/der das Endspiel und die Halbfinalbegegnungen stattfinden werden. In der zweiten Phase werden die vier Verbände/Städte bestimmt, in denen je eine Viertelfinalbegegnung und drei Gruppenspiele stattfinden werden. In der dritten Phase wird nacheinander je ein Verband/eine Stadt (für je eine Achtelfinalbegegnung und drei Gruppenspiele) in jeder der geografischen Zonen bestimmt, die in den ersten beiden Phasen noch keinen Zuschlag erhalten haben. In der vierten Phase werden die verbleibenden Verbände/Städte bestimmt, in denen ebenfalls je eine Achtelfinalbegegnung und drei Gruppenspiele stattfinden werden.
Das vollständige Bewerbungsreglement der UEFA EURO 2020 einschließlich dem detaillierten Abstimmungsverfahren ist unter folgendem Link einsehbar: http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/EuroExperience/competitions/General/01/94/50/21/1945021_DOWNLOAD.pdf.
Akkreditierung der Medienvertreter
Medienvertreter, welche am Freitag, 19. September bei den Abschlusspräsentationen und der Bekanntgabe der Ausrichter dabei sein möchten, werden gebeten, per E-Mail an fame_accreditations@uefa.ch mit dem Vermerk „UEFA EURO 2020 Announcement“ in der Betreffzeile eine Akkreditierung zu beantragen. Dies ist vom 14. August bis 12. September möglich.
In der E-Mail müssen folgende Angaben enthalten sein:
• Vollständiger Name und Vorname
• Medienunternehmen/Sendeanstalt
• Position (Schreibende Presse/Online-Redakteur/Fotograf/Kameramann/Fernsehreporter/Radioreporter)
• Telefonnummer
• E-Mail-Adresse
In der Haupthalle werden den Medienvertretern die nötigen Einrichtungen zur Übertragung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt; zudem wird ein Arbeitsraum eingerichtet. Nach Bekanntgabe der Ausrichter können in einer gemischten Zone Interviews mit den Bewerberverbänden geführt werden.
Fernsehanstalten, die Interesse an der Buchung zusätzlicher Broadcast-Dienste haben, wenden sich bitte an:
Europäische Rundfunkunion (European Broadcasting Union) – EUROVISION
Special Events Unit / Rasha HASBINI
Tel.: +41 22 717 28 40
Mobil: +41 79 244 65 63
newsoperations@eurovision.net
www.eurovision.net
Die Bescheide über die Akkreditierungsanträge sowie Informationen für die Medienvertreter werden ab dem 12. September versendet.