UEFA-Generalsekretär
Donnerstag, 2. Januar 2014
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Der UEFA-Generalsekretär wird auf Vorschlag des UEFA-Präsidenten vom UEFA-Exekutivkomitee ernannt und ist von der UEFA angestellt. Er ist für die Organisation, Verwaltung und Führung der UEFA-Administration verantwortlich, die ihren Sitz im schweizerischen Nyon hat.
Der Generalsekretär hat folgende Aufgaben:
• Vertretung der UEFA, soweit sie ihm durch den UEFA-Präsidenten übertragen ist
• Ernennung und Abberufung der UEFA-Direktoren nach Rücksprache mit dem Präsidenten
• Anstellung und Entlassung von Mitarbeitenden der Administration
• Unterbreitung eines jährlichen Geschäftsplanes
• Erstellung eines schriftlichen Berichtes zu Händen des ordentlichen UEFA-Kongresses
• Erstellung eines Voranschlages über Einnahmen und Ausgaben
• Auslösung von Ausgaben im Rahmen des Budgets
Der UEFA-Generalsekretär kann seine Aufgaben an den stellvertretenden Generalsekretär und/oder an die UEFA-Direktoren übertragen. Der UEFA-Generalsekretär und der stellvertretende Generalsekretär wohnen den Sitzungen des UEFA-Kongresses, des Exekutivkomitees und seiner Ausschüsse sowie der Kommissionen bei und beteiligen sich beratend an den Diskussionen. Der UEFA-Generalsekretär kann sich durch den stellvertretenden Generalsekretär vertreten lassen.
Zusätzlich zu den in den UEFA-Statuten festgelegten Aufgaben erfüllen der UEFA-Generalsekretär und die UEFA-Administration die in den verschiedenen vom Exekutivkomitee genehmigten Reglementen festgelegten Aufgaben. Der UEFA-Generalsekretär erstattet dem UEFA-Exekutivkomitee und dem UEFA-Präsidenten regelmäßig direkt Bericht. Er legt auch die Organisationsstruktur der UEFA-Administration in einem durch das UEFA-Exekutivkomitee zu genehmigenden Reglement fest.
Im Oktober 2009 wurde Gianni Infantino zum UEFA-Generalsekretär ernannt. Theodore Theodoridis, UEFA-Direktor Nationalverbände, ist der stellvertretende UEFA-Generalsekretär.